Chartas und Selbstverpflichtungen
Gemeinsame Standards für Geschlechtergerechtigkeit (in der Wissenschaft) können auch durch die Verabschiedung von Chartas und Selbstverpflichtungen gesetzt werden. Diese beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und beinhalten keine Kontrollmechanismen. Die Unterzeichnung von Chartas und Selbstverpflichtungen sind allerdings ein wichtiges Instrument, um nach außen das Bestreben nach Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung der Institutionen zu signalisieren.
In Deutschland gibt es beispielsweise die Charta Familie in der Hochschule, die Charta der Vielfalt und die Selbstverpflichtung zur Umsetzung der DFG-Gleichstellungsstandards. In Großbritannien gibt es zum Beispiel die Athena SWAN Charter und die Race Equality Charter, die jeweils die Basis für die Bewerbung um eine Auszeichnung der Advance HE's Equality awards sind.
Förderkennzeichen: 01FP1901