Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit


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Der Bundestag hat am 30. März 2017 in zweiter und dritter Lesung den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.

Zur Förderung der Transparenz sieht der Gesetzentwurf folgende Bausteine vor:  Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot  Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.  Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. 

Quelle: PM - BMFSFJ und weitere Informationen