Inhalt: "Mit dem Hochschulsonderprogramm III (1997-2000) wurde die 1991 initiierte individuelle Förderung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Hamburg fortgesetzt, ausgebaut und weiterentwickelt. Zur gezielten Frauenförderung mit Kontakt- und Wiedereinstiegsstipendien sowie Werkverträgen kamen zwei weitere Programmteile: Zum einen sollten personenbezogene Maßnahmen in Form von Habilitations- und Forschungsstipendien wissenschaftlich und künstlerisch entsprechend ausgewiesenen Frauen eine Höherqualifizierung ermöglichen. Zum anderen sollten mit der Einrichtung von Projekten zur Frauen- und Geschlechterforschung strukturelle Arbeitskontexte institutionalisiert werden, die eine systematisch angelegte Nachwuchsförderung bieten. Der Bund und das Land Hamburg stellten für die Frauenförderung nach dem HSP III insgesamt 6,8 Mio. DM zur Verfügung. Für die Vergabe der Mittel zur individuellen Frauenförderung setzte der Senat 1991 eine hochschulübergreifende Vergabekommission (VergabeKO) ein. Die VergabeKO setzt sich aus Vertreterinnen der beteiligten Hamburger Hochschulen zusammen, die vom jeweiligen Hochschulsenat für zwei Jahre in dieses Gremium gewählt werden, um sicher zu stellen, daß die finanziellen Mittel tatsächlich für die Förderung von Frauen eingesetzt werden. Seit 1991 wurden mit dem Hochschulsonderprogramm II und dem Nachfolgeprogramm HSP III mehr als 200 Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen gefördert. Die vorliegende Studie dokumentiert und bewertet die Maßnahmen und Aktivitäten der Förderphase III von 1997-2000." (Textauszug)
Schlagwörter:Förderung; Förderungsprogramm; Förderungsmaßnahme; Wissenschaftler; Qualifikation; berufliche Reintegration; Zielsetzung
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen
Dokumenttyp:Monographie