"Stellennichtausschreibung" im Mittelbau : eine rechtswidrige Praxis und wie ihr beizukommen ist
Titelübersetzung:"Non-advertisement of a vacancy" in middle-range posts : an illegal practice and how to deal with it
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb: Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im Hochschul- und Wissenschaftsalltag. Margot Gebhardt-Benischke (Hrsg.), Ingeborg Stahr (Hrsg.). Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung), 1991, S. 227-241
Inhalt: Die Autorin erörtert die übliche Ausschreibungspraxis von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im Hochschulbereich auf juristischer und frauenpolitischer Ebene. Angesichts der Tatsache, daß viele Stellen im Mittelbau nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern die Personalauswahl oft auf informellem Wege dem jeweiligen Professor überlassen wird, ist der aktuelle Erlaßentwurf des Wissenschaftsministeriums Nordrhein-Westfalens zur Ausschreibungspflicht nur zu begrüßen. Da die gewohnte Praxis auch eine Form der Diskriminierung von Frauen sein kann, sind rechtliche Widerstände auf der Grundlage des Hochschulrechts, des Frauenförderungsgesetzes NRW, des Personalvertretungsrechts oder auf dem Wege individueller Schadensersatzklagen notwendig. Die Autorin stellt die verschiedenen Rechtsebenen dar und betont die grundsätzliche Bedeutung der "Nachteilbeseitigungspflicht", welche den Frauen eine gleichberechtigte Teilnahme am Stellenbesetzungsverfahren sichern soll. (ICE)
CEWS Kategorie:Wissenschaftspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Könnte ein "Rosa-Rotes Teilzeitprogramm für Hochschullehrer" die Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern?
Titelübersetzung:Could a "Red-pink part-time program for university teachers" improve the chances for the scientific successor generation
Autor/in:
Grottian, Peter
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 9 (1986) H. 1, S. 65-69
Inhalt: Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze, können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)
The third amendment to the higher education law of the German Federal Republic
Titelübersetzung:Dritte Ergänzung des Hochschulrahmengesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Autor/in:
Pritchard, Rosalind M. O.
Quelle: Higher education : the international journal of higher education and educational planning, Vol. 15 (1986) No. 6, S. 587-607
Inhalt: Der Aufsatz beschreibt und analysiert Motive und Auswirkungen der Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Hochschulautonomie, Forschung, Personalstruktur, Curricula, Probleme von Fachhochschulen und Gesamthochschulen. (IAB)
Inhalt: "The article describes and analyses some of the important changes which have been brought about by the most recent Amendment to the 1976 Higher Education Law. It attempts to show the rationale for some of these changes and to give a flavour of the public debate surrounding the new legislation. The following issues are discussed: university democracy, research, staff structure, the curriculum, the problems of non-university institutions and the position of comprehensive universities." (author's abstract)
Könnte ein "Rosa-Rotes Teilzeitprogramm für Hochschullehrer" die Chancen für den wissenschaftlichen
Nachwuchs verbessern?
Titelübersetzung:Could a "Red-pink part-time program for university teachers" improve the chances for
the scientific successor generation
Autor/in:
Grottian, Peter
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 9 (1986) H. 1, S. 65-69
Inhalt: Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen
Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom
Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der
möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze,
können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel
oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen
auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt
mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit
der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)