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Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt in der Wissenschaft

Definitionen

Der größte Teil der Literatur, der für die Erstellung dieser Seite gesichtet wurde, stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum. Dies erklärt einerseits die Anlehnung an Fachtermini, die im englischen Sprachraum entwickelt wurden und sich etabliert haben, z.B. „Survivor“ oder „Bystander“. Andererseits signalisiert die Verwendung englischer Fachbegriffe in der Forschungsliteratur, der wir in den Texten dieser Themenseite folgen, dass im deutschen Sprachraum der (sozialwissenschaftliche) Fachdiskurs zum Thema nicht nur Anknüpfungen in den englischen Forschungsdiskurs sucht, sondern eine stigmatisierungsfreie Sprache (vgl. Metzner 2018) erst noch entwickeln muss.

Für das Europäische Gleichstellungsinstitut (EIGE) stellt geschlechtsbezogene Gewalt und Gewalt gegen Frauen einen Arbeitsschwerpunkt dar. Eine Datenbank des EIGE macht rechtliche Definitionen zentraler Tatbestände wie sexuelle Belästigung, Stalking oder Vergewaltigung aus allen Mitgliedstaaten der EU zugänglich.   

Der Ministerrat des Europarates beschloss in einer Empfehlung 2019 gegen Sexismus vorzugehen (Council of Europe, Committee of Ministers 2019). Darin definiert er Sexismus als jedwede Handlung oder Geste, visuelle Darstellung, Worte, Praktiken oder Verhaltensweisen, die auf der Vorstellung beruhen, dass eine Person oder Gruppe von Personen aufgrund ihres Geschlechts minderwertig sei. Wenn diese Handlungen in Verbindung mit einem der Wirkungsziele – die Würde der Person zu verletzen oder ihr einen physischen, sexuellen, psychischen oder sozioökonomischen Schaden zuzufügen, ein erniedrigendes oder einschüchterndes Umfeld zu erwirken, der Erfüllung der Menschenrechte einer Person entgegenzustehen oder Geschlechterstereotype aufrechtzuerhalten bzw. diese zu verstärken – stehen, sollen Maßnahmen gegen Sexismus getroffen werden.

Ein Video des Europarates illustriert zudem, was Sexismus ist und welche Folgen Alltagssexismus haben kann.

Laut AGG ist sexuelle Belästigung „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, indem insbesondere ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) 2015). Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Vergewaltigungen sowie sexuelle Bemerkungen oder auch das Zeigen von pornografischen Bildern.

Strafrechtlich relevant wird sexuelle Belästigung in Deutschland jedoch nur, wenn eine Person „in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“ wurde (§ 184i).

Die Abteilung WomenWatch der Vereinten Nationen stellt für ihre Definition „What is Sexual Harassment“ eine Liste mit Beispielen verbaler, nicht-verbaler und physischer sexueller Belästigung zusammen.

Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie auf der Seite Rechtliche Situation in Deutschland.

Der Begriff der geschlechtsbezogenen Gewalt (gender-based violence, GBV) ist besonders im angelsächsischen Forschungsraum verbreitet (Hearn und Parkin 2001) und umfasst alle Formen von sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, sexuellem Zwang, Zwangsheirat und Stalking (SOAS University of London SOAS 2015).

Die bukof spricht unter Berufung auf das AGG § 3 in diesem Kontext von „sexualisierter Diskriminierung und Gewalt“, darunter fallen „alle Verhaltens- und Handlungsweisen […] die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden“.  Genauso wie bei „sexueller Belästigung“ spielt die Herabwürdigung des Opfers durch eine Wortwahl oder Tat, die ein Machtgefälle zwischen Täter*in und Opfer herstellt, eine zentrale Rolle.

Karen Boyle hinterfragt 2018 in ihrer theoretischen Reflexion die häufige Gleichsetzung von „geschlechtsbezogener Gewalt“ mit „Gewalt gegen Frauen“ und plädiert für eine ausreichende Differenzierung der Zusammenhänge zwischen Geschlecht und Gewalt.

Forschung zu geschlechtsbezogener und sexualisierter Gewalt erfolgt in vielen unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachdisziplinen. Infolge der Verschiedenartigkeit fachlicher Perspektiven – und um die Voraussetzungen und Folgen von Gewaltakten besser zu verstehen – haben sich Typologien und Klassifizierungsmöglichkeiten von Übergriffen bzw. geschlechtsbezogenen Gewalttaten entwickelt. Im Fall von sexuellen Übergriffen wie beispielsweise Vergewaltigungen wird häufig anhand einer möglichen Beziehung zwischen Täter*innen und Betroffenen (Survivor) unterschieden. Kannten sich Gewaltopfer und Täter*in schon vor der Gewalttat, wird zwischen „date rape“ und Vergewaltigung durch eine*n Bekannte*n differenziert. Diese Klassifizierung basiert auf der Erkenntnis, dass die verschiedenen Arten von Übergriffen unter unterschiedlichen Umständen auftreten und dass diese Umstände sich unterschiedlich auf die Betroffenen und die damit verbundenen Folgen auswirken (z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige).

Andere Klassifizierungen beziehen sich auf die Art und Weise, wie die geschlechtsbezogene Gewalttat durchgeführt wurde. Nahezu alle Forschungsarbeiten in diesem Themenfeld unterscheiden zwischen sexuellen Übergriffen, die bei Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt stattfanden, und solchen, bei denen physische Gewalt keine Rolle spielt (Krebs et al. 2007), z.B. weil das Opfer nicht mehr ansprechbar war.

Im Kontext von nationalen Strategien, die sich mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ befassen, trägt ein Bericht der Vereinten Nationen Erkenntnisse zu unterschiedlichen Gewaltformen (sexueller Übergriff, Stalking, Intimpartner*innen-Gewalt, Dating Violence, sexuelle Belästigung) zusammen, die an Universitäten erfasst wurden  (UN Women 2018).

Gewalttaten wie technikgestütztes Stalking (technology-facilitated stalking) oder das ungefragte und ungewünschte Versenden von Nachrichten und Bildern mit sexuellen Inhalten gelten als Prädiktoren digitaler Viktimisierung (DeKeseredy et al. 2019). Entscheidend für eine Bewertung und die Auswirkungen der Taten scheinen die Reaktionen im sozialen Umfeld von Gewalttäter*innen und auch der Empfänger*innen. Die Studie zeigte, dass ein Ermuntern zur Übermittlung sexueller Nachrichten und Bilder bzw. zu Online-Stalking bzw. eine Rechtfertigung solcher Taten vonseiten gleichaltriger Kommiliton*innen das Verhalten der Täter*innen legitimiert und sich signifikante Zusammenhänge mit Gewalt in der Partnerschaft und anderen Arten sexueller Übergriffe nachweisen lassen.