Inhalt: "Die erste 'Quotenentscheidung' des EuGH vom 17.10.1995 und die Folgeentscheidung des BAG vom 5.3.1996 führen nicht zum 'Aus' für die sogenannte Frauenquote im öffentlichen Dienst. Das BAG betont sogar ausdrücklich die Zulässigkeit der sogenannten Frauenquote mit Härteklausel, mit der der EuGH sich auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen noch ausdrücklich befassen wird. Die Entscheidungen zeigen jedoch, daß der sogenannten Frauenförderung ein kalter Wind ins Gesicht bläst. Der Beitrag stellt demgegenüber in Frage, ob die sogenannte Frauenquote überhaupt eine 'bevorzugende Maßnahme' ist und ob der Schutz vor struktureller Diskriminierung - auch in der Privatwirtschaft - auf Quotenmodelle als antidiskriminierende Maßnahmen verzichten kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Schlagwörter:Förderung; Quotierung; öffentlicher Dienst; Privatwirtschaft; Rechtsprechung; internationaler Vergleich; USA; Nordamerika
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz