Inhalt: Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasste dank der Kombination dreier Themenfelder,der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss: Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen, Nachwuchsförderung und Kindderbetreuung boten für jede Universität einen Anknüpfungspunkt.Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betraf, verband es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie (Programmauftrag), und vereinigte universitätsinterne und -externe Entscheidungsinstanzen.Das Bundesprogramm stellte in beachtlichem Umfang finanzielle Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden konnten. Sie konnten zudem beim Leitungsausschuss finanzielle Mittel für Projekte beantragen.Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms.Das Programm ermöglichte die Schaffung von Gleichstellungsstellen und stärkte bereits bestehende Stellen. Es unterstützte damit die wichtigsten Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.
Schlagwörter:Chancengleichheit; Evaluation; Hochschulpolitik; Frauenförderung; Anreizsystem; Mentoring; Kinderbetreuung; Wissenschaftlerin; Gleichstellung; Förderungsprogramm
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Hochschulen, Fördermaßnahmen
Dokumenttyp:Monographie