Inhalt: Die Autorin erörtert die übliche Ausschreibungspraxis von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im Hochschulbereich auf juristischer und frauenpolitischer Ebene. Angesichts der Tatsache, daß viele Stellen im Mittelbau nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern die Personalauswahl oft auf informellem Wege dem jeweiligen Professor überlassen wird, ist der aktuelle Erlaßentwurf des Wissenschaftsministeriums Nordrhein-Westfalens zur Ausschreibungspflicht nur zu begrüßen. Da die gewohnte Praxis auch eine Form der Diskriminierung von Frauen sein kann, sind rechtliche Widerstände auf der Grundlage des Hochschulrechts, des Frauenförderungsgesetzes NRW, des Personalvertretungsrechts oder auf dem Wege individueller Schadensersatzklagen notwendig. Die Autorin stellt die verschiedenen Rechtsebenen dar und betont die grundsätzliche Bedeutung der "Nachteilbeseitigungspflicht", welche den Frauen eine gleichberechtigte Teilnahme am Stellenbesetzungsverfahren sichern soll. (ICE)
Schlagwörter:wissenschaftlicher Mitarbeiter; Diskriminierung; Chancengleichheit; gesetzliche Regelung; Stellenausschreibung; Stellenbesetzung; Hochschulrecht; Nordrhein-Westfalen
CEWS Kategorie:Wissenschaftspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag