Wissenschaftliche Nachwuchsförderung mittels Mentoring : Wegbeschreibungen fürs Wandern durch die Mentoringlandschaft
Autor/in:
Michel-Alder, Elisabeth
Quelle: UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann, Universität Zürich; Zürich, 2004. 61 S.
Inhalt: "'Wissenschaftliche Nachwuchsförderung mittels Mentoring' gibt einen fundierten Einblick in die verschiedenen Mentoring-Konzepte wie One-to-One-Mentoring, Gruppenmentoring, Mentee-Partnerschaften mit einem Schwergewicht auf Peer-Mentoring. Die Autorin beschreibt anhand von Gesprächen mit der Projektleitung die Funktionsweise von Peer-Mentoring, wie es im Rahmen der MentoringWerkstatt und dem Bundesprogramm Chancengleichheit an der Universität Zürich entwickelt und durchgeführt wurde. Die Förderung wissenschaftlicher Netzwerke und die Selbstorganisation von Nachwuchswissenschaftlerinnen stehen im Zentrum dieses Projekts, das über die Landesgrenzen hinaus Beachtung fand. Die Anregungen dieser Broschüre lassen sich nicht nur im universitären Bereich anwenden, sondern überall dort, wo es auf klare Kommunikation ankommt und um fördernde Beziehungen im beruflichen Umfeld geht." (Autorenreferat)
Quelle: Bundesamt für Bildung und Wissenschaft -BBW-, Eidgenössisches Département des Innern -EDI-; Bern (Schriftenreihe BBW, 2004/1d), 2004. 163 S.
Inhalt: Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasste dank der Kombination dreier Themenfelder,der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss: Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen, Nachwuchsförderung und Kindderbetreuung boten für jede Universität einen Anknüpfungspunkt.Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betraf, verband es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie (Programmauftrag), und vereinigte universitätsinterne und -externe Entscheidungsinstanzen.Das Bundesprogramm stellte in beachtlichem Umfang finanzielle Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden konnten. Sie konnten zudem beim Leitungsausschuss finanzielle Mittel für Projekte beantragen.Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms.Das Programm ermöglichte die Schaffung von Gleichstellungsstellen und stärkte bereits bestehende Stellen. Es unterstützte damit die wichtigsten Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.