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Metadata for Official Statistics


Definitionen: Mikrozensus

Um die in den Mikrozensus Scientific Use Files erfassten Sachverhalte zu erschließen und für Auswertungen leichter nutzbar zu machen, werden im Folgenden ausgewählte Begriffe der amtlichen Statistik und die dazu gehörigen Variablen dargestellt. Die Definitionen sind den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes entnommen. Auf wesentliche Veränderungen im Vergleich zu früheren Erhebungsjahren wird hingewiesen.


Die Definitionen werden nicht mehr aktualisiert, stehen aber weiterhin für Recherchezwecke zur Verfügung (Stand Mikrozensus 2017). Informationen zu aktuellen Definitionen können insbesondere den Qualitätsberichten zum Mikrozensus sowie Fachserie 1 Reihe 2.1, Reihe 2.2, Reihe 3, Reihe 4.1 entnommen werden.


Detaillierte Angaben zur Veränderung von Begriffen und Variablen über die Zeit finden sich im Datenhandbuch zum GESIS Mikrozensus-Trendfile. Auch die Tools zur Umsetzung amtlicher Konzepte enthalten entsprechende Angaben. Nicht zuletzt informiert die Matrix über Veränderung von Variablen im Zeitverlauf.


"Zu den „aktiv“ Erwerbstätigen zählen alle Erwerbstätigen, die in der Berichtswoche gearbeitet haben. In der Berichtswoche vorübergehend Beurlaubte (siehe Definition) zählen nicht zu den „aktiv“ Erwerbstätigen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 19. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF84=1
Mikrozensus 1996-2004 EF110=1

"Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die „normale“ Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche enthält z.B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden."

Hinweis:
„Für die Merkmale … tatsächlich und normalerweise geleistete Arbeitsstunden pro Woche wurden fehlende Werte im Rahmen der Aufbereitung mit einem Hot-Deck-Verfahren ersetzt. Erkenntnisse über Ergebnisverzerrungen durch Imputationsfehler liegen nicht vor.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2017 zum Arbeitsmarkt. Wiesbaden, S. 7. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 6. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF131, EF134
Mikrozensus 1996-2004 EF140, EF141, EF142, EF143
Mikrozensus 1985-1995 EF97, EF98, EF99, EF100
Mikrozensus 1973-1982 EF43, EF44

Im Mikrozensus gibt es Angaben zu Berufen, die nach der jeweiligen nationalen Klassifikation der Berufe (KldB; zuletzt in der Fassung 2010) oder der internationalen Berufsklassifikation (International Standard Classification of Occupations (ISCO); zuletzt in der Fassung 2008) codiert sind (siehe auch hier).

Gemäß dem Berufsverständnis der Klassifikation der Berufe in der Ausgabe von 2010 sind die drei zentralen Eigenschaften von „Beruf“ (Bundesagentur für Arbeit 2011: 26):

  • "Der Berufsbegriff ist tätigkeits- und nicht personenbezogen.
  • "Beruf" zeichnet sich durch ein Bündel von Tätigkeiten aus.
  • "Beruf" wird durch zwei zentrale Dimensionen konstituiert: Berufsfachlichkeit und Anforderungsniveau."
  • Gegenüber der früheren Fassung der KldB 1992, die sich traditionell an Berufsbereichen und Wirtschaftszweigen (z. B. Berufe in der Land-, Tier-, Forstwirtschaft und im Gartenbau, ..., Dienstleistungsberufe) orientierte, bieten die Kriterien „Berufsfachlichkeit“ und „Anforderungsniveau“ eine größere Kompatibilität mit ISCO und den Qualifikationsniveaus als eines der Strukturmerkmale.

    Die Angaben nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe, Ausgabe von 1988 für die Verwendung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (ISCO-88 COM), werden, nicht direkt vercodet, sondern auf Basis der KldB 92 recodiert. Dabei werden für bestimmte Berufe zusätzliche Bedingungen (z. B. berufliche Stellung und Betriebsgröße) berücksichtigt.


Quelle:
  • Bundesagentur für Arbeit (2011): Klassifikation der Berufe 2010. Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. Nürnberg [.pdf].
Variablen
Klassifikation der Berufe
Ab Mikrozensus 2012 EF114 (KldB 2010)
Ab Mikrozensus 2005 EF119 (KldB 1992)
Mikrozensus 1996-2004 EF128 (KldB 1992)
Mikrozensus 1985-1995 EF93 (KldB 1975; ab 1993: KldB 1992)
Mikrozensus 1973-1982 EF42 (KldB 1970; ab 1976: KldB 1975)
Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO)
Ab Mikrozensus 2005 EF517 (ISCO-88 COM; ab 2011: ISCO-08)
Mikrozensus 1996-2004 EF683 (ISCO-88 COM)

„Nach dem im Mikrozensus zugrunde liegenden Labour-Force-Konzept der ILO [International Labour Organization ] gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) und Nichterwerbspersonen.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2017 zum Arbeitsmarkt. Wiesbaden, S. 7. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29
Mikrozensus 1996-2004 EF110

„Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde.
Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO - International Labour Organization) nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 20. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29=2
Mikrozensus 1996-2004 EF504=2 (Erwerbslose, sofort verfügbar (EU-Definition))

"Erwerbspersonen sind Erwerbstätige und Erwerbslose."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 20. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29>=1 & EF29<=2
Mikrozensus 1996-2004 EF504>=1 & EF504<=2

„Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens 1 Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten und Soldatinnen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. …
Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV (u. a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet). Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. Januar 2013 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 450 EUR festgeschrieben.
Als erwerbstätig gelten zudem Personen mit Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandvariante nach § 16 Satz 2 SGB II (sogenannte ‚Ein-Euro-Jobs‘, ‚Aktivjobs‘ oder ‚Zusatzjobs‘).“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 20. [.pdf]

Hinweis:

Geringfügigkeitsgrenze 1. April 2003 bis 31. Dezember 2012:

„Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. April 2003 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 400 EUR festgeschrieben."


  • Statistisches Bundesamt, 2006: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1 Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden, S. 17. [.pdf]

Änderungen ab Mikrozensus 1996:

Hinsichtlich der Neugestaltung der Fragen zur Ermittlung der Erwerbsbeteiligung im Mikrozensus 1996 sind folgende änderungen im System der Leitfragen [Fragen 32-35 in Selbstausfüllerbogen 1+E] zu erwähnen:

  • Der internationalen Praxis folgend wurde eine weitere neue Frage in das System aufgenommen, die vor allem darauf abzielt, jene Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet [Frage 32/EF110] haben, bei denen jedoch eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht (z.B. bei Personen im Erziehungsurlaub), adäquat zu erfassen [Frage 33/EF96].
  • Das Schlagwort Gelegenheitstätigkeit wurde in die Fragestellung aufgenommen [Frage 34/EF97].
  • Die Mitarbeit als mithelfende(r) Familienangehörige(r) wurde über landwirtschaftliche Betriebe hinaus auf jeden Betrieb, der von einem Mitglied der Familie oder des Haushalts des/der Befragten geführt wird, ausgedehnt [Frage 34/EF97].
  • Der Begriff der geringfügigen Beschäftigung wurde insofern präzisiert, als in der Erläuterung zu dieser Frage ausgeführt wird, dass eine Beschäftigung auch dann als geringfügig gilt, wenn sie auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage während eines Jahres begrenzt ist [Frage 35/EF98].

Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 1998: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit 1996 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16-17

Änderungen ab Mikrozensus 2005:

  • Hinzugekommen ist die Leitfrage "Hinzuverdiener".
  • Des Weiteren wurden Fragen im Wortlaut verändert oder enthalten andere Antwortkategorien (Siehe hierzu insbes. Anhang 1: Veränderung der Leitfragen zur Erwerbstätigkeit im Zeitraum 1991 bis 2009; S. 548-549 in: Thomas Körner und Katharina Puch, 2009: Der Mikrozensus im Kontext anderer Arbeitsmarktstatistiken - Ergebnisunterschiede und ihre Hintergründe, Wirtschaft und Statistik (6): 528-552). [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29=1
Mikrozensus 1996-2004 EF504=1

Die Ermittlung des Erwerbsstatus folgt dem Konzept der International Labour Organization (ILO), das auf Definitionen der internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker von 1982 und 1998 zurückgeht. Mit diesem volkswirtschaftlichen Konzept sollen alle Erwerbstätigkeiten erfasst werden, die zur gesamtwirtschaftlichen Produktion beitragen.

Vgl. zur Erfassung der Erwerbstätigkeit im Mikrozensus Körner/Puch (2009) und Kapitel 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" in den Qualitätsberichten zum Mikrozensus. Um insbesondere die Erfassung des ILO-Erwerbsstatus zu verbessern, sind seit 2005 einige Fragen zur Arbeitsmarktbeteiligung und die Feldarbeit verändert worden. Bei Vergleichen mit früheren Erhebungen können deshalb Verteilungsunterschiede sowohl mit Veränderungen des Arbeitsmarktes als auch methodisch mit geänderten Fragen zusammenhängen (siehe hierzu auch Besonderheiten und Vergleichbarkeit").


Quelle:
  • Gauckler, Britta; Körner, Thomas, 2011: Measuring the Employment Status in the Labour Force Survey and the German Census 2011. In: Methoden, Daten, Analysen 5, S. 181-205. [.pdf]
  • Körner, Thomas; Puch, Katharina, 2009: Der Mikrozensus im Kontext anderer Arbeitsmarktstatistiken. Ergebnisunterschiede und ihre Hintergründe. In: Wirtschaft und Statistik 6/2009, S. 528-552. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29
Mikrozensus 1996-2004 EF504

"The main statistical objective of the EU Labour Force Survey (EU-LFS) is to divide the population of working age (15 years and above) into three mutually exclusive and exhaustive groups — persons in employment, unemployed persons and inactive persons — and to provide descriptive and explanatory data on each of these categories. While demographic data are gathered for all population age groups, questions relating to labour market status are restricted to persons in the age group 15 years or older. Depending on the labour status of individuals (employed, unemployed, economically inactive) different variables are collected."


Quelle:
  • Eurostat: Main concepts. [Link]


Hinweis:

Hinweis zum Mikrozensus ab 2009:

  • Im Erwerbsstatus nach Eurostat (EF39) werden Personen, die nicht arbeiteten und über keine Erwerbstätigkeit verfügen (EF38=9), ab 2009 als Erwerbslose klassifiziert (EF39 = 4). Bis 2008 wurde diese Gruppe zu den Nichterwerbspersonen [EF39 = 6] gerechnet.
Variablen
Ab Mikrozensus 2008 EF39

"Nichterwerbspersonen stellen nach dem ILO-Konzept neben den Erwerbspersonen den Rest der Bevölkerung dar, sind also nicht erwerbstätig oder erwerbslos, werden aber im Mikrozensus nochmals untergliedert in arbeitsuchende Nichterwerbspersonen sowie nicht aktive Nichterwerbspersonen.
Arbeitsuchende Nichterwerbspersonen sind Personen, die eine Arbeit suchen, a) jedoch nicht innerhalb der letzten vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben, b) nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder c) die die Arbeitsuche erfolgreich abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst nach mehr als drei Monaten aufnehmen. Nicht aktive Nichterwerbspersonen sind Personen, die keine Erwerbstätigkeit suchen, jünger als 15 oder 75 Jahre oder älter sind."

Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 20. [.pdf]


Hinweis:

Hinweis zum Mikrozensus ab 2009:

  • Bei der Abgrenzung Nichterwerbstätiger (EF29 und EF38) wird die Meldung bei der Agentur für Arbeit oder anderen Behörden als arbeitslos oder arbeitssuchend (EF232=1-2) nicht mehr berücksichtigt.
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF29>=3 & EF29<=4
Mikrozensus 1996-2004 EF504>=3 & EF504<=4

„Nach der Stellung im Beruf werden Erwerbstätige in Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte gegliedert.“

„Selbstständige (mit und ohne Beschäftigte) sind Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.“

„Unbezahlt mithelfende Familienangehörige im familieneigenen Betrieb: Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen, das von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Der Begriff „Familie“ bzw. „Familienmitglied“ wird hier weiter gefasst: Er ist losgelöst vom Haushaltszusammenhang zu betrachten und bezieht z.B. auch Verwandte (Tante, Bruder etc.) mit ein.“

„Abhängig Beschäftigte sind Beamte und Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen sowie Auszubildende. Abhängig Beschäftigte üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für einen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung (Arbeitnehmerentgelt: Lohn bzw. Gehalt). Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein förmlicher oder auch formloser Vertrag besteht, der normalerweise von beiden Parteien freiwillig abgeschlossen worden ist und demzufolge der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet. Als abhängig Beschäftigte gelten auch Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. Urlauber, Kranke, Streikende, Ausgesperrte, Mutterschafts- und Elternurlauber, Schlechtwettergeldempfänger usw.).“

„Beamte und Beamtinnen: Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschl. der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten und Soldatinnen. Ferner zählen im Mikrozensus auch Personen im freiwilligen Wehrdienst, Pfarrer, Priester, kirchliche Würdenträger sowie Beamte und Beamtinnen in den Sicherheitsdiensten dazu.“

„Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger/-innen, einschl. sonstige/-r Beschäftigte/-r mit kleinem Job neben Schule, Studium oder Ruhestand. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/-innen sind. Den Angestellten werden – sofern kein getrennter Ausweis erfolgt – auch die Personen im Freiwilligendienst (z. B. Soziales Jahr) zugeordnet.“

„Arbeiter/-innen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/-innen sowie Hausgehilfen und Hausgehilfinnen.“

„Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschl. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre und Volontärinnen). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf. Personen, die ein Praktikum oder Volontariat absolvieren zählen in der Bildungsstatistik zwar nicht zu den Auszubildenden, werden aber in den Mikrozensuserhebungen diesen zugeordnet.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 19ff. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF117
Mikrozensus 1996-2004 EF127
Mikrozensus 1985-1995 EF94
Mikrozensus 1973-1982 EF39

"Die Trennung in Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätige erfolgt im Mikrozensus anhand der Selbsteinschätzung der Befragten.“

„Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 1 bis einschl. 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitsstunden bleibt der Originalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.“


„Liegen mehrere bezahlte Tätigkeiten bzw. Erwerbstätigkeiten vor, erfolgt die Zuordnung zu Vollzeit oder Teilzeiterwerbstätigen auf Basis der Haupterwerbstätigkeit."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
  • Körner, Thomas; Puch, Katharina, 2009: Der Mikrozensus im Kontext anderer Arbeitsmarktstatistiken. Ergebnisunterschiede und ihre Hintergründe. In: Wirtschaft und Statistik 6/2009, S. 528-552. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF129
Mikrozensus 1996-2004 EF138
Mikrozensus 1985-1995 EF96
Mikrozensus 1973 EF84

Hinweis:

Die Korrektur der Selbsteinschätzung wurde im Zeitverlauf verändert:
MZ 1996-2005 1-24=Teilzeit; >=32 Vollzeit; 25-31 Übernahme Selbsteinschätzung
MZ2006-2012 1-31: Teilzeit; >=32 Vollzeit;
seit MZ 2013 1-24 Teilzeit, >=37 Vollzeit, 25-36 Übernahme Selbsteinschätzung

"Die Ergebnisse zur Vollzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 37 und mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitsstunden bleibt der Originalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten (hier ist auch „keine Angabe“ möglich)."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF129
Mikrozensus 1996-2004 EF138
Mikrozensus 1985-1995 EF96
Mikrozensus 1973 EF84

Hinweis:

Die Korrektur der Selbsteinschätzung wurde im Zeitverlauf verändert:
MZ 1996-2005 1-24=Teilzeit; >=32 Vollzeit; 25-31 Übernahme Selbsteinschätzung
MZ2006-2012 1-31: Teilzeit; >=32 Vollzeit;
seit MZ 2013 1-24 Teilzeit, >=37 Vollzeit, 25-36 Übernahme Selbsteinschätzung

"Zu den vorübergehend Beurlaubten gehören alle Erwerbstätigen, die in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben (unter anderem wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, Kur, (Sonder-)Urlaub, Altersteilzeit, Dienstbefreiung, Streik, Schlechtwetterlage oder Kurzarbeit) und weniger als drei Monate, beispielsweise wegen Mutterschutz, vom Arbeitsplatz abwesend waren. Personen, die länger als 3 Monate abwesend vom Arbeitsplatz waren, gehören auch zu den vorübergehend Beurlaubten, sofern sie weiterhin mehr als die Hälfte ihres Gehaltes bzw. ihrer Bezüge beziehen (einschl. Elterngeld)."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2008 EF84

Gültig ab Mikrozensus 2009:

„Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die ‚Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)‘, verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. … Bei der Verwendung von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Erwerbstätigen den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens), in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein können wie bei Betriebsbefragungen. Die Fälle ohne Angabe des Wirtschaftszweiges werden im Rahmen der Aufbereitung nach dem Hot-Deck-Verfahren auf die einzelnen Wirtschaftszweige verteilt.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2017 zum Arbeitsmarkt. Wiesbaden, S. 9. [.pdf]

Frühere Mikrozensen:

Ab Oktober 1961 wurde für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen statt des früher verwendeten Schlüssels der Arbeitsstättenzählung von 1950 die aus der neuen Grundsystematik der Wirtschaftszweige abgeleitete "Systematik der Wirtschaftszweige für die Berufszählung 1961 bzw. 1970" verwendet.

Ab Mai 1975 wurde für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen statt des früher verwendeten "Systematik der Wirtschaftszweige für die Berufszählung 1961" die aus der Grundsystematik der Wirtschaftszweige abgeleitete "Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für den Mikrozensus ab April 1971" verwendet.

Ab Juni 1983 wurde für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen statt des früher verwendeten "Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für den Mikrozensus ab April 1971" die aus der Grundsystematik der Wirtschaftszweige abgeleitete "Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für den Mikrozensus ab April 1983" verwendet.

Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird seit 1995 die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 1993)", Tiefengliederung für den Mikrozensus verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus 1994 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist.

Ab Mikrozensus 2003 bis 2008 wird die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)", Tiefengliederung für den Mikrozensus verwendet.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt 1975: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 6 Entwicklung der Erwerbstätigkeit, S.8-9;
  • Statistisches Bundesamt 1980: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, S.11-12;
  • Statistisches Bundesamt 1985: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.2 Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen, S.8;
  • Statistisches Bundesamt 1998: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, S.17/18
Variablen
Ab Mikrozensus 2010 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ08): EF137
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ08): EF214
Wirtschaftszweig, letzte Tätigkeit (WZ08): EF105
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ08): EF445
Mikrozensus 2009 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ03): EF120
Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ08): EF137
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ08): EF214
Wirtschaftszweig, letzte Tätigkeit (WZ08): EF105
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ08): EF445
Mikrozensus 2005-2008 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ03): EF120
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ03): EF214
Wirtschaftszweig, letzte Tätigkeit (WZ03): EF105
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ03): EF445
Mikrozensus 2003-2004 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ03): EF129
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ03): EF191
Wirtschaftszweig, letzte Tätigkeit (WZ03): EF115
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ03): EF382
Mikrozensus 1996-2002 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ93): EF129
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ93): EF191
Wirtschaftszweig, letzte Tätigkeit (WZ93): EF115
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ93): EF382
Mikrozensus 1995 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ93): EF92
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ93): EF113
Mikrozensus 1985-1993 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ79): EF92
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ79): EF113
Wirtschaftszweig, vor 1 Jahr (WZ79) [1985-1987]: EF162
Mikrozensus 1982 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ71): EF41
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ71): EF113
Mikrozensus 1973-1980 Wirtschaftszweig, gegenwärtige Tätigkeit (WZ71): EF41
Wirtschaftszweig, weitere Tätigkeit (WZ71): EF114

"Abschlusszeugnis der 8., 9. oder 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule in der DDR."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2010 EF310=2 | EF310=7
Mikrozensus 2005-2009 EF310=2
Mikrozensus 1996-2004 EF287=2
Mikrozensus 1991-1995 EF121=3

„Personen, die zwar eine Schule besucht und dabei einen Abschluss nach höchsten 7 Jahren Schulbesuch erreicht haben, dieser Abschluss aber nicht dem deutschen Hauptschulabschluss bzw. dem früheren Volksschulabschluss entspricht, werden den Personen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss zugeordnet.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2008 EF310=6

"Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u. a. berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie)."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 15. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF310=5
Mikrozensus 1996-2004 EF287=5
Mikrozensus 1985-1995 EF121=5
Mikrozensus 1973-1982 EF78=4; außer 1978: EF49=4, 1980: EF158=4

"Sie kann durch Abschluss an einer beruflichen Schule (z.B. Fachschule, berufliches Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch mit erfolgreichem ersten Jahr der Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe und einem, in der Regel einjährigen, gelenkten beruflichem Praktikum erworben werden. Die Praktikumsbestimmungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren zwischen den Bundesländern."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 15. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF310=4
Mikrozensus 1996-2004 EF287=4
Mikrozensus 1985-1995 EF121=4
Mikrozensus 1973-1982 EF78=3; außer: 1978: EF49=3, 1980: EF158=3

"Dieser Abschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von derzeit 9 bis 10 Schuljahren an Haupt- (Volks-)schulen, Förderschulen, Freien Waldorfschulen, Realschulen, Schulen mit integrierten Klassen für Haupt- und Realschüler, Schularten mit mehreren Bildungsgängen (Absolventen der 9. oder der 10. Klassenstufe mit Hauptschulabschluss), Gesamtschulen und Gymnasien sowie nachträglich auch an beruflichen Schulen sowie an Abendhauptschulen erworben werden. Früher konnte der Abschluss auch an „Schulen mit integrierten Klassen für Haupt- und Realschüler“ erworben werden."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 15. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF310=1
Mikrozensus 1996-2004 EF287=1
Mikrozensus 1985-1995 EF121=1
Mikrozensus 1973-1982 EF78=1; außer 1978: EF49=1, 1980: EF158=1

"Personen, die zwar eine Schule besucht und dabei einen Abschluss nach höchsten 7 Jahren Schulbesuch erreicht haben, dieser Abschluss aber nicht dem deutschen Hauptschulabschluss bzw. dem früheren Volksschulabschluss entspricht, werden den Personen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss zugeordnet."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2008 EF310=6

"Ein Realschulabschluss ist das Abschlusszeugnis u. a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 17. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF310=3
Mikrozensus 1996-2004 EF287=3
Mikrozensus 1985-1995 EF121=2
Mikrozensus 1973-1982 EF78=2; außer 1978: EF49=2, 1980: EF158=2

„Anlernausbildung ist die Qualifizierung eines Arbeitneh-mers/Arbeitnehmerin im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung am Arbeitsplatz. Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige (früher sechsmonatige) praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum).“

„Mit einem beruflichen Praktikum oder dem Berufsvorbereitungsjahr wird kein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Ebenso wird mit einer Anlernausbildung kein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Bis zur Einsetzung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 gab es aber einen entsprechenden Arbeitsmarkt, der solche beruflichen Ausbildungsabschlüsse anerkannte.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2006 EF312=1
Mikrozensus 1996-2004 EF290=1
Mikrozensus 1985-1995 EF122=1
Mikrozensus 1982 und 1976 EF79=3
Mikrozensus 1980 EF160=1
Mikrozensus 1978 EF150=3

Wird differenziert nach einjähriger bzw. zwei- oder dreijähriger Schulzeit:

Der Abschluss einer einjährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe qualifiziert zu medizinischen Hilfsberufen wie z. B. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in, Rettungsassistent/-in, Altenpflegehelfer/-in.

Der Abschluss einer zweijährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe befähigt zu nichtakademischen Gesundheitsberufen wie z. B. Masseur/-in, Medizinische/-r Bademeister/-in, Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in, Podologe/Podologin.

Der Abschluss einer dreijährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe befähigt zu nichtakademischen Gesundheitsberufen wie z. B. Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in), Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Medizinisch-technische/-r Assistent/-in, Logopäde/Logopädin, Ergotherapeut/-in, Altenpfleger/-in.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2016: Fachserie 13 Sozialleistungen, Reihe 1.1 Angaben zur Krankenversicherung. Ergebnisse des Mikrozensus 2015. Wiesbaden, S. 4 (Glossar). [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2014 EF312=6 | EF312=7 | EF312=16
Mikrozensus 2011-2013 EF312=6 | EF312=7
Mikrozensus 2005-2010 EF312=5 | EF312=6
Mikrozensus 2003-2004 EF261=5| EF261=6
Mikrozensus 1999-2002 EF289=5| EF289=6

„Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor.“

„Mit einem beruflichen Praktikum oder dem Berufsvorbereitungsjahr wird kein berufsqualifizierender Abschluss erworben.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14f. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF312=2
Mikrozensus 2003-2004 EF261=2
Mikrozensus 1999-2002 EF289=1
Mikrozensus 1996-1998 EF290=1

Der Abschluss einer Fachakademie kann nur in Bayern erworben werden.
"Die Fachakademie dauert zwei bis drei Schuljahre und bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor."


Quelle:
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=10

Der Abschluss einer Berufsakademie wird in den verschiedenen Erhebungsjahren des Mikrozensus unterschiedlich erfasst. Bis einschließlich 2009 ist der Abschluss einer Berufsakademie unter Meister-/Technikerabschluss subsumiert. Ab 2010 wird der Abschluss einer Berufsakademie in einer separaten Kategorie erfasst. Eine Ausnahme stellt der Mikrozensus 2011 dar, in dem das Merkmal Berufsakademie um die Duale Hochschule erweitert ist.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2011: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2010. Wiesbaden, S. 13. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=11
Mikrozensus 2010 EF312=12

Der Abschluss einer Dualen Hochschule wird in den verschiedenen Erhebungsjahren des Mikrozensus unterschiedlich erfasst. Im Mikrozensus 2011 fällt die Duale Hochschule in eine Kategorie mit der Berufsakademie. Ab dem Mikrozensus 2012 wird die Duale Hochschule (Baden-Württemberg) unter den Fachhochschulabschlüssen subsumiert.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2012 EF312=13
Mikrozensus 2011 EF312=11

"Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurschulabschluss) haben Personen, die das Studium an Fachhochschulen abgeschlossen haben. Weiterhin sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an höheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen nachgewiesen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 15. [.pdf]


  • Statistisches Bundesamt, 2006: Mikrozensus 2005, Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden.
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=13
Mikrozensus 2005-2010 EF312=8
Mikrozensus 2003-2004 EF261=8
Mikrozensus 2002 EF289=8
Mikrozensus 1999-2001 EF289=7
Mikrozensus 1996-1998 EF290=5
Mikrozensus 1985-1995 EF122=6
Mikrozensus 1982 und 1976 EF79=5
Mikrozensus 1980 EF160=5
Mikrozensus 1978 EF150=5

"Diesen Abschluss haben Personen erworben, die dort eine Fach- und Ingenieurschule, z. B. für Grundschullehrer, Ökonomen, Bibliothekare, Werbung und Gestaltung abgeschlossen haben."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=9
Mikrozensus 2005-2010 EF312=6
Mikrozensus 1996-2004 EF290=4
Mikrozensus 1991-1995 EF122=5

„Die Lehrausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden anerkannten Ausbildung voraus. Ein gleichwertiger Berufsfachschulabschluss wird erworben durch das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Berufe, für die nur eine Berufsfachschulausbildung möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule, oder durch den Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens. Darüber hinaus waren die Abschlüsse in Nordrhein-Westfalen zusätzlich an Kollegschulen möglich.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 17. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2014 (EF312>=3 & EF312<=6) | EF312=17
Mikrozensus 2011-2013 EF312>=3 & EF312<=6
Mikrozensus 2007-2010 EF312=3 | EF312=4 | EF312=11
Mikrozensus 2005-2006 EF312=3 | EF312=4
Mikrozensus 2003-2004 EF261=3 | EF261=4
Mikrozensus 1999-2002 EF289=3 | EF289=4
Mikrozensus 1996-1998 EF290=2
Mikrozensus 1985-1995 EF122=2
Mikrozensus 1982 EF79=2
Mikrozensus 1980 EF160=3
Mikrozensus 1978 EF50=2
Mikrozensus 1976 EF79=2

"Eine Berufsausbildung im dualen System kann nach mindestens 2 Jahren Dauer erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ausbildung findet dabei gleichzeitig in den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen statt."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2016: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2015. Wiesbaden, S. 11. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozenus 2009 EF312=3

„Unter Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss fällt neben beruflicher Fortbildung u. a. auch die Ausbildung zum/-r Erzieher/-in an Fachschulen. Weiterhin ist hier auch der Abschluss einer Fachakademie oder einer Berufsakademie nachgewiesen.“

„Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgelegt hat.“

Bis Mikrozensus 2009: „Einbezogen ist auch der Abschluss an einer zwei- oder der dreijährigen Fachakademie und einer Berufsakademie.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 17. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2010: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2009. Wiesbaden, S. 12. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2016 EF312=8 | EF312=18
Mikrozensus 2011-2015 EF312=8
Mikrozensus 2005-2010 EF312=5
Mikrozensus 1996-2004 EF290=3
Mikrozensus 1985-1995 EF122=4
Mikrozensus 1982 und 1976 EF79=4
Mikrozensus 1980 EF160=2
Mikrozensus 1978 EF150=4

"Als Universitätsabschluss gelten Staatsexamen an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen. Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 17. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=14 | EF312=15
Mikrozensus 2005-2010 EF312>=9 & EF312<=10
Mikrozensus 1996-2004 EF290=6
Mikrozensus 1985-1995 EF122=6
Mikrozensus 1982 und 1976 EF79=6
Mikrozensus 1980 EF160=6
Mikrozensus 1978 EF150=6

"Den Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule haben Personen, die eine verwaltungsinterne Fachhochschule für den gehobenen nichttechnischen Dienst abgeschlossen haben."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 EF312=12
Mikrozensus 2005-2010 EF312=7
Mikrozensus 2003-2004 EF261=7
Mikrozensus 2002 EF289=7

Die Hauptfachrichtung wird für den (höchsten) beruflichen Bildungsabschluss erfragt. Daneben wird im Mikrozensus 2003 erstmals auch die Hauptfachrichtung für die (letzte) allgemeine oder berufliche Weiterbildung erhoben.

Die Angaben sind ab dem Mikrozensus 2003 nach der Klassifikation „(Haupt)Fachrichtungen ab Mikrozensus 2003“ vercodet (siehe unten).

Bis zum Mikrozensus 2000 bezieht sich die Frage zur Hauptfachrichtung nur auf Fach-/Hochschulabsolventen.


Quelle:
  • (Haupt)Fachrichtungen ab Mikrozensus 2003 [.pdf]


Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF313, EF328
Mikrozensus 1996-2004 EF291U1 (MZ96); EF307 (MZ2000); EF262 (MZ2003-2004)
Mikrozensus 1982-1995 EF123
Mikrozensus 1980 EFU161U1, EF161U2

"Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der sogenannten Altersjahrmethode. Das bedeutet, die Angaben beziehen sich auf das Alter in der Berichtswoche. Berichtswoche ist die Woche, die der Befragungswoche vorangeht. Ist die Berichtswoche bis zum Zeitpunkt einschl. des 20. eines Monats, wird das Alter der Person abgerundet. Ab dem 21. eines Monats erfolgt eine Aufrundung des Alters. Ursache hierfür ist, dass für jede Person im Fragebogen nur der Geburtsmonat und das Geburtsjahr erfragt wird."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18. [.pdf]
Hinweis:

Bis zum Mikrozensus 2004 war die Berichtswoche in der Regel die letzte feiertagsfreie Woche im April.

Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF44
Mikrozensus 1996-2004 EF30
Mikrozensus 1985-1995 EF23
Mikrozensus 1973-1982 EF66

Die Grundgesamtheit des Mikrozensus umfasst die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland.
„Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Nicht zur Erhebungsgesamtheit gehören Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie ausländischer diplomatischer Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Personen ohne Wohnung (Obdachlose) haben im Mikrozensus keine Erfassungschance.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 3. [.pdf]

"Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz, früher auch als wohnberechtigte Bevölkerung bezeichnet, zählen alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, unabhängig davon, ob sie noch eine weitere Wohnung oder Unterkunft besitzen und von wo aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen, beziehungsweise wo sie sich überwiegend aufhalten (Mehrfachzählungen). Ferner ist es unerheblich, ob eine Person in einem Privathaushalt lebt oder zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählt, das heißt dort wohnt und keinen eigenen Haushalt führt. Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz zählen alle gemeldeten Ausländer/-innen (einschließlich der Staatenlosen).

Aus melderechtlichen Gründen werden Soldaten und Soldatinnen im Wehrdienst oder auf Wehrübung der Wohngemeinde vor ihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern sowie bei Personen in Untersuchungshaft verfahren. Berufssoldaten und -soldatinnen, Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistisch ermittelt.“

Bevölkerung am Hauptwohnsitz: „Hierzu gehören alle Personen mit nur einer Wohnung, sowie Personen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person.“


Frühere Mikrozensen:
Ab dem Mikrozensus 1985 gilt die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung. Für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie leben, gilt die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie als Hauptwohnung.
Dagegen war im Mikrozensus bis 1982 für Personen mit mehreren Wohnungen bei der Zuordnung – unabhängig vom Familienstand – diejenige Wohnung oder Unterkunft maßgebend, von der aus sie ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgingen oder, soweit sie weder berufstätig waren noch in Ausbildung standen, in der sie sich überwiegend aufhielten (Konzept der „Wohnbevölkerung“). Abweichungen zwischen den beiden Bevölkerungsbegriffen ergeben sich insbesondere wegen der anderen Zuordnung von verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21f. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2017 zum Arbeitsmarkt. Wiesbaden, S. 8. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 1998: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien 1996 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 10.
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF30>=1 & EF30<=3
Mikrozensus 1996-2004 EF505>=1 & EF505<=3
Mikrozensus 1985-1995 EF26>=1 & EF26<=3
Mikrozensus 1973-1982 EF58=1 | EF58=2 | EF58=3

"Grundlage für die Darstellung von Familien/Lebensformen sowie ihrer Struktur ist die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen – unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) – alle Mitglieder einer Familie/Lebensform (zum Beispiel nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Bezugsperson am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Mitglieder der zeitig – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform – zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann die betrachtete Lebensform als eine geschlossene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweilig abwesend sind. Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei der Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz nur einmal erfasst. Nicht zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Altenheime)."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 22. [.pdf]


Variablen
Ab Mikrozensus 2005 Lebensformenkonzept: EF761>=1 & EF761<=2, trad. Familienkonzept: EF863=1
Mikrozensus 1996-2004 EF513>=1 & EF513<=2 | EF508>=1 & EF508<=2
Mikrozensus 1985-1995 EF28>=1 & EF28<=2
Mikrozensus 1973-1982 EF61=1

„Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften, das heißt keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Gäste in Hotels, Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern, Heil-, Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/-innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, das heißt weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien o.ä. werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/-innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen. Im Gegensatz zu Privathaushalten werden im Mikrozensus nicht alle Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen. Dieser Auswahl liegen besondere Regeln zu Grunde.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 22. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF31=2
Mikrozensus 1996-2004 EF506=3
Mikrozensus 1985-1995 EF27=3
Mikrozensus 1973-1982 EF60=3

"Für die Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) wird nicht berücksichtigt, wohl aber Privathaushalte im Bereich von Gemeinschaftsunterkünften. Standardmäßig wird bei der Bevölkerung in Privathaushalten nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich. So ist zum Beispiel die abwesende Bezugsperson des Haushalts (siehe Bezugsperson des Haushalts), die in einer anderen Gemeinde arbeitet und dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehörige von zwei Haushalten. Einmal zählt sie zum Haushalt ihrer Familie, zum anderen bildet sie als Untermieter einen weiteren Haushalt. Diese Regelung ist mit Blick auf Fragestellungen der Infrastrukturplanung dadurch gerechtfertigt, dass Haushalte an jedem Wohnsitz entsprechenden Wohnraum in Anspruch nehmen und die Einrichtungen der jeweiligen Gemeinde nutzen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 22. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF31=1
Mikrozensus 1996-2004 EF506=1
Mikrozensus 1985-1995 EF27=1
Mikrozensus 1973-1982 EF60=1

"Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehepartner/-in vermisst wird, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner/-in für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner/-in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/-in keine Auskünfte erteilt hat."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18. [.pdf]


Hinweis:

Erstmals ab 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben.


Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF49, EF765
Mikrozensus 1996-2004 EF35, EF575
Mikrozensus 1985-1995 EF38
Mikrozensus 1973-1982 EF21
Ab Mikrozensus 2011:

"Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden am 30.06. des Erhebungsjahres."

Frühere Mikrozensen (bis einschließlich Mikrozensus 2010)

"Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden am 31.12. des Jahres vor der Erhebung."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2011: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2010. Wiesbaden, S. 11. [.pdf]


Hinweis:

Für den Mikrozensus 1996 gilt der Stichtag 31.12.95. Im Zuge der Anonymisierung des Mikrozensus 1996 sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Zusammenfassungen des Gemeindegrößenklassentyps vorgenommen worden, so dass die Vergleichbarkeit im Scientific Use File eingeschränkt ist.

Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF563
Mikrozensus 1996-2004 EF708
Mikrozensus 1985-1995 EF8
Mikrozensus 1973-1982 EF8

„Hierzu gehören alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung und können somit nicht eingebürgert werden.Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der statistischen Erfassung von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Angehörigen gibt es jedoch außerhalb des Bereichs der Bevölkerungsstatistik Ausnahmeregelungen.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 2.1 Einbürgerungen. Wiesbaden, S. 5. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF368, EF369, EF370, EF371
Mikrozensus 1996-2004 EF52, EF43, EF44, EF45
Mikrozensus 1985-1995 EF41
Mikrozensus 1973-1982 EF17

Als Doppelstaatler werden Personen mit mindestens zwei Staatsangehörigkeiten bezeichnet. Dabei [wird unterschieden zwischen] deutsche[n] und ausländische[n] Doppelstaatler[n]. Deutsche Doppelstaatler sind Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländische Doppelstaatler sind Personen, die zwei ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen. Der Mikrozensus 2011 und der Zensus 2011 ermitteln deutlich abweichende Zahlen an Doppelstaatlern. Die Datenbasis des Zensus 2011 für die Ermittlung der Einwohnerzahl und der demografischen Angaben sind die Angaben aus den amtlichen deutschen Melderegistern. In den Melderegistern sind zu jeder Person die erste Staatsangehörigkeit sowie mögliche weitere Staatsangehörigkeiten gespeichert. Die Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten sind jedoch nicht immer auf dem aktuellen Stand. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahlen zu den Doppelstaatlern im Zensus 2011 überhöht sind. Im Mikrozensus geben die Personen über ihre Staatsangehörigkeiten selbst Auskunft. Es ist zu vermuten, dass die gemachten Angaben zu zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten nicht immer korrekt sind. Denkbare Gründe sind, dass die Befragten die zusätzliche Staatsangehörigkeit vergessen oder fälschlicherweise annehmen, dass sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung verloren haben. Die Zahlen zu den Doppelstaatlern sind im Mikrozensus daher wahrscheinlich zu gering. Es ist daher davon auszugehen, dass die korrekte Anzahl an Doppelstaatlern zwischen den Zahlen des Mikrozensus und des Zensus liegt.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 16. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF370
Mikrozensus 1996-2004 EF45

Durch Einbürgerung erwirbt ein Ausländer oder eine Ausländerin die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zur Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung im Jahr 2000 wurde zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen unterschieden. Bis August 1999 wurden Spätaussiedler als Statusdeutsche im Rahmen der Anspruchseinbürgerung eingebürgert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage werden Aussiedler/-innen nicht mehr formal eingebürgert, sondern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft durch einen anderen Rechtsakt.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 16. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF372, EF373, EF374

Eine Person hat dann eine eigene Migrationserfahrung, wenn sie im Ausland geboren ist. Sie ist damit ein/e Zuwanderer/in. Eine Person hat keine eigene Migrationserfahrung, wenn sie in Deutschland geboren ist. Migrationserfahrung allein hat nicht automatisch die Kategorisierung als Person mit Migrationshintergrund zur Folge. So haben im Ausland als Deutsche geborene Kinder, deren Eltern selbst Deutsch durch Geburt sind sowie deutsche Vertriebene des Zweiten Weltkrieges zwar eine Migrationserfahrung, aber keinen Migrationshintergrund (siehe Migrationshintergrund).


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 19. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005EF366=8

„Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländer, (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerten sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben. Ebenso dazu gehören Personen, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer, (Spät-)Aussiedler, eingebürgert oder Deutsch durch Adoption ist.“

„Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Daneben gibt es noch eine Gruppe von Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren sind und deren beide Eltern keinen Migrationshintergrund haben. […] Diese Personen wurden während eines Auslandsaufenthalts der Eltern geboren, z.B. während eines Auslandsstudiums oder einer Beschäftigung im Ausland. Diese im Ausland geborenen Personen haben aber keinen Migrationshintergrund, weil sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind.“

„Für die Zwecke der Zeitreihenanalyse wird zwischen einem Migrationshintergrund im engeren und einem solchen im weiteren Sinne unterschieden. Personen mit Migrationshintergrund i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar. Zu den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich Personen mit nicht durchgehend bestimmbarem Migrationsstatus. Diese Personen konnten ausschließlich aufgrund der Zusatzfragen in den Mikrozensen 2005, 2009 und 2013 als solche bestimmt werden. Ab 2017 liegen jährlich Informationen zu Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn vor.“

„Dies hat folgenden Hintergrund: Eine Person, die aufgrund ihrer eigenen Merkmale eigentlich keinen Migrationshintergrund hat, jedoch Eltern hat, die ausländisch, eingebürgert, (Spät-) Aussiedler oder von einem deutschen Elternteil adoptiert sind, konnte bisher nur dann als Person mit Migrationshintergrund identifiziert werden, wenn sie mit ihren Eltern im gleichen Haushalt lebt. Die Eltern haben im Fragebogen die entsprechenden Angaben gemacht und können zweifelsfrei zu der Person zugeordnet werden. Falls die Person jedoch nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern lebt, fehlten bisher die Angaben zu den Eltern. Man wird für diese Person den Migrationshintergrund nur dann bestimmen können, wenn die Person explizit nach den Migrationsmerkmalen der Eltern gefragt wird.

Dies geschah bislang nur in den Jahren 2005, 2009 und 2013. Ab 2017 liegen diese Angaben nun jährlich vor. Mithilfe der Angaben zu den nicht mehr im Haushalt lebenden Eltern können mehr Personen identifiziert werden, die nur aufgrund der Eltern einen Migrationshintergrund haben. Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie ab 2017 auch durch ein deutsches Elternteil Adoptierte können in allen Jahren in gleicher Anzahl identifiziert werden, da sich ihr Migrationshintergrund bereits aus ihren persönlichen Eigenschaften ableitet.“

„Der Migrationshintergrund im engeren Sinn bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt leben. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn bedeutet, dass alle Informationen über die Eltern genutzt werden.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 4ff. [.pdf]
Hinweis:

Die Typisierung des Migrationshintergrundes in den Mikrozensus SUF 2005 bis 2009 kann nachträglich mithilfe eines Mikrodaten-Tools erstellt werden:

Quelle:
  • Jäger, Delia; Schimpl-Neimanns, Bernhard, 2012: Typisierung des Migrationshintergrundes in den Mikrozensus Scientific-Use-Files 2005-2009. GESIS Technical Report 2012/08. [.pdf]
Ab Mikrozensus 2009 EF2001
Mikrozensus 2008 mig

„Spätaussiedler/innen sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem 1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedler/innen. Der Begriff umfasst vor allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und die seit 1950 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Ab dem Mikrozensus 2009 sind die (Spät-)Aussiedler/-innen nach Herkunftsländern ausgewiesen.“

Siehe auch die Definition zu "Einbürgerung".


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 20. [.pdf]


Variablen
Ab Mikrozensus 2007 EF372, EF373, EF374

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18. [.pdf]

Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF368, EF369, EF370, EF371
Mikrozensus 1996-2004 EF52, EF43, EF44, EF45
Mikrozensus 1985-1995 EF41
Mikrozensus 1973-1982 EF17

Gültigkeit ab Mikrozensus 2005:

„Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern (siehe Kinder) in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften (siehe Lebensgemeinschaften) mit Kindern.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2005: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2004. Wiesbaden, S. 7. [.pdf]

Frühere Mikrozensen:

Ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren minder- oder volljährigen ledigen Kindern zusammenleben. Es ist unerheblich, ob außer dem alleinerziehenden Elternteil und den Kindern noch weitere Personen in dem Haushalt leben (z.B. der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt 1998: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 3 Haushalte und Familien 1996 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S.12
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF809=4
Mikrozensus 1996-2004 EF575=5 | EF575=6 | EF575=8
Mikrozensus 1985-1995 EF29=5 | EF29=6 | EF29=8
Mikrozensus 1973-1982 EF64=5 | EF64=6 | EF64=8

"Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden."

"Als Alleinlebende gelten nach dem Lebensformenkonzept des Mikrozensus alle Personen, die allein in einem Einpersonenhaushalt wohnen. Der Familienstand ist dabei unerheblich. Partnerschaftliche Beziehungen, die über die Grenzen des eigenen Haushalts hinausgehen, können mit dem Mikrozensus nicht erfasst werden. Damit bleiben zum Beispiel Eltern-Kind-Beziehungen, die über die Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung (sogenannte „Living Apart Together“) unberücksichtigt."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2007: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Wiesbaden. [.pdf]

"Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 21. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF809=8

"Um Familien/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus eine Bezugsperson der Familie/Lebensform. Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil gemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner/-innen im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson dieser Lebensgemeinschaft ist dann der/die Lebenspartner/-in mit der niedrigeren Personennummer. Die Erhebungsmerkmale der Bezugsperson der Familie/Lebensform (z. B. Alter, Geschlecht, Familienstand) werden dann – stellvertretend für die gesamte Einheit „Familie/Lebensform“ – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson einer Familie/Lebensform ausgeschlossen. In den Mikrozensen 1996 bis einschließlich 2004 war bei Lebensgemeinschaften die Bezugsperson der Familie/Lebensform - abweichend von der o. g. Definition - die Bezugsperson des Haushalts."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 22f. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2007: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Wiesbaden, S. 14. [.pdf]

Hinweis:

Die Bezugsperson der Familie/Lebensform „ war in den Mikrozensen 1996 bis einschließlich 2004 bei Ehepaaren der Ehemann, bei Lebensgemeinschaften (siehe Lebensgemeinschaften) die Bezugsperson des Haushalts (siehe Bezugsperson des Haushalts), bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2006: Mikrozensus 2005, Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.1 Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden.
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 Bezugsperson in der Familie: EF34=1, Bezugsperson in der Familie/Lebensform (Lebensformenkonzept): EF35=1
Mikrozensus 1996-2004 Bezugsperson der Familie: EF509=1, Bezugsperson der Lebensgemeinschaft: EF514=1
Mikrozensus 1985-1995 EF30
Mikrozensus 1973-1982 EF62

„Um Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005 standardmäßig den Haupteinkommensbezieher im Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche persönliche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht ist die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) gleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Hat sich die Haushaltsbezugsperson als selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, wird sie ebenfalls Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Die Erhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand) werden stellvertretend für die gesamte Einheit „Haushalt“ – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Haupteinkommensbezieher eines Haushalts ausgeschlossen.

In den Mikrozensen bis einschließlich 2004 verwendete der Mikrozensus eine Bezugsperson des Haushalts (Haushaltsbezugsperson). Das war die erste im Fragebogen eingetragene Person. Die Reihenfolge im Erhebungsbogen war: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 24. [.pdf]
Hinweis:

Die Typisierung des Haupteinkommensbeziehers in den Mikrozensus SUF 1996 bis 2004 kann nachträglich mithilfe eines Mikrodaten-Tools erstellt werden.

Quelle:
  • Schimpl-Neimanns, Bernhard, und Tony Siegel (2011): Typisierung des Haupteinkommensbeziehers im Mikrozensus 1996-2004. GESIS-Technical Report 2011/07. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF662>=1 & EF662<=4
Mikrozensus 1996-2004 EF507=1
Mikrozensus 1985-1995 EF33=1
Mikrozensus 1973-1982 EF23=1

"Zu den Ehepaaren gehören laut Mikrozensus nur verheiratet zusammen lebende Personen. Bis einschließlich 2017 werden hierbei im Mikrozensus ausschließlich gemischtgeschlechtliche Ehepaare erfasst. Hält sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragten Haushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als verheiratet, aber getrennt lebend."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 23. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF763=1 | EF763=7
Mikrozensus 1996-2004 EF575>=1 & EF575<=2
Mikrozensus 1985-1995 EF29>=1 & EF29<=2
Mikrozensus 1973-1982 EF64>=1 & EF64<=2

Gültigkeit ab Mikrozensus 2005:

"Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit eine(m)/-r Partner/-in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Nicht zu den Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer,
1) die noch keine Kinder haben,
2) deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen,
3) deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/-in einer Lebensgemeinschaft sind,
4) deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind sowie Frauen und Männer,
5) die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder beziehungsweise ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 23. [.pdf]

Frühere Mikrozensen:

"Als Familie im Sinne der amtlichen Statistik zählen – in Anlehnung an den im Grundgesetz verankerten Familienbegriff – Ehepaare ohne und mit in der Familie lebenden ledigen Kindern sowie allein erziehende Mütter und Väter, die mit ihren ledigen Kindern in der gleichen Familie zusammen leben. Dabei ist unerheblich, ob die alleinerziehenden Elternteile Partner/in in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind." In früheren Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes wurden auch verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder zu den Familien (im Sinne von "Restfamilien") gerechnet und die Daten als "Familien/Alleinstehende ohne Kinder" dargestellt.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2005: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2004. Wiesbaden, S.7. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF809>=1 & EF809<=4
Mikrozensus 1996-2004 EF575=1 | EF575=2 | EF575=5 | EF575=6 | EF575=8
Mikrozensus 1985-1995 EF29=1 | EF29=2 | EF29=5 | EF29=6 | EF29=8
Mikrozensus 1973-1982 EF64=1 | EF64=2 | EF64=5 | EF64=6 | EF64=8

"Die Zahl der Generationen im Haushalt richtet sich nach dem direkten, geradlinigen Abstammungsverhältnis der Haushaltsmitglieder zueinander. Dreigenerationenhaushalte sind zum Beispiel Haushalte, in denen drei in direkter Linie miteinander verwandte Personengruppen leben, zum Beispiel Großeltern, Eltern und Kinder. Haushalte, die nur aus Ehepaaren (ohne Kinder oder Enkel) bestehen, werden als Eingenerationenhaushalte bezeichnet. In Generationenhaushalten können außerdem noch andere verwandte, verschwägerte oder familienfremde Personen außerhalb der Generationenfolge leben.”


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 24. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF722, EF725
Mikrozensus 1996-2004 EF512, EF520, EF542

"Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (zum Beispiel Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehreren Nebenwohnsitzen) werden mehrfach gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben."



Hinweis: „Die Zuordnung der Haushalte nach Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgte in den Mikrozensen bis einschließlich 2004 über den Wohnsitz der Haushaltsbezugsperson (siehe Bezugsperson des Haushalts) und ab dem Mikrozensus 2005 über den Haupteinkommensbezieher des Haushalts (siehe Haupteinkommensbezieher des Haushalts). Zu den in Privathaushalten am Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz) lebenden Personen zählen entsprechend alle Haushaltsmitglieder mit Bezugsperson beziehungsweise Haupteinkommensbezieher des Haushalts am Ort der Hauptwohnung (Nebenwohnung). Insofern kann der persönliche Wohnsitz einzelner Mitglieder von Mehrpersonenhaushalten vom Wohnsitz der Einheit „Haushalt“ abweichen.“



Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 24. [.pdf]

„Ledige Personen ohne Lebenspartner/in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie (siehe Familien) zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit eine(m)/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 24f. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 (EF763=2 | EF763=4 | EF763=6)
Mikrozensus 1996-2004 EF576-EF585, EF528-EF537, EF631-640
Mikrozensus 1985-1995 EF173-EF179, EF200-EF206
Mikrozensus 1982 EF105-EF110, EF133-EF138
Mikrozensus 1973-1980 EF106-EF111, EF134-EF139

„Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein stehende Personen ohne Partner/in und ohne ledige Kinder im Haushalt. Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den „eigenen vier Wänden“, also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das so genannte „Living-apart-together“, bleiben daher unberücksichtigt. Lebensformen am Nebenwohnsitz sowie die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften werden aus der Betrachtung ausgeblendet.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 25. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF809
Mikrozensus 1996-2004 EF627

„Seit 1996 wird im Mikrozensus die Frage nach einem/-r Lebenspartner/-in im Haushalt gestellt, deren Beantwortung bis 2016 freiwillig war. Seit 2017 ist die Beantwortung der Frage verpflichtend. Zwischen 1996 und 2004 richtete sie sich an alle nicht mit der Haushaltsbezugsperson verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitglieder und lautete: „Sind Sie Lebenspartner/-in der ersten Person?“. 2005 wurde im Mikrozensus erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne Ehepartner/-in im Haushalt die Frage nach einer Lebenspartnerschaft gestellt. Sie hieß: „Sind Sie Lebenspartner, Lebenspartnerin einer Person dieses Haushalts?“. Damit können ab dem Mikrozensus 2005 erstmals mehrere Lebensgemeinschaften in einem Haushalt erhoben werden. In den Mikrozensen 1996 bis 2004 konnte dagegen jeder Haushalt höchstens eine Lebensgemeinschaft angeben, da die entsprechende Frage ausschließlich auf eine Lebenspartnerschaft mit der Bezugsperson des Haushalts abstellte. Die Frage nach einer Lebenspartnerschaft im Haushalt ist neutral formuliert und lässt bewusst das Geschlecht der Befragten außer Betracht. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft angeben.

Die seit dem Mikrozensus 1996 erhobenen Informationen zu Lebenspartnerschaften ermöglichen das sogenannte Lebensformenkonzept. Es ist ab dem Berichtsjahr 2005 der Standard für die Veröffentlichung familienbezogener Ergebnisse aus dem Mikrozensus. Inhaltlich berücksichtigt das Lebensformenkonzept – neben den „traditionellen“ Lebensformen, wie Ehepaaren – insbesondere „alternative“ Lebensformen, wie Lebensgemeinschaften. Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen nach dem Lebensformenkonzept ist die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 25. [.pdf]

„Unter einer gemischtgeschlechtlichen (bis Mikrozensus 2016 nichtehelichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der zwei gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauschein beziehungsweise zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Trauschein oder notarieller Beglaubigung in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlich zum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt. Sie zählen zu den Lebensgemeinschaften. Zur Frage nach einer Lebenspartnerschaft im Haushalt siehe Lebensformenkonzept.“



Hinweis:
Seit 1996 wird im Mikrozensus die Frage nach einem/-r Lebenspartner/-in im Haushalt gestellt, deren Beantwortung bis 2016 freiwillig war. Seit 2017 ist die Beantwortung der Frage verpflichtend. Zwischen 1996 und 2004 richtete sie sich an alle nicht mit der Haushaltsbezugsperson verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitglieder. 2005 wurde im Mikrozensus erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne Ehepartner/-in im Haushalt die Frage nach einer Lebenspartnerschaft gestellt.



Frühere Mikrozensen:
Für den Zeitraum bis 1995 wurde vom Statistischen Bundesamt eine Schätzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften vorgenommen, da eine entsprechende unmittelbare Frage nicht im Rahmen des Mikrozensus gestellt wurde. Geschätzt wurde die Anzahl unverheiratet zusammen lebender Paare ex post anhand bestimmter Geschlechts-, Alters- und (Nicht-)Verwandtschaftskonstellationen innerhalb des Haushalts.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 25. [.pdf]
  • Heidenreich, Hans-Joachim; Nöthen, Michaela, 2002: Der Wandel der Lebensformen im Spiegel des Mikrozensus. In: Wirtschaft und Statistik 1/2002, S. 26-38. [.pdf]

Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF809=2 | EF809=3 | EF809=6 | EF809=7
Mikrozensus 1996-2004 EF627=6 | EF627=7, auch EF630

„Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Im Einzelnen gehören dazu Ehepaare, gemischtgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (einschl. eingetragener Lebenspartnerschaften).“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 26. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 (EF809>=1 & EF809<=3) | (EF809>=5 & EF809<=7)
Mikrozensus 1996-2004 EF627=1 | EF627=2 | EF627=6 | EF627=7

"Im Rahmen des Mikrozensus sind so genannte Proxy-Interviews zulässig, d. h. ein erwachsenes Haushaltsmitglied darf stellvertretend für andere Haushaltsmitglieder antworten."
Fremdauskünfte lagen 2016 und 2017 für jeweils 24% der Personen ab 15 Jahren vor.


Quelle:

  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 6. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF17
Mikrozensus 1996-2004 EF51

"Der Stichprobenumfang beträgt 1 % der Auswahleinheiten. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 5f. [.pdf]

Variablen
Ab Mikrozensus 1996 EF3
Mikrozensus 1985-1987 EF3, EF12
Mikrozensus 1973-1982 EF5

"Kennzeichnend für die Erhebungsform des Mikrozensus bis 2004 war das Konzept der festen Berichtswoche, d.h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer einzelnen Berichtswoche im Jahr. In der Regel handelte es sich um die letzte feiertagsfreie Woche im April. Die Mikrozensusergebnisse bis 2004 lieferten somit eine Momentaufnahme der Verhältnisse im Frühjahr und waren – je nach Merkmal mehr oder weniger stark – durch saisonale Schwankungen beeinflusst.

Das neue Mikrozensusgesetz vom 24. Juni 2004 ordnet in § 3 eine unterjährige, kontinuierliche Erhebung an. Bei dieser Erhebungsform wird das gesamte Befragungsvolumen möglichst gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jahres verteilt, wobei die letzte Woche vor der Befragung die Berichtswoche darstellt (sog. gleitende Berichtswoche). Damit ist es grundsätzlich möglich, den Nutzerinnen und Nutzern des Mikrozensus neben jährlichen auch vierteljährliche Durchschnittsergebnisse – also ein deutlich größeres und aktuelleres Informationsangebot mit höherem Aussagegehalt – zur Verfügung zu stellen. Bei den hier vorliegenden Ergebnissen des Mikrozensus handelt es sich somit um echte Jahresdurchschnitte."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2017: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2016 zum Arbeitsmarkt. Wiesbaden, S. 5. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF12 (Berichtsquartal)

„Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Landesämtern mit Hilfe von Interviewern/-innen durchgeführt. Die Interviewer/-innen gehen mit Laptops ausgestattet in die Haushalte (CAPI – Computer Assisted Personal Interviewing). Die Haushaltsmitglieder haben auch die Möglichkeit, selbst einen Fragebogen auszufüllen (schriftliche Befragung) oder sich von den Mitarbeitern/-innen der Statistischen Landesämter telefonisch befragen zu lassen.“

Beispiel 2017:
„Die Interviews werden mit knapp 68% überwiegend persönlich mit einem Laptop (CAPI) durchgeführt. Die Interviewer/-innen leiten die Befragungsergebnisse an die Statistischen Landesämter weiter. Die Haushalte haben auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und auf postalischem Weg an das jeweilige Statistische Landesamt zurückzusenden. Von den Interviewern/-innen mehrfach nicht angetroffene Haushalte werden direkt von den Statistischen Landesämtern angeschrieben und in die schriftliche Befragung einbezogen. Insgesamt nahmen 2017 knapp 29% der Befragten an der schriftlichen Befragung teil. In geringem Umfang (3,5%) führen die Statistischen Landesämter auch Telefoninterviews durch, dies allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch des zu befragenden Haushalts.“



Hinweis:
Computergestützte Befragungen finden seit den 1990er Jahren statt, und seit dem Mikrozensus 2005 wird CAPI flächendeckend eingesetzt. Seit 2005 werden in geringem Umfang auch Telefoninterviews durchgeführt.

Aufgrund von Problemen in den Originaldaten ist im Scientific Use File Mikrozensus 2005 keine Information zum Erhebungsinstrument enthalten.



Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 6. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2007: Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.2 Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden.
Variablen
Ab Mikrozensus 2006 EF7
Mikrozensus 1996-2004 EF9

„Die von allen zu beantwortenden Fragen bestehen aus einem Grund- und einem Zusatzprogramm. Das Grundprogramm ist in allen Jahren grundsätzlich identisch, das Zusatzprogramm rotiert im Vier-Jahres-Zyklus. Im Rahmen der Zusatzprogramme werden u.a. Angaben zur Gesundheit / zur Schichtarbeit, zur Wohnsituation / der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate, für Frauen von 15 bis 75 Jahren die Zahl der lebend geborenen Kinder, zum Krankenversicherungsschutz sowie zum Pendlerverhalten, erhoben.“
Anders als in den Jahren bis 2004 sind ab 2005 keine Unterstichproben mehr vorgesehen, d.h. der Auswahlsatz liegt für alle Merkmale einheitlich bei 1% der Bevölkerung.


Ad-hoc Modul (Zusatzerhebung zur Arbeitskräfteerhebung der EU)

Darüber hinaus werden einer Substichprobe (10%-ige Unterstichprobe der gesamten Mikrozensusstichprobe) im Rahmen eines ‚Ad-Hoc-Moduls‘ der EU zusätzliche (freiwillige) Fragen gestellt.


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 4. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF6
Mikrozensus 1996-2004 EF738

„Als Baustein für die Bildung der Auswahlbezirke wurden ganze Gebäude oder – bei größeren Gebäuden – Gebäudeteile verwendet. Die Gebäude wurden dabei nach der Zahl ihrer Wohnungen in drei Größenklassen bzw. Schichten eingeteilt: Zur ersten Schicht gehören die kleineren Gebäude mit 1 bis 4 Wohnungen. Sie wurden zu Auswahlbezirken mit dem Richtwert 12 Wohnungen zusammengefasst, in der Reihenfolge der Hausnummern innerhalb der Straße, falls erforderlich auch straßenübergreifend. In die zweite Schicht fallen die mittleren Gebäude mit 5 bis 10 Wohnungen. Diese Gebäude bilden jeweils eigene Auswahlbezirke. Die Gebäude der dritten Schicht mit 11 und mehr Wohnungen wurden in Auswahlbezirke mit der Richtgröße 6 Wohnungen zerlegt. Je Gebäudegrößenklassenschicht wurden also unterschiedliche Auswahlbezirksgrößen realisiert. Über die Schichten hinweg ergab sich ein Durchschnittswert von rund 9 Wohnungen. In einer weiteren Schicht 4, einer Sonderschicht, wurde die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften in Auswahleinheiten mit der Richtgröße 15 Personen unterteilt.

Diese fachlichen Schichten werden durch eine weitere Schicht zur Aktualisierung der Grundauswahl ergänzt. Die jährliche Aktualisierung der Auswahl erfolgt über die Meldungen zur Bautätigkeitsstatistik (sog. Baugenehmigungen). Die dort gemeldeten Neubauten werden in die bereits erwähnten Größenklassen eingeteilt. Gegenüber der Auswahl auf Basis des Zensus 2011 ergeben sich folgende Unterschiede: Die Gebäudegrößenklasse wird in der Neubauauswahl nicht zur Schichtung der Auswahl, sondern lediglich zur Bildung der Auswahlbezirke herangezogen; die dritte Gebäudegrößenklasse beginnt dabei bereits ab 9 Wohnungen pro Gebäude. Die Zugehörigkeit eines Gebäudes zur Schicht für Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften kann dabei der Meldung direkt entnommen werden. Schließlich haben die Auswahlbezirke, die aus den Gebäuden mit 1 bis 4 Wohnungen gebildet werden, als Richtwert 6 statt 12 Wohnungen. Damit umfassen die neuen Auswahlbezirke in allen Gebäudeklassen in der Regel immer rund 6 Wohnungen im Durchschnitt. Pro regionaler Schicht werden sie in nur einer fachlichen Schicht ("Neubauschicht") zusammengefasst."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 5f. [.pdf]
  • Bihler, Wolf; Zimmermann, Daniel, 2016: Die neue Mikrozensus-Stichprobe ab 2016. In: Wirtschaft und Statistik 6/2016, S. 20-29. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF570
Mikrozensus 1996-2004 EF712

"Die Hochrechnung des Mikrozensus erfolgt in zwei Schritten:

Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen stichprobenbedingten und nicht stichprobenbedingten Fehler auszugleichen, wird in einem ersten Schritt ein Ausgleich der bekannten Ausfälle vorgenommen (Kompensation). Dies geschieht durch Berechnung von Kompensationsfaktoren anhand von Informationen über die Haushalte, die nicht geantwortet haben.

In einer zweiten Stufe werden die mit dem Kompensationsfaktor gewichteten Stichprobenverteilungen ausgewählter Hilfsvariablen an Eckwerte aus der Laufenden Bevölkerungsfortschreibung (LBF) angepasst. Der Hochrechnungsrahmen beinhaltet drei Altersklassen (unter 15 Jahre, 15 bis 44 Jahre, 45 Jahre und älter) und vier Staatsangehörigkeiten bzw. Staatsangehörigkeitsgruppen (deutsch, türkisch, EU-25 und nicht EU-25), jeweils differenziert nach dem Geschlecht. Das Ausländerzentralregister liefert die Strukturen (Anteile) für die aus der laufenden Bevölkerungsfortschreibung ermittelten nicht deutschen Bevölkerung.

Die Anpassung des Hochrechnungsrahmens erfolgt quartalsweise auf unterschiedlichen regionalen Ebenen (Bundesland, Regierungsbezirk, regionale Anpassungsschicht). Um zu schwach besetzte Anpassungsklassen zu vermeiden, werden die Kompensations- und Hochrechnungsfaktoren durch ein Kalibrierungsverfahren (Generalized Regression Estimation) berechnet. Damit ist eine Anpassung an getrennte Randverteilungen möglich. Die so ermittelten Gewichte werden für Auswertungen zu allen Merkmalsbereichen mit Ausnahme der Fragen zur Behinderung und Wohnsituation verwendet. (...) Die Hochrechnungsfaktoren für die Jahresergebnisse stellen das arithmetische Mittel der jeweiligen Quartalsfaktoren dar."

"Mit zunehmender zeitlicher Entfernung der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (LBF) von der alten Fortschreibungsbasis (Volkszählung 1987 bzw. Bevölkerungsregister „Statistik“) war davon auszugehen, dass die Eckwerte der LBF immer weniger den "wahren" Werten in der Grundgesamtheit entsprachen. Mit den Ergebnissen des Zensus 2011 liegt eine neue Fortschreibungsbasis vor. Ab der Veröffentlichung der Jahresergebnisse für den Mikrozensus 2013 werden Bevölkerungseckwerte auf dieser Basis für die Hochrechnung genutzt. Um Vergleiche zu den Vorjahresergebnissen zu ermöglichen, wurden auch die Hochrechnungsfaktoren für die Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 neu berechnet."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Qualitätsbericht Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 6f. [.pdf]
  • Afentakis, Anja; Bihler, Wolf, 2005: Das Hochrechnungsverfahren beim unterjährigen Mikrozensus ab 2005. In: Wirtschaft und Statistik 10/2005, S. 1039-1048. [.pdf]
  • Iversen, Kirsten, 2007: Auswirkungen der neuen Hochrechnung für den Mikrozensus ab 2005. In: Wirtschaft und Statistik 08/2007, S. 739-747. [.pdf]
  • Schimpl-Neimanns, Bernhard, 2011: Schätzung des Stichprobenfehlers in Mikrozensus Scientific Use Files ab 2005. AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv 5 (1): 19-38. [Link]


Hinweis:

Seit 2005 liegen für alle Personen eines Haushalts gleiche Hochrechnungsfaktoren vor. Aufgrund der Änderungen des Hochrechnungsverfahrens (u.a. neue Anpassungsklassen und Eckwerte) sowie der Umstellung auf Unterjährigkeit ist die Vergleichbarkeit zu Ergebnissen bis einschließlich 2004 eingeschränkt. Zur Schätzung des Stichprobenfehlers mit Scientific Use Files des Mikrozensus 1996 – 2004 siehe hier.

Zur Hochrechnung der sogenannten AKE-Strukturvariablen (EF118, EF177, EF178, EF179) und des Ad-hoc-Moduls wird ab 2008 ein weitgehend zum oben für den Mikrozensus ab 2005 beschriebenes analoges Hochrechnungsverfahren angewendet. Für die AKE-Strukturvariablen beinhaltet der Hochrechnungsrahmen die Merkmale Erwerbstyp (Erwerbstätige, Erwerbslose, Nichterwerbspersonen) Geschlecht und Altersklassen (<15, 15-24, ..., 45-54, 55+). Die Anpassung erfolgt an getrennte Randverteilungen hochgerechneter Stichprobenwerte des Mikrozensus (Eckwerte) auf den regionalen Ebenen Bund (Erwerbstyp * Geschlecht * Altersklassen) und Bundesländer (Erwerbstyp * Geschlecht; Altersklassen). Für die Merkmale des Ad-hoc-Moduls werden im ersten Schritt neben den Kompensationsfaktoren (s. o.) zusätzlich Antwortwahrscheinlichkeiten des Ad-hoc-Moduls geschätzt. Als erklärende Merkmale des Unit-Nonresponse wurden beispielsweise 2008 die Erhebungsmethode (CATI, CAPI vs. schriftliche Auskunft) und vier Staatsangehörigkeitengruppen (s. o.) des Haupteinkommensbeziehers im Haushalt eingesetzt. Das bei der Anpassung verwendete Verfahren entspricht dem für die AKE-Strukturvariablen, wobei ergänzend für Ost- (ohne Berlin) und Westdeutschland (inkl. Berlin) an Eckwerte nach Staatsangehörigkeitengruppen angepasst wird.

Im Unterschied zu den Scientific Use Files bis 2005 enthält das SUF 2006 die bereits mit dem Kehrwert der Auswahlwahrscheinlichkeit der Substichprobe (100/70) multiplizierten Hochrechnungsvariablen des Mikrozensus-Originalfiles für Quartals- und Jahresauswertungen des Grundprogramms (EF951 bzw. EF952) und Jahresauswertungen des Ad-hoc-Moduls (EF955; ab 2008: EF956) und der AKE-Strukturvariablen (ab 2008: EF955) sowie des Zusatzprogramms zur Wohnsituation (EF960). Die Hochrechnungsfaktoren rechnen auf 1.000 der Population hoch. Bei der Hochrechnung der Ergebnisse der Zusatzerhebung zur Wohnsituation (EF960) werden die mit dem Kompensationsfaktor gewichteten Stichprobenverteilungen ausgewählter Hilfsvariablen an Eckwerte aus der laufenden Wohnungsfortschreibung angepasst. Die jeweils letzten Gebäude- und Wohnungszählungen, die kontinuierlich anhand der Bautätigkeitsstatistik fortgeschrieben werden, bilden die Basis für die laufende Wohnungsfortschreibung. Abweichend vom oben dargestellten Verfahren erfolgt dies nicht quartalsweise, sondern nur für Jahresergebnisse.

  • Statistisches Bundesamt, 2007: Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 4.1.2 Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden.


Frühere Mikrozensen

  • Deininger, Rolf, 1960: 3. Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus), S. 135-175 in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Stichproben in der amtlichen Statistik. Stuttgart: Kohlhammer.
  • Statistisches Bundesamt, o. J. : IV. Stichprobenplan des Mikrozensus und Genauigkeit der Ergebnisse. In: Statistisches Bundesamt (1999): Arbeitsunterlagen zum Mikrozensus. Das Erhebungsprogramm des Mikrozensus seit 1957. Wiesbaden (Loseblattsammlung).
  • Statistisches Bundesamt, 1967: Bevölkerung und Kultur, Reihe 6 Erwerbstätigkeit, I. Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Ergebnisse des Mikrozensus, April 1964. Stuttgart: Kohlhammer. [S. 8-26 Abschnitt B, Stichprobenplan des Mikrozensus; S. 27-34 Abschnitt C, Fehlerrechnung zur 1%-Mikrozensusstichprobe].
  • Krug, Walter & Nourney, Martin, 1987: Wirtschafts- und Sozialstatistik. Gewinnung von Daten. München, Wien: Oldenbourg, 2., erw. Aufl.
  • Nourney, Martin, 1973: Stichprobenplan des Mikrozensus ab 1972. Wirtschaft und Statistik (11): 631-638.
  • Heidenreich, Hans-Joachim, 1994: Hochrechnung des Mikrozensus ab 1990. S. 112-123 in: Siegfried Gabler, Jürgen H.P. Hoffmeyer-Zlotnik, Dagmar Krebs (Hrsg.): Gewichtung in der Umfragepraxis. Opladen: Westdeutscher Verlag.
  • Meyer, Kurt, 1994: Zum Auswahlplan des Mikrozensus ab 1990. S. 106-111 in: Gabler, Siegfried, Jürgen H.P. Hoffmeyer-Zlotnik und Dagmar Krebs (Hg.): Gewichtung in der Umfragepraxis. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 Standardhochrechnungsfaktor Quartal (in 1000) EF951 [in 2012 auch EF951a]
Standardhochrechnungsfaktor Jahr (in 1000) EF952 [in 2012 auch EF952a]
Hochrechnungsfaktor Ad-hoc-Substichprobe und AKE-Strukturvariablen Jahr (in 1000) [bis 2007] EF955
Hochrechnungsfaktor Ad-hoc-Substichprobe Jahr (in 1000) [ab 2008] EF956 [in 2012 auch EF956a]
Hochrechnungsfaktor AKE-Strukturvariablen Jahr (in 1000) [2008-2012] EF955 [in 2012 auch EF955a]
Hochrechnungsfaktor Wohnsituation: Jahr (in 1000) [2006, 2010, 2014] EF960
Hochrechnungsfaktor Personen mit Behinderung: Jahr (in1000) [2009] EF957
Mikrozensus 1996-2004 Personen-Hochrechnungsfaktor in der regionalen Anpassungsschicht EF750
Haushalts-/Familien-Hochrechnungsfaktor EF751
Hochrechnungsfaktor f. disprop. 0, 45%-Unterstichprobe (Personenfaktor) EF755
Mikrozensus 1989-1995 Hochrechnungsfaktor (Haushalts-, Familienfaktor in der regionalen Anpassungsschicht) EF254, EF257U4
Bis Mikrozensus 1989

Die Hochrechnung erfolgt durch Fallauswahl (Filterung) unter Verwendung der Merkmale zum Doppeln und Streichen (EF38, EF76) sowie durch Multiplikation mit den Kehrwerten der Auswahlsätze des Mikrozensus (1%) und der Substichprobe (70%).

Die Merkmale zum Doppeln und Streichen sind:

a) EF76 Anpassung: Dopplung/Streichung [MZ 1973 bis 1982]
EF4 Anpassung: Dopplung/Streichung [MZ 1980]
EF252 Anpassung: Dopplung/Streichung [MZ 1985, 1987]

b) EF38 2. Erwerbstätigkeit (Duplikat) [MZ 1973 bis 1982]

Die Hochrechnung erfolgt z.B. im Mikrozensus 1973 wie folgt:
select if (EF76=1 | EF76=3 | EF76=0) & (EF38=1 | EF38=0)
compute gewicht = 100/70
weight by gewicht

Es kommt vor, dass auskunftspflichtige Personen im Befragungsjahr nicht mehr anzutreffen sind, so dass die Befragung des entsprechenden Jahres erst im Folgejahr stattfindet. Deshalb wird ab dem Mikrozensus 2006 differenziert, ob es sich bei den Haushalten um Haushalte aus dem Jahresüberhang (die erst im Folgejahr interviewt werden konnten) handelt oder nicht. Ist dies der Fall, wird ab 2012 zusätzlich unterschieden, ob die Erhebung mit dem Frageprogramm des Vorjahres oder dem Frageprogramm des aktuellen Jahres durchgeführt wurde. Entsprechend kann es vorkommen, dass bei neu eingeführten Fragen erhebungsbedingt für das aktuelle Jahr keine Angaben vorliegen.


Hinweis

Im Fall von Jahresüberhängen (EF5b=1, 2) ist EF4 mit Haushalten des Jahresbestandes bzw. ohne Jahresüberhang (EF5b=0) identisch. Bei eigenen Abgrenzungen auf der Ebene von Haushalten, Lebensformen oder Familien muss für eine eindeutige Identifikation der Einheiten die folgende Sortierfolge verwendet werden: EF1, EF3, EF12, EF5b und EF4 (sowie nach Bedarf Nr. der Lebensform im Haushalt (EF27) oder Nr. der Familie im Haushalt (EF25)).



Variablen
Ab Mikrozensus 2006 [außer 2007]: EF5b

„Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stuft die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklas-sen ein.

Haushaltsbezugspersonen, die selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit sind, brauchen keine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens machen (siehe persönliches Nettoeinkommen).“

„Von 1985 bis 1995 wurde das Haushaltsnettoeinkommen aus dem Individualeinkommen der betreffenden Personenermittelt. Bis 1982 und ab 1996 wurde bzw. wird die Höhe des Haushaltsnettoeinkommens direkt erfragt.“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 25f. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2003: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2002. Teil 1 Allgemeine und methodische Erläuterungen. Wiesbaden, S. 24. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF707
Mikrozensus 1996-2004 EF539
Mikrozensus 1985-1995 EF182
Mikrozensus 1973-1982 EF56

"Das Nettoeinkommen der Familie/Lebensform ist die Summe der persönlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. Für Familien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebensformen in einem Haushalt zusammenleben, kann gegebenenfalls auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen. Wenn mindestens ein Mitglied der Familie/Lebensform selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit ist, wird kein Einkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 26. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF806
Mikrozensus 1996-2004 EF586, EF641
Mikrozensus 1985-1995 EF208

"Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge). Dazu stufen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein."

„Bei unregelmäßigem Einkommen sowie bei Selbständigen, bei denen nur der Nettobetrag des gesamten Jahres bekannt ist, wird der Nettodurchschnitt im Jahr verwendet. Bei Personen, die in der Haupterwerbstätigkeit selbstständige Landwirte sind, wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Demgegenüber wird für Mithelfende Familienangehörige ab der Mikrozensuserhebung 1996 das Einkommen nachgewiesen.

Ab dem 1. Januar 2002 weist das Statistische Bundesamt Daten aus Erhebungen, die sich auf Berichtszeiträume vor dem 1. Januar 2002 beziehen, grundsätzlich in Euro nach. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2001 und früher werden in ungerundeten, die ab dem Mikrozensus 2002 in gerundeten Euroklassen dargestellt."

Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18. [.pdf]
  • Statistisches Bundesamt, 2005: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2004. Wiesbaden, S. 9. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF436
Mikrozensus 1996-2004 EF372
Mikrozensus 1985-1995 EF146
Mikrozensus 1973-1982 EF55

„In der Erhebung des Mikrozensus wird sowohl das persönliche als auch das Haushaltsnettoeinkommen klassifiziert in einer Staffelung von mindestens 150 Euro erhoben. Für Privathaushalte, die keine Angaben zum Haushaltsnettoeinkommen gemacht haben sowie für das Nettoeinkommen von Lebensformen, das im Mikrozensus nicht erfragt wird, werden aus den individuellen Nettoeinkommen die entsprechenden Informationen abgeleitet. Hierzu wird in einem ersten Schritt für alle Personen aus Privathaushalten mit Angaben zu ihrem individuellen Nettoeinkommen ein „spitzes“ Nettoeinkommen innerhalb der angegebenen Nettoeinkommensklasse ermittelt. […] Das Ergebnis wird in die Variable EF438 „Schätzwert des individuellen Nettoeinkommens“ übertragen. Alle auf dieser Weise geschätzten „spitzen“ Nettoeinkommen werden innerhalb eines Haushalts aufsummiert und in die Variable EF708 „Haushaltsnettoeinkommen (Hilfswert)(im letzten Monat)“ eingesetzt, sofern für alle im Haushalt lebenden Personen valide Einkommensangaben vorliegen. […] Analog wird mit der Variablen EF806 „Nettoeinkommen (im letzten Monat): Lebensform“ verfahren. Da das Nettoeinkommen einer Lebensform im Mikrozensus nicht erfragt wird, wird dieses gänzlich aus den Schätzwerten des individuellen Nettoeinkommens (EF438) generiert, sofern kein/e selbstständige/r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit in der Lebensform lebt und für alle Personen in der Lebensform valide Einkommensangaben vorliegen“


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2014: Schätzung des individuellen „spitzen“ Nettoeinkommens im Mikrozensus und die daraus abgeleiteten Variablen EF707 „Haushaltseinkommen (im letzten Monat)“ und EF806 „Nettoeinkommen (im letzten Monat): Lebensform“ [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2011 Schätzwert des individuellen Nettoeinkommens EF438
Haushaltsnettoeinkommen EF708

"Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikrozensus werden aktuell folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben: „Eigene Erwerbstätigkeit/ Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I (ALG I)“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sozialhilfe (nicht Hartz IV), z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt“, „Rente, Pension“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil“, „Elterngeld (früher Erziehungsgeld)“, „Einkünfte der Eltern, auch Einkünfte von dem/der Lebens- oder Ehepartner/-in oder von anderen Angehörigen“ und „Sonstige Unterstützung, z. B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder oder -eltern“."


Quelle:
  • Statistisches Bundesamt, 2018: Fachserie 1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Reihe 3 Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden, S. 18f. [.pdf]
Variablen
Ab Mikrozensus 2005 EF401
Mikrozensus 1996-2004 EF338
Mikrozensus 1985-1995 EF139
Mikrozensus 1973-1982 EF48