Deutscher Juristinnenbund: "Bunderichterwahlausschuss 2019: Chance vertan"


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"Es wäre schön gewesen, wenn der Bundesrichterwahlausschuss das Jahr 100 nach der Einführung des Frauenwahlrechts genutzt hätte, zur Hälfte Frauen auf die freien Stellen an den Bundesgerichten zu berufen", kommentierte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die am 14. März 2019 stattgefundene Wahl von acht Richterinnen und 14 Richtern auf die 22 zu besetzenden Stellen an drei obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Sie kritisierte: "Mit einem Frauenanteil von nur 36 Prozent als Ergebnis der diesjährigen Wahl wird der geringe Anteil von Frauen an den Bundesgerichten, der bei den drei betroffenen Gerichten bei wenig mehr als 30 Prozent liegt, weiter zementiert. Bedenkt man, dass in den Eingangsinstanzen der Justiz teilweise mehr als 50 Prozent Frauenarbeiten, kann das gestrige Wahlergebnis auch in diesem Jahr nichtüberzeugen."

Nicht nachvollziehbar ist dabei insbesondere, dass für die 18 Stellen am Bundesgerichtshof nur sieben Frauen gewählt wurden. Dies, obwohl die endgültige Vorschlagsliste einen nahezu ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil ausgewiesen hatte. Unter den drei für das Bundesverwaltungsgericht Gewählten befindet sich nur eine Frau und für die eine Stelle des Bundesfinanzhofes musste ohnehin ein Mann gewählt werden, nachdem Frauen gar nicht erst vorgeschlagen worden waren. Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht sind in diesem Jahr nicht betroffen, da keine Stellen zur Besetzung frei waren.

Kontakt: Deutscher Juristinnenbund e.V., Prof. Dr. Maria Wersig  -  Präsidentin, Anke Gimbal  -  Geschäftsführerin, geschaeftsstelle(at)djb(dot)de,Anklamer Straße 38  -  10115 Berlin  -  www.djb.de, Fon: +49 30/4432700  -  Fax: +49 30/44327022

Quelle: PM - djb, 15.03.2019