Gleichstellungspolitik und Individualansprüche : bremsen individuelle Ansprüche proaktive Modelle zur Herstellung tatsächlicher Entgeltgerechtigkeit?
Titelübersetzung:Equal opportunity policy and individual claims : are individual claims hindering proactive models for creating actual pay justice?
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 40 (2007) H. 1, S. 22-34
Inhalt: "Der Individualanspruch auf gleiches Entgelt ist im deutschen Arbeitsrecht nach wie vor der rechtliche Königsweg zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Er hat sich als ineffektiv erwiesen und kämpft mit konzeptionellen Problemen, wenn er gegen kollektive Entgeltsysteme wie Tarifverträge eingesetzt werden soll. Eine Alternative sind proaktive Handlungsmodelle wie der 'pay equity plan'. Verpflichtungen zur Erstellung und Durchführung solcher Pläne stoßen jedoch ebenfalls auf konzeptionelle Probleme im Verhältnis zum Individualanspruch. Bei entsprechender Auslegung sind proaktive 'pay equity plans' aber mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Soziale Ungleichheit versus soziale Differenzierung : Paradigmenwechsel feministischer Theoriebildung?
Titelübersetzung:Social inequality versus social differentiation : paradigm change in feminist theory formation?
Autor/in:
Hornung, Ursula
Quelle: Willkommen im Club?: Frauen und Männer in Eliten. Regina-Maria Dackweiler (Hrsg.). Münster: Verl. Westfäl. Dampfboot (Forum Frauen- und Geschlechterforschung), 2007, S. 29-46
Inhalt: Der Beitrag zur Frauen- und Geschlechterforschung formuliert 'gute Gründe' für eine Distanz geschlechterreflektierter SoziologInnen, insbesondere jener im Bereich sozialer Ungleichheitsforschung, gegenüber Elitentheorien. So richtet sich im ersten Schritt der Blick auf die Fragestellungen und Methodologien der soziologischen Ungleichheitforschung und -theorie sowie auf deren geschlechtertheoretisch informierte Variante. Von hier ausgehend, wendet sich der zweite Schritt den Unvereinbarkeiten zwischen geschlechterreflektierter Ungleichheitstheorie und Elitetheorie zu, in dem die Inkompatibilitäten der Ungleichheitsforschung mit den erkenntnisleitenden Fragestellungen, Prämissen und theoretischen Konzepten der Elitetheorie markiert werden. Dies bildet das Fundament, um im dritten Schritt aufzuzeigen, warum ein Anschluss geschlechtertheoretisch informierter Ungleichheitsforschung an Elitetheorie wenig Erkenntnisgewinn für jene verspricht. Im vierten Schritt wird dies abschließend am Beispiel der Gleichstellungspolitik, die - wenn einzig am Horizont von weiblicher Elitebildung legitimiert - sich um ihren emanzipatorischen und gesellschaftstransformatorischen Gehalt bringt. (ICG2)
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Titelübersetzung:Bericht über die Gleichberechtigung der Geschlechter weltweit 2006
Autor/in:
Hausmann, Ricardo; Tyson, Laura D.; Zahidi, Saadia
Quelle: World Economic Forum; Genève, 2006. 156 S.
Inhalt: "In May 2005, the World Economic Forum launched its first study attempting to assess the size of the gender gap in 58 countries using economic-, educational-, health- and political-based criteria1. The Global Gender Gap Report 2006, the second in the series, contains a unique new methodology to create the Gender Gap Index 2006. The index covers over 115 economies, including all current and candidate European Union (EU) countries, 20 from Latin America and the Caribbean, over 20 from sub- Saharan Africa and 10 from the Arab world. Together, the 115 countries cover over 90% of the world's population. Merging publicly available data from international organizations and unique survey data from the World Economic Forum's Executive Opinion Survey, the study assesses the level of equality between women and men. We find that no country in the world has yet managed to eliminate the gender gap. Those that have succeeded best in narrowing the gap are the Nordic countries, with Sweden standing out as the most advanced in the world, having closed over 80% of its gender gap, followed closely by Norway (2), Finland (3), Iceland (4) and Denmark (8). Germany (5), United Kingdom (9) and Ireland (10) all hold spots in the top ten. The Philippines (6) is distinctive for being the only Asian country in the top ten while South Africa (18) holds the highest position among the African countries covered by the Report. Latvia (19) and Lithuania (20) are some of the new EU members that place well ahead of long-time EU members Austria (26) and Belgium (33), but behind Spain (11) and the Netherlands (12). Both New Zealand (7) and Australia (15) are leaders in closing the gender gap. At the other end of the rankings, Greece (69), France (70), Malta (71) and Italy (77) have the lowest rankings in the EU. The United States (22) falls behind many European nations in addition to lagging behind Canada (14). Russia (49), China (63) and Brazil (67) occupy the middle of the rankings. The lowest ranks are occupied by some of the most populous developing countries such as Nigeria (94), India (98) and Iran (108) in addition to Arab world countries such as Egypt (109), Saudi Arabia (114) and Yemen (115). The country comparisons are meant to serve a dual purpose: as a benchmark to identify existing strengths and weaknesses; and as a useful guide for policy, based on learning from the experiences of those countries that have had greater success in promoting the equality of women and men. The index quantifies the gender gap within the four critical categories - economic-, educational-, political- and health-based criteria - thus highlighting the priority areas for reform. Finally, the country profiles in part II of this report provide an overview of the national genderrelated environment in each country. They transparently represent the original data that feed into the index, in addition to other variables that encapsulate the legal and social aspects of the gender gap. Each profile contains detailed information on over 30 gender-related variables." (author's abstract)
Verfassungen als Spiegel globaler Normen? : eine quantitative Analyse der Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen
Titelübersetzung:Constitutions as a mirror of global norms? : a quantitative analysis of equal rights articles within national constitutions
Autor/in:
Heintz, Bettina; Schnabel, Annette
Quelle: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 58 (2006) H. 4, S. 685-716
Inhalt: "Mit der Gründung der Vereinten Nationen wurde die Benachteiligung der Frauen als ein Problem definiert, das die Weltgemeinschaft insgesamt betrifft. Heute ist Gleichberechtigung zu einer weltpolitischen Norm avanciert, an der Staaten und zunehmend auch Organisationen gemessen werden. Auf der Basis einer quantitativen Inhaltsanalyse der Familien- und Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen (n=164) untersucht der Aufsatz, inwieweit sich die globalen Gleichberechtigungsnormen auf der Ebene nationaler Verfassungen widerspiegeln und von welchen Faktoren die gleichstellungspolitische Orientierung abhängig ist. Entgegen der neo-institutionalistischen Konvergenzthese wurden drei deutlich unterschiedliche gleichstellungspolitische Modelle identifiziert, die in einem zweiten Schritt als abhängige Variable behandelt werden. Die Ergebnisse der Regressionsanalyse zeigen, dass die verfassungsmäßige Garantie von Frauenrechten unabhängig vom Entwicklungs- resp. Modernisierungsgrades eines Landes ist. Entscheidende Faktoren sind die kulturell-religiöse Tradition eines Landes, seine Integration in das UN-System und die Stärke der Zivilgesellschaft." (Autorenreferat)
Inhalt: "The founding of the United Nations permitted to define the discrimination of women as a problem concerning world society at large. Today, equal rights are considered as a global norm by which states and organisations are measured. The article focuses on the questions of how far global norms of equal rights govern national constitutions and on which kind of factors their national designs depend. For answering these questions we use a quantitative content analysis of family rights and equal rights in national constitutions (n=164). In contrast to neo-institutionalist assumptions we found three clearly distinguished models of equal rights. They serve as dependent variables in a regression analysis which shows that equal rights evolve independently of the national degree of development. To the contrary, the cultural and religious tradition of a country, its inclusion into world society and the power of its civil society are far more decisive for their evolution." (author's abstract)
Differenzierung und Diskriminierung beim Erwerbseinkommen von Frauen und Männern
Titelübersetzung:Differentiation and discrimination in the earned income of women and men
Autor/in:
Ziegler, Astrid
Quelle: Geschlechterverhältnisse in der Ökonomie. Torsten Niechoj (Hrsg.), Marco Tullney (Hrsg.). Marburg: Metropolis-Verl., 2006, S. 195-219
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung im Lohnbereich, d.h. mit den Unterschieden im Erwerbseinkommen von Frauen und Männern. Dabei wird sowohl die Differenzierung aufgrund von Merkmalen wie Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeiten als auch die Einkommensdiskriminierung bei vergleichbaren Merkmalen thematisiert. Auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes, des Sozio-Ökonomischen Panels und der IAB-Beschäftigtenstichprobe wird die Einkommensentwicklung von Frauen und Männern dargestellt und nach Strukturmerkmalen gegliedert. Anschließend wird ein Maß für die nicht auf unterschiedliche Ausstattungsmerkmale zurückzuführende Einkommensdiskriminierung errechnet. Das abschließende Fazit geht angesichts der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Anspruchs auf gleiches Entgelt von zwei ganz wesentlichen Ursachen für die immer noch existierende Lohndiskriminierung aus: (1) Die konkrete Eingruppierungs- und Aufstiegspraxis schafft eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. (2) Die Bewertungspraxis schafft für weibliche und männliche Tätigkeiten eine andere Bewertung. Sowohl Unternehmen als auch Gewerkschaften sind hier in der Verantwortung, das Löhngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. (ICH)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Statistik und statistische Daten
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Gender-Mainstreaming in der Personalentwicklung : diskriminierungsfreie Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst
Titelübersetzung:Gender mainstreaming in personnel development : non-discriminatory performance assessment in the civil service
Herausgeber/in:
Baer, Susanne; Englert, Dietrich
Quelle: Bielefeld: Kleine (Gender kompetent : Beiträge aus dem GenderKompetenzZentrum, Bd. 1), 2006. 210 S.
Inhalt: "Mit dem ersten Band der Reihe 'Gender kompetent' wird ein sehr aktuelles Thema der Personalentwicklung aufgegriffen - Diskriminierungsfreie Leistungsbewertung. Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist das Leistungsprinzip gestärkt worden. Zukünftig soll ein wachsender Anteil des Entgelts als Leistungskomponente ausgezahlt werden. Ziel ist, den öffentlichen Dienst insgesamt effizienter und zielorientierter auszurichten und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen. Dabei wird den Fragen, die für eine moderne öffentliche Verwaltung relevant sind, nachgegangen: Welche Bedeutung haben diskriminierungsfreie Verfahren der Leistungsbewertung für das moderne Personalmanagement? Wie lässt sich Gleichstellungsorientierung konkret realisieren? Im vorliegenden Sammelband werden aus der Perspektive von Wissenschaft, Verwaltung und Beratung Wege einer gleichstellungsorientierten Personalentwicklung aufgezeigt." (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Susanne Baer und Karin Hildebrandt: In eigener Sache (7-10); Susanne Baer: Vorwort und Einleitung (11-18); Dietrich Englert: Die Bedeutung von Gender Mainstreaming für die Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst (19-33); Alexander Leist: Leistungsbewertung und Leistungsentgelt nach dem TVöD - Überblick zum tarifrechtlichen Rahmen der zukünftigen Leistungsbezahlung beim Bund (34-43); Gertraude Krell: Leistungsbewertung als Gegenstand des Gleichstellungscontrollings (44-61); Frank Dulisch: Herausforderungen der Tarifreform des TVöD für die Praxis der Leistungsbewertung (62-75); Karin Tondorf: Diskriminierungsmechanismen beim Leistungsentgelt (76-102); Christof Baitsch und Christian P. Katz: Personalbeurteilung und Geschlecht: Einige Probleme und das 'Gegenmittel' Abakaba. (103-122); Carmen Gerstmann-Fricke und Susan Santüns: Modernisierungsschritte in der Deutschen Rentenversicherung Bund dargestellt am Beispiel der neuen Beurteilungs- und Auswahlverfahren (123-132); Friedel Schreyögg: Geschlechtergerecht beurteilen - Arbeitshilfe zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen (133-142); Dietrich Englert: Diskriminierungsfreie Leistungsbewertung: Gleichstellungsorientierter Kulturwandel? - Ein Ausblick (143-146); Leitfaden Leistungsbewertungdes Bundesministeriums des Innern. Mit einer kurzen Einführung von Bettina Lösch-Busse (152-186); Friedel Schreyögg: Prüfliste zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung (187-210).