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"Seit die Gleichberechtigung der Geschlechter 1949 in Deutschland als Grundrecht festgeschrieben wurde, hat sich die rechtliche Stellung der Frau entscheidend verbessert. War eine Frau 1949 keine eigenständige Geschäftsperson, sondern in sämtlichen öffentlichen und familiären Fragen von ihrem Ehemann abhängig, stehen Frauen und Männern im Jahr 2000 dieselben Rechte und Pflichten zu. Trotzdem hat sich der Gleichberechtigungsgedanke in der Realität bis heute nicht erfüllt. Die Ursachen der ökonomischen, sozialen und kulturellen Benachteiligungen, denen Frauen ausgesetzt sind, liegen zu einem wesentlichen Teil bei gesetzlichen Regelungen, die Frauen und Männern, spätestens zu dem Zeitpunkt, wenn sie Eltern werden, nahe legen, traditionelle Rollenmuster zu leben." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Geschlechterverhältnis; sozialer Wandel; Gleichberechtigung; Diskriminierung; Gesetz; Familie; Öffentlichkeit; Beruf
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz