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Standards, Richt­linien und Qualitäts­sicherung für Maßnahmen zur Ver­wirk­lichung der Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit in der Wissen­schaft

Gründe für Geschlechterungleichheiten in Berufungsverfahren

Die Gründe für Geschlechterungleichheiten in Berufungsverfahren sind vielfältig. Sie können von der Zusammensetzung der Berufungskommission über die Leistungsbewertung von Bewerber*innen bis hin zur Struktur der Bewerbungsverfahren selbst reichen. Im Folgenden finden Sie Literaturhinweise, die in drei Themenbereiche gegliedert wurden.

Zu Beginn eines Berufungsverfahrens werden Berufungskommissionen gebildet, die stellvertretend für die Hochschulleitung die Bewertung der Kandidat*innen übernimmt. Die Kommission erstellt im Anschluss an das Berufungsverfahren eine Liste mit jenen Bewerber*innen, die aus Sicht der Kommission am ehesten für die Besetzung der Professur geeignet sind. Hinsichtlich der Zusammensetzung von Berufungskommissionen variiert nicht nur der Anteil der beteiligten Statusgruppen und deren Beteiligungs- und Stimmrechte, sondern auch die Divergenz zwischen vorgeschriebener und umgesetzter Geschlechterverteilung. Die aufgelisteten Studien, die sich insbesondere mit der geschlechterbezogenen Zusammensetzung von Berufungskommissionen befassen, vermuten in diesem selten formalisierten Stadium des Berufungsverfahrens verschiedene Ursachen für die Benachteiligung von Wissenschaftlerinnen.

Andere Studien fokussieren vor allem die Leistungsbewertung der Bewerber*innen durch die Berufungskommission. Die Studien zeigen, dass als neutral verstandene Leistungskriterien häufig nicht geschlechterneutral sind. Die aufgelisteten Studien beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten der Leistungsbewertung, wie beispielsweise deren fehlender Formalisierung und mangelnder Transparenz oder deren Orientierung an männlich geprägten Wissenschaftsbildern. Zum Thema Gender Bias finden Sie sowohl hier als auch auf der entsprechenden Seite im CEWS-Portal Informationen.

Im internationalen Vergleich zeigen Studien, dass die grundlegende Strukturierung der Berufungsverfahren ebenfalls zu Benachteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen beiträgt. Beispielsweise benachteiligen geschlossene Berufungsverfahren in Form von Hausberufungen Wissenschaftlerinnen insbesondere, da Männer in Führungspositionen häufig aus bestehenden Netzwerken rekrutieren. Geschlossene Verfahren begünstigen somit homosoziale Kooptationsmuster.

Förderkennzeichen: 01FP1901