Titelübersetzung:Professors' salaries and pay equality
Autor/in:
Fuchs, Gesine
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 21 (2012) H. 1, S. 150-153
Inhalt: Am 14. Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die W2-Besoldung für Professuren in Hessen für verfassungswidrig erklärt und eine Behebung dieses Zustands bis Anfang 2013 verlangt. Konkret hat der 2. Senat geprüft, ob die Besoldung mit dem sogenannten "Alimentationsprinzip" als einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums vereinbar ist. Als Alimentationsprinzip wird die Verpflichtung des Staates bezeichnet, Beamten während des Dienstes, bei Krankheit und nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die W2-Besoldung in ihrer Gesamtkonzeption als "evident unzureichend" bezeichnet. Bei den Leistungszulagen monierte es zum Beispiel, dass nicht alle Professoren in gleichem Maße und auf transparente Weise Zugang dazu haben. Wer zu spät kommt, geht unter Umständen leer aus, wenn das Budget für die Leistungszulagen bereits aufgebraucht ist. Sie können also nicht zur Alimentation gerechnet werden. Dieses Urteil wird auf überdurchschnittlich viele Professorinnen Auswirkungen haben, denn gerade in der Gruppe W2 sind Frauen gegenüber anderen Gruppen sowohl in den Universitäten als auch in außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser vertreten. (ICI2)
CEWS Kategorie:Wissenschaft als Beruf, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Rechtsmobilisierung für Lohngleichheit : der Einfluss rechtlicher und diskursiver Bedingungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich im Vergleich
Titelübersetzung:Legal mobilization for wage equality : comparison of the effect of legal and discursive conditions in Switzerland, Germany and Austria
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 42 (2009) H. 3, S. 253-270
Inhalt: Die Idee der Gleichheit als einer "Leitnorm der Moderne" bedarf als Prinzip moderner Rechtsstaatlichkeit immer wieder einer diskursiven und prozeduralen Festigung und konkreter Bemühungen zu ihrer praktischen Umsetzung. Kann die Mobilisierung des Rechts auf kollektiver oder individueller Ebene zur Umsetzung der Idee der Gleichheit beitragen? Kann der Gebrauch des Rechts einen sozialen Wandel herbeiführen oder bleibt dies ein leeres Versprechen? Während diese Frage für den angloamerikanischen Rechtskreis und besonders die USA erforscht wurde, fehlen Studien zum kontinental europäischen Rechtskreis fast vollständig. Die Autorinnen gehen in ihrem Beitrag anhand der Forderung nach Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern der Frage nach, welchen Einfluss rechtliche Gelegenheitsstrukturen und politisch-diskursive Rahmenbedingungen auf die Rechtsmobilisierung in den deutschsprachigen Ländern haben, und welche Schlüsse sich daraus für die beteiligten AkteurInnen ziehen lassen. Für den Vergleich der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz systematisieren sie die Hindernisse für eine Rechtsmobilisierung (Kapitel 2), charakterisieren die politisch-diskursiven Rahmenbedingungen (Kapitel 3) und stellen in Kapitel 4 die Rechtslage vor. Die tatsächliche Rechtsmobilisierung wird in Kapitel 5 diskutiert, bevor im Fazit (Kapitel 6) für eine Stärkung der rechtlichen Gelegenheitsstrukturen plädiert wird. (ICI2)