Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen für das betriebliche Handeln
Titelübersetzung:General equal opportunity policy conditions for company action
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Hübers, Sebastian; Rouault, Sophie
Quelle: Geschlechterungleichheiten im Betrieb: Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Silke Bothfeld (Projektleiter), Christina Klenner (Projektleiter), Astrid Ziegler (Projektleiter), Manuela Maschke (Projektleiter). Berlin: Ed. Sigma (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung), 2010, S. 21-88
Inhalt: Ein internationaler Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden, der Schweiz, Frankreich und den USA macht Defizite der deutschen Gleichstellungspolitik sichtbar. Es zeigen sich erhebliche Varianzen hinsichtlich des Standes der erreichten beruflichen Gleichstellung. Die gleichstellungspolitischen Erfahrungen in der Schweiz und den USA zeigen, dass es auch ohne die durch die Gleichstellungspolitik der EU betriebene Harmonisierung zu vorbildlichen Entwicklungen kommen kann, an denen sich die deutsche Gleichstellungspolitik orientieren könnte. Das französische Beispiel macht die Notwendigkeit der Verknüpfung von Berichts- und Planpflichten mit substanziellen Sanktionsregelungen auf der einen und Informations- und Beratungsstrukturen auf der anderen Seite deutlich. Das schwedische Gleichstellungsmodell setzt vor allem auf Mediation, Information und Beratung. Die deutsche Strategie zur beruflichen Gleichstellung zeigt Defizite hinsichtlich der drei Instrumententypen Kontrolle, Monitoring und institutionalisierte Beratung. Die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik könnte durch die Einbeziehung anderer Diskriminierungstatbestände unterlaufen werden. Sozialpolitische Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für Gleichstellung. (ICE2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Die EU-Richtlinien für Gleichstellung und gegen Diskriminierung : normativer Rahmen und Probleme der Umsetzung in Frankreich und Deutschland
Titelübersetzung:EU Directives on Equality and Anti-Discrimination : normative framework and implementation problems in France and Germany
Autor/in:
Riedel, Sabine
Quelle: Gleichstellung in der erweiterten Europäischen Union. Verena Kaselitz (Hrsg.), Petra Ziegler (Hrsg.). Frankfurt am Main: P. Lang, 2008, S. 29-41
Inhalt: Die Verfasserin stellt zwei Aspekte des Themas Gleichstellung der Geschlechter zur Diskussion: Zum einen wird anhand der Entstehungsgeschichte der europäischen Gesetzgebung gegen Antidiskriminierung der normative Zusammenhang zwischen Geschlechterdiskriminierung und anderen Formen von Benachteiligung erörtert. Hierzu gehören Diskriminierungen infolge einer rassischen oder ethnischen Zugehörigkeit, aus Gründen der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung, wegen einer Behinderung, des Alters oder einer bestimmten sexuellen Orientierung. Nicht zuletzt vor diesem normativen Hintergrund lässt sich die zentrale Frage beantworten, wie eine Benachteiligung von Frauen inhaltlich gefasst und schließlich auch verhindert werden kann. Zum anderen werden Probleme der Umsetzung europäischer Rechtsnormen in nationales Recht in den Blick genommen. Aus dieser Fragestellung lässt sich der politische Spielraum erkennen, der den jeweiligen nationalstaatlichen Akteuren/innen zur Verfügung steht, um die verschiedenen Formen von Benachteiligung zu ahnden. Hier zeigt sich letztlich auch die Rolle der öffentlichen Meinung und des zivilgesellschaftlichen Engagements bei der Ausgestaltung der vorgegebenen EU-Richtlinien. Als zwei interessante Fallbeispiele wurden Deutschland und Frankreich ausgewählt. Denn hier kommen deutliche Unterschiede sowohl in den jeweiligen historischen Traditionen wie auch im politischen System dieser beiden EU-Mitgliedstaaten zum Vorschein. (ICF2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Equality at work : tackling the challenges ; global report under the follow-up to the ILO declaration on fundamental principles and rights at work ; International Labour Conference, 96th session 2007, Report I (B)
Titelübersetzung:Gleichheit bei der Arbeit : den Herausforderungen begegnen
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. 141 S.
Inhalt: "Der zweite Gesamtbericht über Diskriminierung im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 1 untersucht neu entstehende Probleme im Zusammenhang mit Mustern von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsplatz sowie aktuelle grundsatzpolitische Reaktionen auf diese Entwicklungen. Er beschreibt die bisherigen Erfahrungen und Errungenschaften der IAO und die Herausforderungen, mit denen die Organisation konfrontiert ist. Der Bericht macht darauf aufmerksam, dass geltende Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung besser durchgesetzt werden müssen, nicht regulatorische Initiativen von Regierungen und Unternehmen benötigt werden und die Sozialpartner in die Lage versetzt werden müssen, wirksamer dazu beizutragen, Gleichheit am Arbeitsplatz zu einer Realität zu machen. Er präsentiert weitere Vorschläge für zukünftiges Handeln, wozu auch gehört, die Gleichstellung generell zu einem Ziel der IAO-Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit zu machen. Der Gesamtbericht beschreibt wichtige Fortschritte im Kampf gegen Diskriminierung, z.B. Fortschritte bei der Ratifizierung der diesbezüglichen IAO-Übereinkommen sowie Verbesserungen im Bereich der Gesetzgebung und der Institutionen auf nationaler Ebene, aber auch Aktionspläne und Programme zur Bekämpfung von Ungleichheiten als Folge von Diskriminierung. Und der Bericht macht auf Probleme aufmerksam: schwache Durchsetzung geltenden Rechts, fehlende Ressourcen bei den Stellen, die eingerichtet werden, um gegen Diskriminierung vorzugehen, zu eng gefasste Pläne und zu kurz angelegte Programme. Als ein Bereich, in dem es besonders schwierig ist, grundsatzpolitische Maßnahmen für mehr Gleichheit zum Erfolg zu führen, wird die informelle Wirtschaft hervorgehoben." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second Global Report on discrimination under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work examines emerging issues in patterns of workplace discrimination and inequalities and recent policy responses, and outlines the ILO's experience and achievements to date and the challenges it faces. It points to the need for better enforcement of legislation against discrimination, as well as non-regulatory initiatives by governments and enterprises, and equipping the social partners to be more effective in making equality a reality at the workplace. The Report puts forward other proposals for future action, including making equality a mainstream objective of the ILO's Decent Work Country Programmes. The Global Report describes major advances in the struggle against discrimination, including progress in ratification of related ILO Conventions, as well as improvements on the national legal and institutional fronts, and action plans and programmes to combat inequalities stemming from discrimination. It also identifies challenges such as weak law enforcement, lack of resources among bodies set up to fight discrimination, plans that are too narrow in scope and programmes too short in duration, and the informal economy as one area where equality-enhancing policies face particular difficulties in making an impact." (author's abstract)
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Gleichheit und Vielfalt in Europa : kontextualisierte Perspektiven
Titelübersetzung:Equality and diversity in Europe : contextualized perspectives
Autor/in:
Baer, Susanne
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 16 (2007) H. 1, S. 57-66
Inhalt: Der Beitrag unterzieht die unterschiedlichen Gleichstellungskonzepte und Gleichstellungspolitiken einem Vergleich auf europäischer Ebene und skizziert forschungsstrategisch warum und in welcher Weise mehr vergleichende und transdisziplinäre Forschung einen Gewinn für die Analyse von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitiken darstellt. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass sich die Frage nach den Erfolgsbedingungen von Gleichstellungsvorgaben, nach Instrumenten und Strategien, aber auch nach den Wirkungen von Gleichstellungspolitik nur komparativ in einer Kombination von feministischer Politikwissenschaft und Kenntnissen der rechtlichen Fundierung von Gleichstellungspolitik beantworten lassen. Einzelaspekte von Gleichstellungspolitiken aus politik-, sozial- und rechtswissenschaftlicher europäischer Perspektive werden in einem europäischen Nord-West-Vergleich (Gegenüberstellung des staatsorientierten Modells der skandinavischen Länder und des marktorientierten westeuropäischen Modells) und einem inner-nordischen Vergleich (Schweden, Finnland) erläutert. Voraussetzung für eine erfolgreiche komparative europäische Forschung zur Gleichstellungspolitik sind die Orientierung auf Gender als einer grundlegenden Kategorie sozialer, kultureller und konzeptioneller Annahmen und auf den Zusammenhang zwischen Gender und anderen kategorialen Zuschreibungen wie Intersektionalität und Interdependenzen. (IAB)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)