Inhalt: Die Verfasserin setzt sich in einem ersten Teil zunächst auf theoretischer Ebene mit Konzepten der Gleichberechtigung auseinander, um auf dieser Basis eine Einordnung der Gleichstellungsvorstellungen des Bundesverfassungsgerichts vornehmen zu können. Auf der Basis einer Analyse der Berichte der Bundesregierung über die Situation der Frauen und der Familienberichte der Jahre 1966 bis 1994 wird im Folgenden gezeigt, welche Zielsetzungen, Normen und Leitbilder die Frauenpolitik in der Bundesrepublik geprägt haben und welcher Wandel sich auf diesem Gebiet vollzogen hat. Es schließt sich eine chronologisch verfahrende Untersuchung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu frauenpolitischen Themen an, die sich entweder auf Art. 3 GG oder Art. 6 GG beziehen. Es wird deutlich, wie das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidungen zur Witwenrente, zum Namens- und zum Scheidungsrecht das Recht der Frauen auf Gleichberechtigung vorangetrieben hat, auf der anderen Seite jedoch mit Urteilen zu den Steuerprivilegien Verheirateter dem traditionellen Geschlechtsrollenbild Vorschub leistete. Den Entscheidungen zum Par. 218 StGB ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Abschließend werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eingangs entwickelten Gleichstellungsbegriff näher kommen kann. (ICE)
Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht; Urteil; Gleichberechtigung; Gleichstellung; Grundgesetz; Leitbild; Rechtsprechung; Frauenpolitik; sozialer Wandel; Geschlechtsrolle; Rollenbild
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie