Das Institut hat in den letzten Jahren intensiv an einer neuen Satzung gearbeitet, die nun ins Vereinsregister eingetragen wurde. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass der Vorstand von GESIS in Zukunft aus drei Personen bestehen wird: zwei wissenschaftlichen Vorstandsmitgliedern und einem administrativen Vorstandsmitglied.
„Die Eintragung der Satzung ist ein wichtiger Meilenstein. Das Institut und sein Umfeld haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten entscheidend weiterentwickelt und verändert. Strategische Herausforderungen haben zugenommen, GESIS ist gewachsen und die Anforderungen an das Institut steigen. Mit dem neuen Vorstandsmodell stellt GESIS seine Zukunftsfähigkeit und Resilienz sicher“, erklärt Prof. Dr. Christof Wolf, Präsident von GESIS. Die Vorstandsmitglieder müssen nun vom Kuratorium bestellt werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass nun auch Hochschulen Mitglieder von GESIS werden können, nicht nur Universitäten. „Wissenschaftler*innen und Studierende an Hochschulen nutzen schon jetzt zahlreich unsere Angebote. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir mit Hochschulen noch enger zusammenarbeiten können“, so Wolf.
Die neue Satzung ist hier zu finden: https://www.gesis.org/institut/ueber-uns/der-verein/satzung
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