Konflikte des Familienrechts in Marokko und Ägypten
Autor/in:
Engelcke, Dörthe
Quelle: GIGA German Institute of Global and Area Studies - Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien, Institut für Nahost-Studien; Hamburg (GIGA Focus Nahost, 5), 2012. 8 S
Inhalt: Am 19. Mai 2012 fand in Marokko die zweite Protestkundgebung der Gruppe "Der Marsch der Freien Frauen" statt, die eine Reform des Straf- und Familienrechts fordert. Ausgelöst wurden die Proteste im März 2012 vom Selbstmord der minderjährigen Amina Filali. Die Ursache für diesen Selbstmord war vermutlich die Tatsache, dass sie ihren Vergewaltiger heiraten musste. Dieser Vorgang wurde durch einen Artikel im Strafrecht Marokkos ermöglicht. Angesichts der neu gewählten islamistischen Regierungen in Nordafrika wirft der Fall Filali die Frage auf, welche Richtung man der Familienpolitik in Zukunft vorgeben wird. Sowohl in Marokko als auch in Ägypten werden Familienrechtsdebatten
seit dem Arabischen Frühling sehr unterschiedlich geführt. Während marokkanische Aktivisten eine Erweiterung von Rechten fordern, wird in Ägypten die Beschneidung bestimmter Rechte als antiautoritäre Politik gegenüber der Zeit der Herrschaft
von Mubarak dargestellt. In Marokko kann das Familiengesetz nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, weil es als königliches Projekt gilt. Die Dominanz der marokkanischen Monarchie wurde durch den Arabischen Frühling bisher nicht geschwächt. Während in Marokko ein Säkularisierungsprozess zu erkennen ist, in dessen Verlauf
auch soziale und moralische Argumente Gehör finden, ist die Familienrechtsdebatte
in Ägypten nach wie vor stark religiös geprägt. Frauengruppen befürchten durch den Bedeutungszuwachs islamistischer Akteure, ihren privilegierten Status als primärer Entwicklungspartner des Staates zu verlieren. Die Familienrechtsdebatte ist deshalb auch als Oppositionspolitik säkularer Frauengruppen zu verstehen. In Ägypten stellt sich die Entwicklung der Familienpolitik wesentlich ungewisser dar als in Marokko, wo aufgrund der unveränderten Machtverhältnisse keine großen Brüche in der Familienpolitik zu erwarten sind.
Schlagwörter:Familienpolitik; Protest; family law; Morocco; Islam; women's organization; Strafrecht; law reform; Islam; Marokko; protest; Egypt; Nordafrika; Familienrecht; Frauenorganisation; family policy; Ägypten; North Africa; criminal law; Rechtsreform; Arabischer Frühling
Inhalt: "Ein homosexueller Aktivist aus Kairo macht nach der Revolution 2011 deutlich, dass die 'soziale und politische Revolution noch bevor steht'. Er verweist auf die andauernden Repressionen gegenüber Homosexuellen in Ägypten. FrauenrechtsaktivistInnen forderten Gleichheit zwischen den Geschlechtern und bezogen sich auf die Bewegung 'Frauenrecht ist Menschenrecht'. Auf einer theoretischen Ebene nähert sich der Autor in diesem Text der Frage der Exklusion von Homosexuellen in der Bewegung und thematisiere die Ausschlüsse, die eine Politik, die sich gegen Ausschlüsse wendet, selbst (re)produziert. Aus einer hegemonietheoretischen Perspektive wird er den Theorieansatz von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe mit dem von Judith Butler verbinden und versuchen eine Antwort auf die Frage zu geben, wie regulative Geschlechternormen in Emanzipationsbemühungen reproduziert werden (können) und was dies für Konsequenzen für die Emanzipation haben kann." (Autorenreferat)
Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen: Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325; Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 20.10.2010 in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik Berlin
Autor/in:
Arloth, Jana; Seidensticker, Frauke Lisa
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2011. 61 S
Inhalt: Die am 31. Oktober 2000 verabschiedete UN - Sicherheitsratsresolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ hat dazu
beigetragen, dass das Bewusstsein für die
Bedeutung einer Genderperspektive in Friedensprozessen gewachsen ist und anerkannt wird, dass Frauen in anderer Weise als Männer von Konflikten betroffen sind. Gender in bewaffneten Konflikten wurde durch SCR 1325 zu einem der wichtigen Themen der UN und der Europäischen Union (EU), da sie als
umfassende Resolution zur Rolle von Frauen
in friedensschaffenden Aktivitäten dazu beitragen soll, Genderperspektiven in Friedensoperationen zu integrieren. Der vorliegende Überblick über die Umsetzung von SCR 1325 soll dazu beizutragen, die Wichtigkeit ihrer Umsetzung zu verdeutlichen.(Autorenreferat)
Wahlrecht und Wahlerfolge von Frauen im internationalen und nationalen Vergleich
Autor/in:
Walla, Wolfgang
Quelle: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg, (2009) 5, S 49-53
Schlagwörter:Wahlrecht; suffrage; woman; internationaler Vergleich; international comparison; historische Entwicklung; historical development; Parlament; parliament; Regierungsamt; government office; politische Aktivität; political activity
SSOAR Kategorie:allgemeine Geschichte, Recht, Frauen- und Geschlechterforschung, politische Willensbildung, politische Soziologie, politische Kultur
Unsafe abortion in Brazil: a health public question into a reproductive right
Autor/in:
Pattaro Amaral, Fernanda
Quelle: Revista Kavilando, 1 (2009) 2, S 40-55
Inhalt: This article exposes some points about the right to abortion as part of human's rights question. Therefore, it is important a deep understanding about the ways that this question have been thought in Brazil, where there are more restricted laws and a high maternal mortality rate decurrent of unsafe
abortions. Furthermore, is present in this discussion the idea of sanctification above women as mothers in Brazil, and how this social construction influences the debate about safe abortion.
Feminismen in der postkolonialen Republik: Debatten um das Kopftuchverbot in Frankreich
Titelübersetzung:Feminisms in the postcolonial republic: debates on the law banning the veil in France
Autor/in:
Bauhardt, Christine
Quelle: GENDER - Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 1 (2009) 2, S 9-27
Inhalt: "Die französische Debatte um das Kopftuchverbot im öffentlichen Raum verweist auf den Bezug feministischer Aktivistinnen auf die Prinzipien des republikanischen Universalismus trotz ihrer konträren politischen Positionen. Dieser Bezug wird von postkolonialen Kritikerinnen radikal in Frage gestellt, die das gesetzliche Kopftuchverbot in der Tradition kolonialer Herrschaftsmuster sehen. Überlegenswert erscheint die Anregung, den republikanischen Laizismus als tatsächlich neutralen Raum zu verstehen, in dem Religionen als Stimmen der Zivilgesellschaft zum Ausdruck kommen, aber auch das Recht auf Nicht-Religiosität anerkannt wird." (Autorenreferat)
Inhalt: "The French debate on the law banning the Muslim veil in public space shows that, feminist activists refer to the principles of republican universalism despite their controversial political attitudes. Republician laicism offers the challenge of being understood as a really neutral space, where religions can express themselves as voices of civil society, and where nonetheless the right to not be religious is also recognized." (author's abstract)
Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland - Ihr Recht auf Gesundheit: Bericht der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/ lllegalität
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin, 2008, 2. Aufl.. 52 S
Inhalt: Der Bericht bietet konkrete Ansätze, wie der Zugang zu Gesundheitsleistungen für "Menschen ohne Papiere" verbessert werden kann. Diese sind das Ergebnis der 2006 gegründeten Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität. Die Arbeitsgruppe bestand aus Sachverständigen aus Wissenschaft, kommunaler Verwaltung, medizinischer Praxis, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und nichtstaatlichen Organisationen. Die Publikation enthält Empfehlungen an die deutsche Politik.
Schlagwörter:medizinische Versorgung; medical care; Menschenrechte; illegitimacy; Gesundheitsrecht; population; health care; illegal immigration; health law; Gesundheitsversorgung; human rights; Federal Republic of Germany; Basic Law; Illegalität; Grundgesetz; Bevölkerung; illegale Einwanderung
Das Recht und der homosexuelle Körper: ein weltweiter Vergleich der Zusammenhänge von Sozialverfassung, sozialen Chancen und Einstellungen in einer Mehrebenenanalyse
Titelübersetzung:Law and the homosexual body: a worldwide comparison of the connections between the social constitution, social opportunities and attitudes in a multi-level analysis
Autor/in:
Beckers, Tilo
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS); Rehberg, Karl-Siegbert; Kongress "Die Natur der Gesellschaft"; Frankfurt am Main, 2008. S 1097-1113
Inhalt: "Das Recht greift insbesondere unter nicht-demokratischen Herrschaftsformen in die Privatsphäre häufig in starkem Maße ein. Dabei geht es etwa unter Berufung auf die Natur als Norm unter anderem um rechtliche Eingriffe in die Intimsphäre und die Sexualität, also auch den Körper. Besonders weite Verbreitung hat in der Vergangenheit aber auch gegenwärtig das Verbot homosexueller Handlungen, die als widernatürlich bzw. against nature verurteilt werden. Im überwiegenden Teil der Welt ist die soziale Lage Homosexueller weiterhin durch Kriminalisierung im Recht oder offene soziale Ausgrenzung geprägt. Der Vortrag untersucht auf der Basis von über 50 Ländern von allen Kontinenten die Wirkung des Rechts auf die Einstellungen der Bevölkerung zur Homosexualität mit den Daten des World Values Survey und Rechtsdaten aus den Ländern im Rahmen einer Mehrebenenanalyse. Die Untersuchungsanlage ist also ein variablenorientierter Ansatz im Sinne des most-dissimilar designs. Neben den Rechtsdaten gehen auf der Kontextebene auch weitere Indikatoren in die Analysen ein, die die sozialen Chancen wie etwa Human Development und Geschlechtergleichheit ebenso wie die religiöse Tradition der Länder betreffen. Auf der Individualebene finden unter anderem Geschlechtsrolleneinstellungen und Religiosität Eingang in die statistischen Berechnungen im Rahmen hierarchisch linearer Regressionsmodelle. Die Analysen zeigen, dass das Strafrecht zum Verbot homosexueller Handlungen allein betrachtet in erheblichem Maße zur Erklärung der Einstellungen beiträgt. Kontrolliert man allerdings die sozialen Chancen, so wird die Wirkung des Rechts übertroffen. Der gesellschaftliche Entwicklungsstand (insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter) gewinnt an Bedeutung und teilt die Länder entlang der Niveaus des Human Development und etwa in Übereinstimmung mit dem Fortschritt der Rechtslage zur Homosexualität. Das Recht ist so betrachtet der Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse und entfaltet in diesem sozialen Rahmen erst seine Wirkung. Der homosexuelle Körper wird erst dann legal anerkannt, wenn die gesellschaftlichen Chancen seine soziale Legitimität zulassen. Die soziale und rechtliche Akzeptanz der Homosexualität setzt den Ergebnissen der Untersuchung nach die Gleichstellung der Frau (und ihres Körpers) voraus." (Autorenreferat)