Kompetenz­zentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung

Statistische Daten zu Geschlechterverhältnissen in der Wissenschaft

Glossar

Die angestrebten Abschlussprüfungen werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium beenden; d.h. ohne Vor- und Zwischenprüfungen, aber einschließlich der Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz-, und Zweistudiengängen. Entsprechend werden Prüfungen bei staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern als Studienabschluss erfragt, nicht dagegen z.B. die zweite Staatsprüfung am Ende der Referendarausbildung. In einer Reihe von Studiengängen wurde in jüngster Zeit die so genannte „Freiversuchsregelung“ eingeführt. Diese sieht vor, dass eine nicht bestandene Prüfung, die innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde, als nicht unternommen gilt. Die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsmöglichkeiten bleiben von dem Freiversuch unberührt.

Die abgelegten Abschlussprüfungen können nach dem Prüfungsergebnis (bestanden/endgültig nicht bestanden) aufgegliedert werden. Kandidaten mit bestandener Abschlussprüfung werden als Absolvent*innen bezeichnet. Die Zahl der Absolvent*innenist nicht identisch mit der Zahl der Hochschulabgänger*innen, die nach erfolgreichem Studienabschluss die Hochschule verlassen. Ein Teil der Absolvent*innen verbleibt, z.B. wegen Aufnahme eines Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiums, weiterhin an der Hochschule.

Der Bachelor ist der niedrigste akademische Grad und der erste berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells, mit einer sechs bis acht Semestern zählenden Regelstudienzeit.

Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium qualifiziert zur Berufstätigkeit oder zu einem Master-Studium. Durch ein Master-Studium wird entweder das Bachelor-Fach vertieft oder es werden Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet erworben.

Seit der ersten Erhebung für das Jahr 1997 führt die BLK, seit 2008 die GWK jährlich eine Umfrage bei den Ländern über Bewerbungen, Platzierungen auf Listenplätzen, Berufungen/Ruferteilungen und Ernennungen auf Hochschulprofessuren durch.

Nach dem HRG § 44 sind die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich

1.  ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2.  pädagogische Eignung,
3.  besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch
    die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung
    zu künstlerischer Arbeit und
4.  darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
    a)  zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
    b)  zusätzliche künstlerische Leistungen oder
    c)  besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
        wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen
        beruflichen Praxis.

Zum Wirtschaftssektor gehören im Hinblick auf FuE alle Unternehmen, Organisationen und Institutionen, deren Hauptaktivität in der kommerziellen Produktion von Gütern und Dienstleistungen (außer denen des Hochschulsektors) zum allgemeinen Verkauf zu wirtschaftlich signifikanten Preisen besteht, sowie die ihnen hauptsächlich zuarbeitenden privaten Institute ohne Erwerbszweck (Frascati-Manual 2002, Ziffer 163).

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen in Deutschland.

Die DFG dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern.

www.dfg.de

Der Index of Dissimilarity (Index der Verschiedenheit) bietet ein theoretisches Maß, um den Prozentteil der Männer oder Frauen herauszustellen, die ihren Arbeitsbereich wechseln müssten, damit eine proportionale Gleichheit an Männern und Frauen über alle Arbeitsbereiche hinweg erreicht wird. Der Index kann daher als hypothetisches Abstandsmaß interpretiert werden, um zu einer ausbalancierten Geschlechter-Verteilung zu gelangen.

Je höher die Indexzahl, desto mehr Studentinnen und Studenten müssten ihr Fach wechseln und desto unausgewogener ist die Fächerverteilung.

Die Berechnungsformel lautet:

mit:

i = Anzahl der Fächergruppen

Wi = Anzahl der Studentinnen in einer Fächergruppen

W = Gesamtzahl der Studentinnen

Mi = Anzahl der Studenten in einer Fächergruppen

M = Gesamtzahl der Studenten

Die Erfolgsquote gibt an, wie viel Prozent der Drittmittelanträge bewilligt wurden. Sie errechnet sich, in dem die Anzahl der Bewilligungen in das Verhältnis der Anträge gestellt wird.

Die Erwerbspersonen (Arbeitskräfte) sind definiert als die Summe aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen. Der Anteil des FuE-Personals an den Erwerbspersonen wird anhand der Kopfzahl des gesamten Personals berechnet.

Die 15 Mitgliedstaaten, die bis zum 30. April 2004 die EU bildeten:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigte Königreich 

Die 28 Mitgliedsstaaten der EU vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Januar 2020:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern 

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU seit dem 01.02.2020:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 

Fachsemester sind Semester, die im Hinblick auf die im Erhebungssemester angestrebte Abschlussprüfung im Studienfach verbracht worden sind; dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang gehören, wenn sie angerechnet werden.

Das Statistische Bundesamt Deutschland ordnet alle Studienfächer in Studienbereiche ein, die wiederum einer Fächergruppe zugewiesen werden. Die aktuelle Fächersystematik beinhaltet folgende Fächergruppen:

01 - Geisteswissenschaften
02 - Sport
03 - Rechts- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
04 - Mathematik, Naturwissenschaften
05 - Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
07 - Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin
08 - Ingenieurswissenschaften
09 - Kunst, Kunstwissenschaften
10 - Außerhalb der Studienbereichsgliederung

Eine detaillierte Aufgliederung der Fächersystematik: pdf (103 kB)
Im Wintersemester 2015/2016 wurde eine Revision der Fächersystematik vorgenommen (pdf (142 kB)).

Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt anwendungsorientierte Forschung zum direkten Nutzen für Unternehmen und zum Vorteil der Gesellschaft. Vertragspartner und Auftraggeber sind Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentliche Hand. 80 Forschungseinrichtungen sind an über 40 Standorten in ganz Deutschland tätig. Etwa 17 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, bearbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 1,5 Mrd. €. Davon fallen mehr als 1,3 Mrd. € auf den Leistungsbereich Vertragsforschung. Ungefähr zwei Drittel dieses Leistungsbereichs erwirtschaftet die Fraunhofer-Gesellschaft mit Aufträgen der Industrie und öffentlich finanzierten Forschungsprojekten. Ein Drittel wird von Bund und Ländern beigesteuert, auch um damit den Instituten die Möglichkeit zu geben, Problemlösungen vorzubereiten, die in fünf oder zehn Jahren für Wirtschaft und Gesellschaft aktuell werden.

www.fraunhofer.de

Forscher*innen sind Wissenschaftler*innen oder Ingenieur*nnen, die neue Erkenntnisse, Produkte, Verfahren und Methoden und Systeme konzipieren oder schaffen und die betreffenden Projekte leiten (Frascati-Manual 2002, Ziffer 301).

Der Feminisation Ratio kennzeichnet die Anzahl von Frauen pro 100 Männer. Wenn FR=100, dann bedeutet es eine gleiche Anzahl von Männern und Frauen pro Arbeitsbereich. FR=(F/M)*100

Das Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal) umfasst alle direkt in Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitskräfte einschließlich der Personen, die direkte Dienstleistungen erbringen, wie FuE-Manager und Verwaltungs- und Büropersonal. Arbeitskräfte, die indirekte Dienstleistungen erbringen, wie Kantinen- und Sicherheitspersonal, sind auszuschließen (Frascati-Manual 2002, Ziffern 291-292).

Das FuE-Personal untergliedert sich in (Frascati-Manual 2002, Ziffern 301-309):

  • ForscherInnen
  • TechnikerInnen und vergleichbares Personal
  • Weiteres unterstützendes Personal

Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) ist systematische schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes einschließlich der Erkenntnisse über den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden (Frascati Manual 2002, Ziffer 63).

Im Bereich FuE besteht der Staatssektor aus allen Ministerien, Ämtern und sonstigen Dienstleistungen, die für die BürgerInnen die meist unentgeltlichen öffentlichen Dienstleistungen (außer denen des Hochschulsektors) bereitstellen, die anderweitig nicht auf angemessene und wirtschaftliche Weise angeboten werden können, und die öffentliche sowie wirtschafts- und sozialpolitische Aufgaben wahrnehmen (öffentlich-rechtliche Unternehmen werden dem Wirtschaftssektor zugerechnet), sowie den vom Staat kontrollieren und überwiegend staatlich finanzierten Institutionen ohne Erwerbszweck. (Frascati-Manual 2002, Ziffer 184). In Deutschland handelt es sich vorrangig um die Forschungseinrichtungen der vier Forschungsverbünde Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm Leibniz (WGL), Fraunhofer Gesellschaft (FhG) und Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF).

Im deutschsprachigen Raum sowie in einigen europäischen Ländern (Polen, Tschechien, Slowakei u.a.) war der traditionelle Weg zur Universitätsprofessur die Habilitation. Diese besteht aus der Erstellung einer schriftlichen Forschungsarbeit, der sogenannten Habilitationsschrift, und dem Abhalten einer öffentlichen Vorlesung. Voraussetzung für die Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion. Genauere Vorgaben der Habilitation sind in den Hochschulgesetzen der Bundesländer und in den Habilitationsordnungen der Hochschulen geregelt.

Mit den hochschulpolitischen Veränderungen seit 2000 und insbesondere den veränderten rahmenrechtlichen Bedingungen seit 2002 hat sich die Zahl der Wege, die zu einer Professur führen, vergrößert. Weitere Möglichkeiten sind insbesondere die Leitung einer Nachwuchsgruppe oder eine Juniorprofessur.

HRG § 42: Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschule besteht insbesondere aus den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.

Der Headcount (Kopfzahl) weist die Anzahl an beschäftigten Personen aus. Im Informationsangebot Statistiken sind Daten im Regelfall in Headcount ausgewiesen, falls nicht anders angegeben. 

Dieser Sektor umfasst alle Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen postsekundären Bildungseinrichtungen ungeachtet ihrer Finanzierungsquellen oder ihres rechtlichen Status. Eingeschlossen sind auch alle Forschungsinstitute, Versuchseinrichtungen und Kliniken, die unter der direkten Kontrolle von Einrichtungen des Hochschulsektors arbeiten, von ihnen verwaltet werden oder mit ihnen verbunden sind (Frascati-Manual 2002, Ziffer 206).

In der Helmholtz-Gemeinschaft haben sich 16 naturwissenschaftlich-technische und medizinisch-biologische Forschungszentren zusammengeschlossen. Ihre Aufgabe ist es, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen. Die Gemeinschaft strebt nach Erkenntnissen, die dazu beitragen, Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr. Sie ist mit 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 16 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 2,8 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation.

www.helmholtz.de

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) ist ein Rahmengesetz zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit bei den Ländern liegt, durfte der Bund nur von seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG Gebrauch machen.

Im Rahmen der Föderalismusreform beschloss die Bundesregierung 2007 einen Entwurf für ein Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes, das bisher jedoch nicht abschließend im Bundestag beraten wurde.

Aktuelle gültige Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hrg/

Hochschulräte oder auch Kuratorien und Beiräte dienen der gesellschaftlichen Mitwirkung durch engagierte Fachleute in grundsätzlichen wissenschaftsbezogenen und hochschulorganisatorischen Fragen. Sie fördern den Dialog mit der Gesellschaft und unterstützen die neuen Leitungs- und Organisationsstrukturen in den Hochschulen.

Die Hochschulräte sollen als Instanz zwischen Staat und Hochschule eingerichtet werden. Den Räten werden dabei bedeutende Aufgaben übertragen: Sie reichen von der strategischen Führung der Hochschulen über die Genehmigung sämtlicher Ordnungen bis hin zur Zuständigkeit für die Errichtung und Aufhebung von Fakultäten, Fachbereichen und Instituten. Zudem sollen die Hochschulräte die Genehmigung für Einrichtung, Umwidmung und Aufhebung von Professuren sowie die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Professorinnen und Professoren aussprechen.

Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt im Hochschulbereich verbracht worden sind; sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach des Studierenden im Erhebungssemester stehen.

Eine horizontale Segregation bezeichnet die Verteilung der Geschlechter auf Berufsfelder, Tätigkeiten oder wissenschaftliche Fächer.

Um den Vergleich zwischen den Ländern zu vereinfachen, werden die Bildungsdaten in jedem Mitgliedstaat den verschiedenen ISCED-Stufen zugeordnet. Dennoch ist es bei internationalen Vergleich wichtig, die zahlreichen Unterschiede zwischen den nationalen Bildungs- und Ausbildungssystemen zu berücksichtigen.

ISCED beschreibt acht Niveaus (Levels) von Vorschulerziehung (Level 0) bis zur wissenschaftlichen Hochschulausbildung (Level 8). Die konkrete Einordnung in die Niveaustufen erfolgt über die Feststellung des zuvor durchlaufenen Bildungswegs (Vorbildung). Die Unterklassifizierungen innerhalb der Niveaustufen (z. B. 3A, 3B, 3C) zeigen die möglichen Bildungswege, die das jeweilige Bildungsprogramm eröffnet.

ISCED: International Standard Classification of Education

ISCED 5: Erste Stufe der tertiären Bildung. Kurze, praxisorientierte, berufsspezifische tertiäre Bildung, um auf einen Beruf vorzubereiten; Dauer in der Regel zwischen zwei und drei Jahren; kann als Qualifikation für ISCED Level 6 angerechnet werden; Zugangsvoraussetzung für diese Niveaustufe ist meist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung auf dem Niveau der Sekundarstufe II.

ISCED 6: Zweite Stufe der tertiären Bildung (Bachelorniveau oder vergleichbares). Vermittlung einer breiten theoretischen Basis und ausreichender Qualifikationen für den Zugang zu weiterführenden Forschungsprogrammen (z.B. Master) und zu Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen; mindestens drei Jahre theoretisches Studium, eventuell mit Praxisabschnitten; Lehrpersonal muss fortgeschrittene Forschungskompetenz nachweisen; Zugangsvoraussetzung für diese Niveaustufe ist meist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung auf dem Niveau der Sekundarstufe II.

ISCED 7: Dritte Stufe der tertiären Bildung (Masterniveau oder vergleichbares). Vermittlung von fortgeschrittenem, meist spezifischem akademischen Wissen, Kompetenzen und ausreichender Qualifikationen für den Zugang zu weiterführenden Forschungsprogrammen (z.B. Promotion); mindestens fünf Jahre überwiegend theoretisches Studium, eventuell mit Praxisabschnitten; Lehrpersonal muss fortgeschrittene Forschungskompetenz nachweisen; Zugangsvoraussetzung für diese Niveaustufe ist meist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung auf dem Level ISCED 6 oder, bei einem durchgehendem (fünfjährigem) Programm, auf dem Niveau der Sekundarstufe II.

ISCED 8: Letzte Stufe der tertiären Bildung mit einer höheren Forschungsqualifikation (Promotion oder ähnliches). Beinhaltet in der Regel die Anfertigung und Verteidigung einer publizierbaren Abschlussarbeit/Dissertation; mindestens drei Jahre Studium/Forschungsarbeit, sodass die tertiäre Ausbildung insgesamt mindestens sieben Jahre umfasst; Zugangsvoraussetzung für diese Niveaustufe ist meist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung auf dem Level ISCED 7.

Für die Klassifizierung der Daten nach Ausrichtung des Bildungsprogramms wird für die Daten ab 2016  ISCED-F 2013 verwendet werden. Bis einschließlich 2015 wurde dafür ISCED 1997 verwendet.

Die Fachrichtungen nach ISCED-F 2013:

- Pädagogik
- Künste und Geisteswissenschaften
- Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
- Wirtschaft, Verwaltung und Recht
- Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
- Agrarwissenschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
- Gesundheit und soziale Dienste
- Dienstleistungen

Der Bachelor ist der niedrigste akademische Grad und der erste berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells, mit einer sechs bis acht Semestern zählenden Regelstudienzeit.

Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium qualifiziert zur Berufstätigkeit oder zu einem Master-Studium. Durch ein Master-Studium wird entweder das Bachelor-Fach vertieft oder es werden Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet erworben.

Die Max-Planck-Institute betreiben Grundlagenforschung in den Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften im Dienste der Allgemeinheit. Die Max-Planck-Gesellschaft greift insbesondere neue, besonders innovative Forschungsrichtungen auf, die an den Universitäten in Deutschland noch keinen oder keinen angemessenen Platz gefunden haben, wegen ihres interdisziplinären Charakters nicht in das Organisationsgefüge der Universitäten passen oder einen personellen oder apparativen Aufwand erfordern, der von Universitäten nicht erbracht werden kann. Mit ihrer Vielfalt an natur- und geisteswissenschaftlichen Themen ergänzen die Max-Planck-Institute damit die Arbeit der Universitäten und anderer Forschungsinstitutionen auf wichtigen Forschungsfeldern; sie haben in einzelnen Bereichen eine Schwerpunkt-, in anderen Bereichen eine Ergänzungsfunktion. Einige Institute der Max-Planck-Gesellschaft erfüllen darüber hinaus auch Dienstleistungsfunktionen für die Hochschulforschung. Sie stellen aufwändige Einrichtungen und Geräte einem breiten Wissenschaftlerkreis zur Verfügung – von Teleskopen und anderen Großgeräten bis hin zu Spezialbibliotheken und Dokumentationen.

www.mpg.de

Peer Review bezeichnet (allgemein) die Bewertung eines Objekts oder Prozesses durch unabhängige Gutachter, die sogenannten „Peers“ (engl. für „Ebenbürtige“). Im Wissenschaftsbereich finden Rekrutierungsverfahren sowie die Vergabe von Drittmitteln im Peer-Review-Verfahren statt.

Professor*in ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines*r in der Regel beamteten Lehrer*in an einer Hochschule.

Professor*innen erhalten ihre Besoldung gestaffelt von W1 (Hochschulassistent*in) bis W3 (ordentliche*r Professor*in/Ordinarius), bzw. W1 (Juniorprofessor*in) bis W3 (ordentliche*r Professor*in/Ordinarius).

Mit der Besoldungsreform 2002 und deren Umsetzung in den Ländern gilt die Besoldungsordnung W für Hochschullehrer*innen (Professor*innen, Wissenschaftliche Assistent*innen und Hochschuldozent*inen) und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Die Besoldungsgruppe W 1 ist eine aufsteigende Besoldungsgruppe und umfasst als einziges Amt das des*der Juniorprofessor*in. Sie entspricht der Besoldungsgruppe A 13. Die festen Gehälter der Besoldungsgruppen W 2 und 3 können aufgrund von Zulagen oder Abschlägen für besonders gute oder schlechte Leistungen variieren.

Die Besoldungsordnung C galt bisher für Hochschullehrer*innen (Professor*innen, Wissenschaftliche Assistent*innen und Hochschuldozent*inen) und umfasst die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 sind aufsteigende Besoldungsgruppen. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 entsprechen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14. Die Besoldungsordnung C wurde durch die Besoldungsordnung W ersetzt. Wer bereits in ein Amt der Besoldungsordnung C eingeordnet ist, kann entweder freiwillig in die Besoldungsordnung W wechseln oder in der Besoldungsordnung C verbleiben. Die Länder konnten einen Stichtag festlegen, bis zu dem in diese Besoldungsordnung eingeordnet werden durfte. Danach durfte nur noch in die Besoldungsordnung W eingstuft werden. Letzer möglicher Stichtag war der 1. Januar 2005.

Die Promotion ist in Deutschland eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist (Erlangung des Doktortitels). Sie ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in der Regel eine Voraussetzung für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor.

Der "Doktor" ist der höchste akademische Grad. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie "berechtigt" zu eigenständiger Forschung - so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft Projektanträge stellen zu können.

Im internationalen Vergleich entspricht die Promotion der Stufe ISCED 8.

Die Studienabbruchquote ist definiert als der Anteil der Studienanfänger eines Studienanfängerjahrgangs, der ohne Abschlussprüfung in einem Studiengang die Hochschule dauerhaft verlässt. Studienabbruchquoten werden nur für Studienanfänger eines Erststudiums ermittelt. Sie können für Studienanfänger insgesamt, deutsche Studienanfänger, ausländische Studienanfänger, Bildungsausländer-Studienanfänger und Bildungsinländer-Studienanfänger jeweils im Erststudium berechnet werden.

Studienanfänger*innen sind Studierende im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) oder im ersten Semester eines bestimmten Studienganges (Studierende im ersten Fachsemester)

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer.

Eine vertikale Segregation beschreibt die Verteilung der Geschlechter auf Positionen in der Berufshierarchie.

Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) kann man sich als ein Personenjahr vorstellen. So ist eine Person, die normalerweise 40% ihrer Zeit in Forschung und Entwicklung arbeitet und den Rest mit anderen Tätigkeiten (wie Lehre, Hochschulverwaltung und Studienberatung) verbringt, mit 0.4 VZÄ zu veranschlagen (Frascati-Manual 2002, Ziffer 333).

Mit dem Gesetz zur Reform der Professor*innenbesoldung vom April 2002 wurde die W-Besoldung als leistungsorientierte Bezahlung der Professor*innen eingeführt. Das Gesetz wurde bis Ende 2004 in Ländergesetzen umgesetzt.

Die Bundesbesoldungsordnung W sieht drei Besoldungsgruppen vor. Juniorprofessor*innen werden nach der Besoldungsgruppe W1 besoldet. Für Professor*innen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen sind grundsätzlich die Besoldungsgruppen W2 und W3 vorgesehen. Alle neu eingestellten Professor*innen werden nach der W-Besoldung eingruppiert; bereits eingestellte Professor*innen können einen Wechsel vornehmen. Als Ausgleich für die gegenüber der C-Besoldung erheblich reduzierten Grundgehälter sollen für W2- und W3-Professuren Leistungsbezüge vergeben werden.

Gesetz zur Reform der Professor*innenbesoldung (pdf-Datei (26 kB)).

Die Einteilung in Grade A-D wurde von der Gruppe „Statistical Correspondents“ entwickelt, um die Berufspositionen von Wissenschaftler*innen an Hochschulen in Europa vergleichen zu können. Die deutschen Besoldungsstufen wurden wie folgt zu geordnet:

Grade A: W3, C4

Grade B: W2, C3, C2 auf Dauer; C2 auf Zeit, Hochschuldozent*innen (R1, C2, C3, A9-A15, BAT I-IIa, III, E11-E15Ü, AT), Universitätsdozent*innen (H1-H3, BAT Ia, Ib, E14, E15, AT), Oberassistent*innen (C2, H1, H2, A14, BAT Ia-IIa, E13-E15, AT), Oberingenieur*innen (C2, H1, H2, A14, BAT Ib, E14, E15, AT)

Grade C: Juniorprofessuren W1, Hochschulassistent*innen (C1, H2, BAT Ia-IIa, E13-E15, AT), Wissenschaftliche und künstlerische Assistent*innen (C1, H1, A13-A14, BAT Ib, IIa, E12-E15, AT), Akademische (Ober)Rät*innen -auf Zeit- (A13, A14, AT), Akademische Rät*innen, Oberrät*innen und Direktor*innen (A13-A16, C1-C3, R1, R2, B3, H1-H3, BAT I-IIa, E12-E15Ü, AT)

Grade D: Wissenschaftl. und künstl. Mitarbeiter*innen im Angestelltenverhältnis (BAT I-Va, E9-E15Ü, AT, Verg. entspr. A13), Studienrät*innen, -direktor*innen im Hochschuldienst (A12-A16, BAT I-IIb, E12-E15Ü, AT), Fachlehrer*innen, Technische Lehrer*innen (C2, A9-A15, AT), Lektor*innen (A13-A14, BAT I-II, E12-E15Ü, AT), Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben (A9-A13, BAT I-Vc, Kr.VIII-XIII, E8-E15Ü, AT)

Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., kurz "Leibniz-Gemeinschaft", vereint heute unter ihrem Dach 86 Einrichtungen, die Forschung betreiben oder wissenschaftliche Infrastruktur bereitstellen. Rund 6.500 Wissenschaftler*innen arbeiten in den Geistes- und Sozialwissenschaften, den Wirtschafts-, Raumwissenschaften und Lebenswissenschaften ebenso wie in der Mathematik, den Natur- und Ingenieurswissenschaften sowie der Umweltforschung. Insgesamt beschäftigen die Leibniz-Institute ca. 14.000 Menschen bei einem Jahresetat von über einer Milliarde Euro.

http://www.leibniz-gemeinschaft.de/