GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften: Homepage aufrufen
Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung
Vorgezogene Vornamensänderung für transidente Personen  

Universität zu Köln

Universität

Arbeits- / Studienkultur

Studierende, Graduierte / Promovierende, Postdocs, (Junior-)Professuren, Leitungspositionen, Wissenschaftliches Personal

Ohne explizite Fachzuordnung

Ziel der Maßnahme ist es, die Universität zu Köln zu einem sicheren, diskiminierungs- und gewaltfreien Studien-, Lehr- und Arbeitsort zu machen.

Die Universität zu Köln ermöglicht durch Beschlüsse der Hochschulleitung im April 2016 und Juni 2019, dass trans* Personen möglichst frühzeitig ihren neuen Vornamen in den universitären Erfassungssystemen eintragen lassen können. Hierfür wird benötigt

  • der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti-Ausweis) oder
  • der Antrag auf Änderung des Vornamens bzw. des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) beim zuständigen Amtsgericht.

Der Eintrag des neuen Vornamens bzw. die Vornamensänderung kann unter Vorlage eines dieser Dokumente vertrauensvoll in allen universitären Einrichtungen erfolgen. Dies sind insbesondere das "Dezernat 2 /Studierendenangelegenheiten" sowie die "Personalabteilung". Nach positivem Beschluss des Gerichts ist auch eine rückwirkende Änderung von Dokumenten möglich.

Zu dieser Maßnahme sind aktuell keine Ergebnisse und Wirkungsweisen veröffentlicht. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den angegebenen Link zur Maßnahme.

Gleichstellungsbeauftragte

Universität zu Köln