Dem Berufungsverfahren kommt in fast allen akademischen Systemen eine hohe Bedeutung zu, da es in der Regel den letzten und notwendigen Schritt für den Wissenschaftler*innen zur (unbefristeten) Professur darstellt. Klar strukturierte Verfahren und objektive Kriterien der Leistungsbewertung sind somit essentiell, um die vermeintlich besten Kandidat*innen zu rekrutieren. In der Realität zeigt sich jedoch, dass Kriterien der Leistungsbewertung, mangelnde Formalisierung oder die Besetzung der Berufungskommission einen Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben können.
Die folgenden Seiten bieten einen Überblick über den aktuellen nationalen und internationalen Forschungsstand zu Geschlechterungleichheiten in Berufungsverfahren. Für die Zusammenschau der Literatur wurde möglichst breit recherchiert, um verschiedenste Aspekte unterschiedlichster Studien herausfiltern zu können. Der überwiegende Teil der vorhandenen Untersuchungen konzentriert sich dabei auf drei spezifische Aspekte von Berufungsverfahren: den Einfluss der Zusammensetzung von Berufungskommissionen, der Bewertung von Bewerber*innen sowie der Struktur der Verfahren. Die Untersuchungen kommen teilweise zu unterschiedlichen, sich scheinbar widersprechenden Befunden. Dies kann jedoch auch aus den unterschiedlichen Untersuchungsdesigns – unterschiedliche Methodik, differierende Fächergruppen etc. – resultieren.
Auswertungen zu Universitäten und Fachhochschulen (Quellen: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz sowie das Statistische Bundesamt)
Literaturhinweise zur den vielfältigen Gründen für Geschlechterungleichheiten in Berufungsverfahren
Reformkonzepte zur Qualitätssicherung in Berufungsverfahren in Form von Literaturhinweisen
Besonders umfangreiche Forschung zu Geschlechterungleichheiten in Berufungsverfahren wurde in den Niederlanden, Italien und Deutschland gefunden. Einen guten Einstieg ins Thema bieten folgende Beiträge:
Förderkennzeichen: 01FP1901