Inhalt: Obwohl die Fragesteller davon ausgehen, dass die Diskriminierung von Menschen dem christlichen Menschenbild widerspricht und sich die Gesellschaft daher Regeln geben muss, die erkennen lassen, dass Diskriminierung strikt abgelehnt und geahndet werden muss, wird das Antidiskriminierungsgesetz in seiner geplanten Form abgelehnt. Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU beschäftigt sich mit dem von der Bundesregierung im Dezember 2004 eingebrachten Gesetzesentwurf, der auf die Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahre 2000 zielt, wobei die Vorlage weit über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Die Bedenken der Fragesteller sind in 31 Einzelfragen formuliert. Sie richten sich insbesondere dagegen, dass die vorgeschlagenen Regelungen in einem klaren Widerspruch zur Werteordnung des Grundgesetzes stehen, die verfassungsrechtlich geschützte Privatautonomie gefährden und eine massive Beschränkung des Wirtschafts- und Rechtsverkehrs befürchten lassen. Es wird kritisiert, dass der Gesetzesentwurf die Bemühungen der Bundesregierung konterkariert, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland wirtschaftsfreundlich zu gestalten, um einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung zu erreichen. (IAB)
Schlagwörter:Antidiskriminierungsgesetz; Gesetzentwurf; Bündnis 90/ Die Grünen; EU; Richtlinie; Verfassungsmäßigkeit; Bürokratie; Auswirkung; Behinderter; Ausländer; Religion; Weltbild; alter Mensch; Sexualität; Arbeitsrecht; Zivilrecht; Gleichstellungsstelle; Gleichstellung
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz