Horizont Europa final verabschiedet – Und was heißt das für Gender und Chancengerechtigkeit?


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Mitteilung der Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung (FiF), DLR Projektträger, EU-Büro des BMBF, 18. Mai 2021

Am 27. April 2021 hat das Europäische Parlament seine endgültige Zustimmung zu den Gesetztestexten für Horizont Europa gegeben. Damit ist die rechtliche Grundlage für das mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro für 2021 - 2027 ausgestattete neunte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation erfüllt.

Mit der vorläufigen Umsetzung von Horizont Europa wurde im Einklang mit der politischen Einigung von Dezember 2020 bereits zum 1. Januar 2021 gestartet. Die Veröffentlichung der Arbeitsprogramme und weiterer Ausschreibungen wird in den kommenden Wochen erwartet.

Detaillierte Informationen zu Horizont Europa erhalten Sie auf dem deutschen Horizont-Europa-Portal.

Regelungen zu Gender

Mit dem neuen Rahmenprogramm sind einige Neuerungen eingeführt bzw. Weiterentwicklungen umgesetzt worden, was Genderaspekte betrifft. Die Integration der Genderdimension im Forschungsinhalt ist weiterhin eine Standard-Anforderung. Antragstellende müssen es nun erläutern, sofern dies bei ihrem Vorhaben nicht zutreffend ist. Ein Merkblatt fasst die Strategie und Maßnahmen zusammen.

Ausführlicher erläutert werden die Neuerungen in einem kürzlich seitens der Europäischen Kommission gehaltenen Vortrag, der auch als Video aufgezeichnet wurde. Das Video und die Folien des Vortrags finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission (Genderaspekte ab 1:43:30).

Auf der entsprechenden Seite der Europäischen Kommission zu Gender in der Forschung sind zudem inzwischen bekannte und neue Ressourcen, Netzwerke, Projekte und Strategie-Papiere neu (und übersichtlicher) geordnet.

Verpflichtung zu Gender Equality Plänen für öffentliche Institutionen

Um förderfähig zu sein, müssen öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im neuen Rahmenprogramm einen Gleichstellungsplan vorweisen können. Ab 2022 ist diese Anforderung sogenannter Gender Equality Plans (GEPs) bindend. Mitte Mai hat die Europäische Kommission Details dazu gebündelt auf ihrer Seite "Gender equality in research and innovation" veröffentlicht. Das zugrunde liegende Rechtsdokument sind die sogenannten General Annexes des Arbeitsprogramms 2021 - 2022.

Kern der GEPs sind Inhalte zu diesen vier Punkten:

  1. Öffentliches Dokument (von der obersten Leitung unterzeichnet und mindestens innerhalb der Einrichtung verteilt) - Details zur Veröffentlichung finden sich in den FAQ.
  2. Budget,
  3. Datenerhebung und Monitoring,
  4. Training und Capacity Building.

Auf der genannten Seite ist ein PDF-Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zu den GEPs verlinkt. Dort wird unter anderem zu der besonders in Deutschland schon häufig gestellten Frage Stellung genommen, ob ein GEP auf der Internetseite einer Einrichtung (also extern) veröffentlicht sein muss. Die Kurzantwortet lautet: Er muss es nicht; allerdings muss auf einer auch von extern zugänglichen Website ein Hinweis gegeben werden, dass ein solches Dokument vorliegt (zu den Details siehe die FAQs). Außerdem können auch mehrere bereits geltende Dokumente, sofern sie nachweislich die Anforderungen für einen GEP erfüllen, in Summe als Äquivalent anerkannt werden. Ebenfalls in den FAQs sind Beispiele und Anleitungen verlinkt, die z. B. durch EU-Projekte die Erstellung von GEPs an der eigenen Einrichtung erleichtern.

Quelle: https://www.eubuero.de/fif-aktuelles.htm