Inhalt: 
Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen
Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom
Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der
möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze,
können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel
oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen
auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt
mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit
der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)
Schlagwörter:Berlin; Wissenschaftlerin; Teilzeitarbeit; Hochschullehrerin; Hochschulrecht
CEWS Kategorie:Hochschulen, Wissenschaftspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz