Um diesem Problem zu begegnen, legt die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für den Zeitraum 2018-2019 vor. Wenn dieser Aktionsplan von allen Beteiligten umgesetzt wird, wird dies u. a.:
- eine verbesserte Einhaltung des Lohngleichheitsprinzips bewirken, denn es soll die Möglichkeit einer Änderung der Gleichstellungsrichtlinie geprüft werden.
- der betreuungsbedingten Benachteiligung entgegenwirken, denn Europäisches Parlament und Rat sollen dringend aufgefordert werden, den im April 2017 vorgelegten Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anzunehmen.
- zur Durchbrechung der gläsernen Decke beitragen, denn es sollen Projekte finanziert werden, die auf ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen auf allen Führungsebenen der Unternehmen abzielen; Regierungen und Sozialpartner sollen ermutigt werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung einer gleichmäßigen Repräsentierung von Männern und Frauen in Entscheidungsprozessen einzuleiten.
Darüber hinaus eröffnete die Europäische Kommission am 20. November das alljährliche Grundrechte-Kolloquium, das in diesem Jahr unter dem Motto „Frauenrechte in turbulenten Zeiten“ steht.
Bei dem Kolloquium diskutieren Politiker/innen, Wissenschaftler/innen, Journalist/innen, NROs, Aktivist/innen, Unternehmensvertreter/innen und internationale Organisationen darüber, wie sich die Frauenrechte in der EU am besten fördern und schützen lassen. Zu den wichtigsten Diskussionsthemen des zweitägigen Kolloquiums zählen sexuelle Belästigung, Gewalt gegen Frauen, das Lohngefälle und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
Weiterführende Links:
Jährliches Grundrechte-Kolloquium, Edition 2017
Eurobarometer-Umfrage zur Gleichstellung der Geschlechter in der EU
Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
Bericht über die Bewertung zur Lohntransparenz-Empfehlung 2017
Tag zur Sensibilisierung für die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern Factsheets