Inhalt: "Eine zentrale Frage (herrschafts-)kritischer Kriminologie betrifft die hegemoniale Funktion von Strafrecht und Kriminalisierungsprozessen. Das Manko einer geschlechtsspezifischen Differenzierung dieser Fragestellung läßt die androzentrische Perspektive kritischer Kriminologie deutlich zutage treten. Feministische Wissenschaftskritik versteht sich zunächst als Machtkritik, Kritik der Macht- und Herrschaftsverhältnisse, die ihren Niederschlag auch in den Theorien finden. Für die kritische Kriminologie hat sich gezeigt, daß ihre uneingestandene Partialität theoretischer Aussagen u.a. auf der Ausblendung weiblicher Erfahrungszusammenhänge beruht." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Feminismus; Kriminologie; Strafrecht; Kriminalisierung; Hegemonie
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz