Inhalt: Extreme Formen der Ungleichheit sind für einen Sozialstaat problematisch, da sie den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft schwächen. Sozialstaatliches Handeln zielt auf Gerechtigkeit. Welches Konzept von Gerechtigkeit jedoch zugrunde liegt und wie weit das Ausmaß staatlicher Tätigkeit reichen soll bzw. darf, sind zentrale Fragen und Streitpunkte der aktuellen Sozialstaatsdebatte. Im vorliegenden Beitrag wird die sozialstaatliche Entwicklung unter einer Geschlechterperspektive betrachtet. Es geht um Gerechtigkeitsfragen in Hinblick auf die Geschlechterordnung des Sozialstaats. Determinanten einer (Geschlechter-) Gerechtigkeit sind Chancengleichheit im Zugang zu begehrten sozialen Positionen (auch Status), wirtschaftliche Gerechtigkeit, d. h. Teilhabe am gemeinschaftlich erzeugten Wohlstand unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit und schließlich gleiche politische Partizipationsgelegenheiten von Frauen und Männern. In einem ersten Schritt werden anhand empirischer Daten die Geschlechterverhältnisse in Deutschland im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten der EU behandelt. In einem zweiten Schritt geht es um die Geschlechterleitbilder als "Baupläne" der behandelten Wohlfahrtsstaaten und in einem dritten Schritt wird schließlich gefragt, ob die EU-Politik ein bestimmtes Geschlechterarrangement enthält bzw. anvisiert. (ICA2)
Schlagwörter:EU; Sozialstaat; Sozialstaatsprinzip; europäische Sozialpolitik; Geschlechterverhältnis; Geschlechterpolitik; Gleichstellung; soziale Ungleichheit; soziale Gerechtigkeit; Leitbild; Chancengleichheit; politische Partizipation
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag