Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)
Schlagwörter:Beschäftigung; Struktur; Frauenpolitik; Rechtsanwendung; Hochschulrecht; Rechtslage; Rechtspolitik; Diskriminierung
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Hochschulen
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag