Leitung des Instituts
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten und der administrativen Vorständin bzw. dem administrativen Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht einem anderen Organ übertragen sind. Er vertritt den Verein im Sinne des § 26 des BGB.