Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Medien
Titelübersetzung:Equal opportunity measures for men and women in the media
Autor/in:
Holtz-Bacha, Christina
Quelle: Frauen und Medien: eine Synopse der deutschen Forschung. Romy Fröhlich, Christina Holtz-Bacha. Opladen: Westdt. Verl., 1995, S. 41-91
Inhalt: In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurden Ende der 80er Jahre durch Initiative der Frauengruppen Gleichstellungsregelungen eingeführt, die Frauen bei der Ausbildung, der Besetzung von Stellen und der Höhergruppierung bevorzugt berücksichtigen sollen. Allerdings wird die Effektivität der Gleichstellungspläne durch mangelnde Präzision und fehlende Verbindlichkeit der Maßnahmen sowie die aktuellen finanziellen Sparzwänge in Frage gestellt. Trotz der rechtlichen Grundlagen für die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender sind Frauen in den Aufsichtsgremien unterrepräsentiert. In einer synoptischen Zusammenstellung werden die Gleichstellungspläne (bzw. interne Vereinbarungen) von folgenden Sendern erläutert: Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, NDR, Deutsche Welle, Radio Bremen, SFB, Süddeutscher Rundfunk, WDR, ZDF, Südwestfunk und Deutschland Radio.(DY)
Recht der Gleichstellung von Frauen : Versuch einer Strukturierung von Handlungsmöglichkeiten
Titelübersetzung:Emancipation law for women : an attempt to structure action opportunities
Autor/in:
Schiek, Dagmar
Quelle: Frauen-fragen, Frauen-perspektiven. Karin Donhauser (Hrsg.), Wera Hemmerich (Hrsg.), Bernhard Irrgang (Hrsg.), Jörg Klawitter (Hrsg.). Dettelbach: Röll (Forum für interdisziplinäre Forschung), 1994, S. 93-125
Inhalt: "Das Recht der Gleichstellung, d.h. Rechtspolitik, Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit der Aufhebung der sozialen Diskriminierung von Frauen befassen, gewinnt in der Bundesrepublik seit der Aufnahme des Gleichberechtigungsgebots in die Verfassung an Konturen. Dem rechtspolitischen Handeln liegen dabei unterschiedliche Gleichheitskonzepte zugrunde, wenn es nicht überhaupt zufällig oder topisch erfolgt. Die Frage ist, ob die rechtspolitischen Versuche die soziale Lage von Frauen tatsächlich verbessern und wohin die Reise weitergehen soll. Beantwortet werden kann sie nur aufgrund einer Klassifizierung der unterschiedlichen Regelungen nach Gleichheitskonzepten. Dazu will dieser Aufsatz einen Beitrag leisten." (Autorenreferat)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Ost- und Westwissenschaftlerinnen im kritischen Vergleich
Titelübersetzung:A critical comparison of female scientists in east and west Germany
Autor/in:
Petruschka, Gisela
Quelle: Utopie kreativ : Diskussion sozialistischer Alternativen, (1994) H. 43/44, S. 31-43
Inhalt: Die Autorin skizziert die wichtigsten Daten zu den rechtlichen, politischen und verwaltungspolitischen Rahmenbedingungen zur Neuordnung der ostdeutschen Wissenschafts- und Hochschullandschaft seit der Wende 1989, um auf diesem Hintergrund die Verhaltensmuster ost- und westdeutscher Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen zu vergleichen. Die Befunde werden unter dem Aspekt von Gleichstellungsfragen von Frauen in der Wissenschaft diskutiert. Aufgabe von Wissenschaftlerinnen hat es zu sein, die Analyse der Geschlechterverhältnisse als gesellschaftliche Verhältnisse auch in der Wissenschaft vorzunehmen und damit die Kritik an Herrschaftsverhältnissen nicht nur auf die Kritik in den Geschlechterbeziehungen zu reduzieren. Damit nicht nur ein neuer "Katzentisch" für Frauen geschaffen wird, müssen die strukturellen Defizite der Frauendiskriminierung aufgezeigt werden. (pmb)
Schlagwörter:Gleichstellung; neue Bundesländer; Frauenpolitik; Integration; alte Bundesländer; DDR; Diskriminierung
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)
CEWS Kategorie:Bildung und Erziehung, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht
Frauenförderung an der RE-Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Titelübersetzung:Promotion of women at the RE Faculty of Johannes Kepler University in Linz
Autor/in:
Fischer, Gabriele
Quelle: Offene Frauenfragen in Wissenschaft, Recht, Politik. Ursula Floßmann (Hrsg.). Linz: Trauner (Sozialwissenschaftliche Materialien), 1991, S. 105-130
Inhalt: Mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau ist de facto bislang noch keine echte Chancengleichheit erreicht worden. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit. Ein Blick auf die Situation an den Hochschulen zeigt, daß obwohl fast die Hälfte aller immatrikulierten Studenten Frauen sind, die erfolgreich ihr Studium absolvieren, der Frauenanteil beim Lehrkörper der Hochschulen relativ gering ist. Bei den hierarchisch höchsten Positionen, den Universitätsprofessoren, liegt der Frauenanteil unter 3 v.H. An der Johannes-Kepler Universität wurden Versuche gestartet, durch gezielte frauenfördernde Maßnahmen die unbefriedigende berufliche Situation der dort beschäftigten Frauen zu ändern. Zwei Arbeitsgruppen widmeten sich intensiv einem Maßnahmenkatalog sowie der Lokalisierung von diskriminierenden Praktiken. Ein spezieller Frauenförderplan beschäftigte sich mit der Aufgabe, die Bedingungen für eine qualifizierte Berufslaufbahn von Frauen an der Hochschule entscheidend zu verbessern. In diesem Rahmen ist nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutsvorständen, Personalkommissionen und Fakultätskollegien, sondern auch die Einschaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefordert, um alle Möglichkeiten der Intervention im Sinne einer "positiven Diskriminierung" auszuschöpfen. (ICH)
Technikkompetenz im Qualifikationspotential von Frauen
Autor/in:
Rudolph, Hedwig
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst d. Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, 6 (1988) 4, S 32-38
Inhalt: Kritisch gewürdigt werden drei Argumentationslinien, die in der Frauenforschung zum Thema Technikkompetenz von Frauen im Beruf und Haushalt diskutiert werden. Die erste Richtung stellt die Abgrenzung technischer gegen nicht-technische Qualifikationen in Frage, die zweite geht aus von der Position, das traditionelle Un-Verhältnis von Frauen zur Technik sei den "männlichen" Strukturen dieser Technik geschuldet, und der dritte Argumentationsstrang begreift Qualifikation ausdrücklich als politische Setzung, Spiegel gesellschaftlicher Machtverhältnisse auch zwischen Frauen und Männern. Die These der Autorin ist, daß technische Fähigkeiten keine Frage von Begabung oder Neigung sind, sondern von gesellschaftlicher Definitionsmacht. Sie Frauen abzusprechen, ist (immer noch) zentral für das Geschlechterverhältnis. (GF)