Inhalt: 
Ist die Quote ein geeignetes Instrument der Frauenförderung? Diese Frage wird am Beispiel des Frauenförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen untersucht. Ausgangspunkt für jegliche Art der Frauenförderung ist Art. 3 GG, auf dem basierend über Rechtmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit einzelner Maßnahmen entschieden wird. Dann wird die Umsetzung und Weiterführung von Art. 3 GG durch die Exekutive und Legislative betrachtet. Hier werden zunächst die wichtigsten Schritte der Legislative genannt, um dann die Maßnahmen des Staates zu diskutieren, die zur Umsetzung dieser Gesetze geschaffen wurden. Es werden die unterschiedlichen Quotierungsmodelle beschrieben und die in der Diskussion um Quotierung immer wieder aufkommenden Problemfelder - wie die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und die Qualifikationsdebatte - analysiert. Anschließend wird das Frauenförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen erörtert, das das erste Gesetz in der Bundesrepublik war, das eine "Frauenquote" festlegte - allerdings mit der Beschränkung auf den öffentlichen Dienst. Es wird die Frage nach der Umsetzung des Gesetzes zur Frauenförderung im administrativen Handeln untersucht und das Maß der Umsetzung normativer Anordnung in soziale Wirklichkeit bestimmt, um so politische und gesellschaftliche Schwierigkeiten bei der Implementation einer Quotenregelung aufzuzeigen. Nach der Darstellung der Erfahrungen mit dem Frauenförderungskonzept wird die Weiterentwicklung zum Frauenförderungsgesetz beschrieben. Die Auswertung einer Befragung von Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigt die Schwierigkeiten, mit denen sich die Frauen in "der Praxis" bei der Durchsetzung von Frauenpolitik konfrontiert sehen. (prb)
Schlagwörter:Nordrhein-Westfalen; Frauenfrage; Frauenpolitik; Quote; Gleichberechtigung; Förderung; Gesetz; Grundgesetz; Qualifikation
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Fördermaßnahmen, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie