Inhalt: "Ein politisches Instrument erhält seine Gestalt jenseits aller definitorischen Bemühungen und politischen Absichten im Prozess der Anwendung. Die normative Kraft des Faktischen bzw. die Bedeutung von Rechtstatsachen ist in der Geschlechterpolitik nicht weniger als in anderen politischen Feldern in Rechnung zu stellen. Der Blick auf die Implementation von Gender Mainstreaming hilft, dessen Konturen genauer zu bestimmen. Die Implementation erfolgt von Staat zu Staat unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund sind die unterschiedlichen historischen und kulturellen Ausgangslagen innerhalb der alten und zukünftigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Bedeutung. Bevor die Besonderheiten der Geschlechterpolitik in ausgewählten europäischen Staaten erörtert werden, richtet die Autorin den Blick zunächst nach Brüssel. Ihre These ist, dass Gender Mainstreaming die geeignete gleichstellungspolitische Strategie für die Europäische Union und der Grund hierfür das Fehlen eines klaren gleichstellungspolitischen Ziels ist. Die Unbestimmtheit des Konzepts mache es vereinbar sowohl mit einer Gleichstellungspolitik, die eine Differenz der Geschlechter fördert und Frauen und Männer in der Differenz gleich behandelt, als auch mit einer die Herstellung von Gleichheit der Geschlechter verfolgenden Politik. Damit sei Gender Mainstreaming den unterschiedlichen nationalen Gleichstellungskulturen in Europa kompatibel. Die konkrete Ausgestaltung von Gender Mainstreaming bleibe Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsstaaten, die supranationale Ebene habe 'lediglich eine Koordinierungs-, Ideenlieferanten- und Vorbildrolle'." (Textauszug)
Schlagwörter:Gender Mainstreaming; EU; Implementation; Gleichstellung; EU-Staat; Europäisches Recht
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag