Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen für das betriebliche Handeln
Titelübersetzung:General equal opportunity policy conditions for company action
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Hübers, Sebastian; Rouault, Sophie
Quelle: Geschlechterungleichheiten im Betrieb: Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Silke Bothfeld (Projektleiter), Christina Klenner (Projektleiter), Astrid Ziegler (Projektleiter), Manuela Maschke (Projektleiter). Berlin: Ed. Sigma (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung), 2010, S. 21-88
Inhalt: Ein internationaler Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden, der Schweiz, Frankreich und den USA macht Defizite der deutschen Gleichstellungspolitik sichtbar. Es zeigen sich erhebliche Varianzen hinsichtlich des Standes der erreichten beruflichen Gleichstellung. Die gleichstellungspolitischen Erfahrungen in der Schweiz und den USA zeigen, dass es auch ohne die durch die Gleichstellungspolitik der EU betriebene Harmonisierung zu vorbildlichen Entwicklungen kommen kann, an denen sich die deutsche Gleichstellungspolitik orientieren könnte. Das französische Beispiel macht die Notwendigkeit der Verknüpfung von Berichts- und Planpflichten mit substanziellen Sanktionsregelungen auf der einen und Informations- und Beratungsstrukturen auf der anderen Seite deutlich. Das schwedische Gleichstellungsmodell setzt vor allem auf Mediation, Information und Beratung. Die deutsche Strategie zur beruflichen Gleichstellung zeigt Defizite hinsichtlich der drei Instrumententypen Kontrolle, Monitoring und institutionalisierte Beratung. Die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik könnte durch die Einbeziehung anderer Diskriminierungstatbestände unterlaufen werden. Sozialpolitische Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für Gleichstellung. (ICE2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Equality at work : tackling the challenges ; global report under the follow-up to the ILO declaration on fundamental principles and rights at work ; International Labour Conference, 96th session 2007, Report I (B)
Titelübersetzung:Gleichheit bei der Arbeit : den Herausforderungen begegnen
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. 141 S.
Inhalt: "Der zweite Gesamtbericht über Diskriminierung im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 1 untersucht neu entstehende Probleme im Zusammenhang mit Mustern von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsplatz sowie aktuelle grundsatzpolitische Reaktionen auf diese Entwicklungen. Er beschreibt die bisherigen Erfahrungen und Errungenschaften der IAO und die Herausforderungen, mit denen die Organisation konfrontiert ist. Der Bericht macht darauf aufmerksam, dass geltende Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung besser durchgesetzt werden müssen, nicht regulatorische Initiativen von Regierungen und Unternehmen benötigt werden und die Sozialpartner in die Lage versetzt werden müssen, wirksamer dazu beizutragen, Gleichheit am Arbeitsplatz zu einer Realität zu machen. Er präsentiert weitere Vorschläge für zukünftiges Handeln, wozu auch gehört, die Gleichstellung generell zu einem Ziel der IAO-Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit zu machen. Der Gesamtbericht beschreibt wichtige Fortschritte im Kampf gegen Diskriminierung, z.B. Fortschritte bei der Ratifizierung der diesbezüglichen IAO-Übereinkommen sowie Verbesserungen im Bereich der Gesetzgebung und der Institutionen auf nationaler Ebene, aber auch Aktionspläne und Programme zur Bekämpfung von Ungleichheiten als Folge von Diskriminierung. Und der Bericht macht auf Probleme aufmerksam: schwache Durchsetzung geltenden Rechts, fehlende Ressourcen bei den Stellen, die eingerichtet werden, um gegen Diskriminierung vorzugehen, zu eng gefasste Pläne und zu kurz angelegte Programme. Als ein Bereich, in dem es besonders schwierig ist, grundsatzpolitische Maßnahmen für mehr Gleichheit zum Erfolg zu führen, wird die informelle Wirtschaft hervorgehoben." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second Global Report on discrimination under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work examines emerging issues in patterns of workplace discrimination and inequalities and recent policy responses, and outlines the ILO's experience and achievements to date and the challenges it faces. It points to the need for better enforcement of legislation against discrimination, as well as non-regulatory initiatives by governments and enterprises, and equipping the social partners to be more effective in making equality a reality at the workplace. The Report puts forward other proposals for future action, including making equality a mainstream objective of the ILO's Decent Work Country Programmes. The Global Report describes major advances in the struggle against discrimination, including progress in ratification of related ILO Conventions, as well as improvements on the national legal and institutional fronts, and action plans and programmes to combat inequalities stemming from discrimination. It also identifies challenges such as weak law enforcement, lack of resources among bodies set up to fight discrimination, plans that are too narrow in scope and programmes too short in duration, and the informal economy as one area where equality-enhancing policies face particular difficulties in making an impact." (author's abstract)
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Gleichheit und Vielfalt in Europa : kontextualisierte Perspektiven
Titelübersetzung:Equality and diversity in Europe : contextualized perspectives
Autor/in:
Baer, Susanne
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 16 (2007) H. 1, S. 57-66
Inhalt: Der Beitrag unterzieht die unterschiedlichen Gleichstellungskonzepte und Gleichstellungspolitiken einem Vergleich auf europäischer Ebene und skizziert forschungsstrategisch warum und in welcher Weise mehr vergleichende und transdisziplinäre Forschung einen Gewinn für die Analyse von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitiken darstellt. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass sich die Frage nach den Erfolgsbedingungen von Gleichstellungsvorgaben, nach Instrumenten und Strategien, aber auch nach den Wirkungen von Gleichstellungspolitik nur komparativ in einer Kombination von feministischer Politikwissenschaft und Kenntnissen der rechtlichen Fundierung von Gleichstellungspolitik beantworten lassen. Einzelaspekte von Gleichstellungspolitiken aus politik-, sozial- und rechtswissenschaftlicher europäischer Perspektive werden in einem europäischen Nord-West-Vergleich (Gegenüberstellung des staatsorientierten Modells der skandinavischen Länder und des marktorientierten westeuropäischen Modells) und einem inner-nordischen Vergleich (Schweden, Finnland) erläutert. Voraussetzung für eine erfolgreiche komparative europäische Forschung zur Gleichstellungspolitik sind die Orientierung auf Gender als einer grundlegenden Kategorie sozialer, kultureller und konzeptioneller Annahmen und auf den Zusammenhang zwischen Gender und anderen kategorialen Zuschreibungen wie Intersektionalität und Interdependenzen. (IAB)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Titelübersetzung:Bericht über die Gleichberechtigung der Geschlechter weltweit 2006
Autor/in:
Hausmann, Ricardo; Tyson, Laura D.; Zahidi, Saadia
Quelle: World Economic Forum; Genève, 2006. 156 S.
Inhalt: "In May 2005, the World Economic Forum launched its first study attempting to assess the size of the gender gap in 58 countries using economic-, educational-, health- and political-based criteria1. The Global Gender Gap Report 2006, the second in the series, contains a unique new methodology to create the Gender Gap Index 2006. The index covers over 115 economies, including all current and candidate European Union (EU) countries, 20 from Latin America and the Caribbean, over 20 from sub- Saharan Africa and 10 from the Arab world. Together, the 115 countries cover over 90% of the world's population. Merging publicly available data from international organizations and unique survey data from the World Economic Forum's Executive Opinion Survey, the study assesses the level of equality between women and men. We find that no country in the world has yet managed to eliminate the gender gap. Those that have succeeded best in narrowing the gap are the Nordic countries, with Sweden standing out as the most advanced in the world, having closed over 80% of its gender gap, followed closely by Norway (2), Finland (3), Iceland (4) and Denmark (8). Germany (5), United Kingdom (9) and Ireland (10) all hold spots in the top ten. The Philippines (6) is distinctive for being the only Asian country in the top ten while South Africa (18) holds the highest position among the African countries covered by the Report. Latvia (19) and Lithuania (20) are some of the new EU members that place well ahead of long-time EU members Austria (26) and Belgium (33), but behind Spain (11) and the Netherlands (12). Both New Zealand (7) and Australia (15) are leaders in closing the gender gap. At the other end of the rankings, Greece (69), France (70), Malta (71) and Italy (77) have the lowest rankings in the EU. The United States (22) falls behind many European nations in addition to lagging behind Canada (14). Russia (49), China (63) and Brazil (67) occupy the middle of the rankings. The lowest ranks are occupied by some of the most populous developing countries such as Nigeria (94), India (98) and Iran (108) in addition to Arab world countries such as Egypt (109), Saudi Arabia (114) and Yemen (115). The country comparisons are meant to serve a dual purpose: as a benchmark to identify existing strengths and weaknesses; and as a useful guide for policy, based on learning from the experiences of those countries that have had greater success in promoting the equality of women and men. The index quantifies the gender gap within the four critical categories - economic-, educational-, political- and health-based criteria - thus highlighting the priority areas for reform. Finally, the country profiles in part II of this report provide an overview of the national genderrelated environment in each country. They transparently represent the original data that feed into the index, in addition to other variables that encapsulate the legal and social aspects of the gender gap. Each profile contains detailed information on over 30 gender-related variables." (author's abstract)
The gender pay gap - origins and policy responses : a comparative review of 30 European countries
Titelübersetzung:Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern : Ursachen und politische Erwiderungen ; ein Vergleich von dreißig europäischen Ländern
Autor/in:
Plantenga, Janneke; Remery, Chantal
Quelle: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration Expertengruppe Geschlechtergleichstellung, soziale Integration und Beschäftigung, Europäische Kommission; Luxembourg: Amt f. amtl. Veröff. d. Europ. Gemeinschaften, 2006. 62 S.
Inhalt: "Reducing the gender pay gap is an important topic on the European political agenda. Since 1999 it has been part of the European Employment Strategy and policy efforts have intensified over the years. In 2003 member states were called on to formulate targets in this respect in order 'to achieve by 2010 a substantial reduction in the gender pay gap in each Member State through a multi-faceted approach addressing the underlying factors of the gender pay gap including sectoral and occupational segregation, education and training, job classifications and pay systems, awareness raising and transparency'. This report addresses the gender pay gap. Data will be provided on the extent and the development of the gender pay gap for 25 EU member states. In addition, the report contains information from three EEA countries, Iceland, Liechtenstein, Norway, and two candidate countries, Bulgaria and Romania. In particular the report focuses on how public policies try to reduce wage differences between women and men." (author's abstract)
Widersprüche zwischen der europäischen Makroökonomie und Gender Mainstreaming : unüberwindbare Widersprüche?
Titelübersetzung:Contradictions between the European macroeconomy and gender mainstreaming : insurmountable contradictions?
Autor/in:
Young, Brigitte
Quelle: Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Annette Jünemann (Hrsg.), Carmen Klement (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration), 2005, S. 27-45
Inhalt: Der Beitrag zur Gleichstellungspolitik in der EU fragt nach der widersprüchlichen Zielsetzung der EU im Zuge der geschlechtsspezifischen Policy-Expansion: einer beschäftigungspolitischen Priorität der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern bei gleichzeitigen austeritätspolitischen Vorgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, die den fiskalpolitischen Handlungskorridor der Nationalstaaten einschränkt und der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten entgegenwirkt. Die Analyse der europäischen Integration als einem 'disziplinierenden neoliberalen' Governance-System ist verbunden mit der These, dass sich die EU zwar in wachsendem Maße mit Gleichstellung und Chancengleichheit befasst, die tatsächlichen geschlechtsspezifischen Maßnahmen aber gleichzeitig mit dem politischen Projekt der neoliberalen marktförmigen Integration erfolgen bzw. von dieser stark konterkariert werden. Des Weiteren wird in den Ausführungen das Gender Mainstreaming-Konzept hinsichtlich seines gleichstellungspolitischen Ziels daraufhin hinterfragt, ob das Konzept, wie der Ansatz verspricht, der derzeitigen Situation von sozial schwachen Frauen (besonders Frauen in den osteuropäischen Beitrittsländern und Migrantinnen), die auf dem formalen Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Beschäftigung zu finden und die in die informelle Ökonomie oder Teilzeitarbeit verdrängt werden, gerecht werden kann. Die Kritik setzt bei der Hierachisierung unterschiedlicher Politikfelder in high und low policies an. Selbst bei konsequenter Umsetzung, so die Annahme der Autorin, werden die vom acquis communitaire ausgehenden positiven Impulse durch die makroökonomischen Restriktionen einer zunehmend neoliberalen Wirtschaftspolitik konterkariert. Weil die Makroökonomie, allen Gender Mainstreaming-Postulaten zum Trotz, noch immer geschlechterblind ist, verpuffen geschlechtersensible Regelungen in low policy-Bereichen wie der Sozial- oder Beschäftigungspolitik weitgehend wirkungslos. Die Frage, wie der Ansatz des Gender Mainstreaming den derzeitigen neoliberalen wirtschaftspolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, kann nach Ansicht der Autorin nur beantwortet werden, indem die Genderpolitik mit der Betonung auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen mit dem Ansatz der feministischen Makroökonomie verbunden wird. (ICG2)