Das zwölfköpfige Gremium berät die Bundesregierung zu aktuellen Entwicklungen in der Alterssicherung. Es setzt sich aus je vier Versicherten- und Arbeitgebervertreter*innen, drei Wissenschaftler*innen und einem Mitglied der Deutschen Bundesbank zusammen.
Der Sozialbeirat hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zu dem jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Daneben werden oft weitere aktuelle Themen der Rentenpolitik beraten. Im nächsten Jahr sollen vor allem die entsprechenden Vorhaben des Koalitionsvertrags erörtert werden, wie etwa der Plan einer stärkeren Kapitaldeckung in der Rente.
Quelle und weitere Informationen: PM - Universität Duisburg Essen, 20.12.2021