Wie werden Professuren besetzt?: Chancengleichheit in Berufungsverfahren
Titelübersetzung:How are professors appointed?: equal opportunity in the appointment procedure
Autor/in:
Färber, Christine; Spangenberg, Ulrike
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl., 2008. 397 S.
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Inhalt: 
"Nach wie vor gibt es an deutschen Hochschulen sehr viel weniger Professorinnen als Professoren. Christine Färber zeigt in ihrer auf zahlreichen Interviews basierenden Studie, dass eine wichtige Ursache hierfür die Berufungsverfahren sind. Selten gibt es einheitliche Regelungen zur Gleichstellung. Die Auswahlkriterien sind oft nicht transparent. Entscheidend sind immer noch informelle Netzwerke, in denen vorwiegend Männer vertreten sind. In einem Vergleich der rechtlichen Regelungen einzelner Hochschulen und der Länder verdeutlichen die Autorinnen, wo Handlungsbedarf besteht." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Hochschullehrer; Stellenbesetzung; Selektionsverfahren; Frauenerwerbstätigkeit; Benachteiligung; Geschlechterverteilung; Chancengleichheit; Frauenpolitik; Gleichbehandlung; Gleichstellung; Personaleinstellung; Berufungsverfahren; Reform; Hochschullehrerin; Erfahrung
CEWS Kategorie:Hochschulen, Geschlechterverhältnis, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Monographie
Die "Stimme der Minderheit": Das Sondervotum als Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb und Hinweise zu seiner zweckmäßigen Handhabung
Titelübersetzung:The "voice of the minority": The special vote as an instrument of women's policy in the scientific research routine and references to its practical handling
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb: Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im Hochschul- und Wissenschaftsalltag. Margot Gebhardt-Benischke (Hrsg.), Ingeborg Stahr (Hrsg.). Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung), 1991, S. 153-162
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Inhalt: 
In den nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzen ist u.a. das Recht enthalten, als überstimmtes Mitglied eines Hochschulgremiums ein sogenanntes Sondervotum abzugeben. Hierzu können auch die Stellungnahmen der Frauenbeauftragten im weitesten Sinne gezählt werden. Die Autorin spricht sich für eine verstärkte Nutzung des Rechts zum Sondervotum als ein effektives Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb aus, das auch die Entscheidungen übergeordneter Gremien beeinflussen kann. Es wird der aktuelle Stand der Frauenfrage in rechtlicher Hinsicht, die frauenpolitische Bedeutung des Sondervotums und seine Rolle im Berufungsverfahren dargestellt. Die Wirksamkeit des Sondervotums als Verfahrensbestandteil liegt vor allem darin, daß es Mehrheiten zwingen kann, ihre Entscheidungshaltungen zu überprüfen und einen Leistungsbegriff zu hinterfragen, der letztlich in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung gründet. Eine entwickelte "Sondervotenkultur" kann den "Prozeß der Selbstkorrektur" der Hochschulen im Sinne der Frauenpolitik forcieren. (ICE)
Schlagwörter:Frauenpolitik; gesetzliche Regelung; Abstimmung; Entscheidung; Prozess; Nordrhein-Westfalen
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Hochschulen, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag