Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen - Innovationshemmnis Männerdominanz beenden : Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Titelübersetzung:Implement affirmative action on the labor market - end male dominance as an obstacle to innovation : application by the MPs and the faction of Alliance 90/The Green Party
Herausgeber/in:
Deutscher Bundestag Bündnis 90 - Die Grünen
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (2006) Dr. 16/712, 8 S.
Inhalt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verwirklichen und die strukturellen Hindernisse zu beseitigen, die Männer und Frauen in Familien mit Kindern daran hindern, eine gleichberechtigte Rolle im Erwerbsleben zu spielen. Gleichberechtigung wird als Aufgabe gesehen, die gesellschaftlich, politisch und gesetzlich begleitet und gestaltet werden muss. Betont wird die Verantwortung des Staates, den beteiligten Akteurinnen/ Akteuren klare Anreize zu einer Verhaltsänderung zu geben. Ziel ist es, Nachteile für Frauen im Erwerbsleben zu beseitigen und die Männerdominanz in der Wirtschaft zu beenden. Die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und die verstärkte Übernahme von Familienarbeit durch Männer wird nicht nur als eine Frage von Geschlechtergerechtigkeit betrachtet, sondern auch als Voraussetzung für die notwendige Mobilisierung von Begabungsreserven und damit den Erhalt der Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. In dem Antrag werden fünfzehn Forderungen an die Bundesregierung formuliert, deren Erfüllung die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen soll. (IAB)
Quelle: Regieren in der Bundesrepublik Deutschland: Innen- und Außenpolitik seit 1949. Manfred G. Schmidt (Hrsg.), Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.). Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006, S. 263-281
Inhalt: Gleichstellungspolitik ist in Deutschland von außen, insbesondere von der EU und von transnationalen Gleichstellungsadvokatinnen, die die Offenheit der supranationalen Organisationen zu nutzen gewusst haben, angestoßen worden. Es hat sich ein EU-Gleichstellungsregime ausgebildet, auf das Deutschland durch eine sich vertiefende Gleichstellungspolitik antworten musste. In dem Maße, wie die EU Tatbestände und potentiell Betroffene von Diskriminierung weiter fasste, sind diese geschlechtsunspezifischer geworden. Frauen riskieren allerdings, nun in ihren besonderen Belangen weniger gesehen zu werden.(GB)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Verfassungen als Spiegel globaler Normen? : eine quantitative Analyse der Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen
Titelübersetzung:Constitutions as a mirror of global norms? : a quantitative analysis of equal rights articles within national constitutions
Autor/in:
Heintz, Bettina; Schnabel, Annette
Quelle: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 58 (2006) H. 4, S. 685-716
Inhalt: "Mit der Gründung der Vereinten Nationen wurde die Benachteiligung der Frauen als ein Problem definiert, das die Weltgemeinschaft insgesamt betrifft. Heute ist Gleichberechtigung zu einer weltpolitischen Norm avanciert, an der Staaten und zunehmend auch Organisationen gemessen werden. Auf der Basis einer quantitativen Inhaltsanalyse der Familien- und Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen (n=164) untersucht der Aufsatz, inwieweit sich die globalen Gleichberechtigungsnormen auf der Ebene nationaler Verfassungen widerspiegeln und von welchen Faktoren die gleichstellungspolitische Orientierung abhängig ist. Entgegen der neo-institutionalistischen Konvergenzthese wurden drei deutlich unterschiedliche gleichstellungspolitische Modelle identifiziert, die in einem zweiten Schritt als abhängige Variable behandelt werden. Die Ergebnisse der Regressionsanalyse zeigen, dass die verfassungsmäßige Garantie von Frauenrechten unabhängig vom Entwicklungs- resp. Modernisierungsgrades eines Landes ist. Entscheidende Faktoren sind die kulturell-religiöse Tradition eines Landes, seine Integration in das UN-System und die Stärke der Zivilgesellschaft." (Autorenreferat)
Inhalt: "The founding of the United Nations permitted to define the discrimination of women as a problem concerning world society at large. Today, equal rights are considered as a global norm by which states and organisations are measured. The article focuses on the questions of how far global norms of equal rights govern national constitutions and on which kind of factors their national designs depend. For answering these questions we use a quantitative content analysis of family rights and equal rights in national constitutions (n=164). In contrast to neo-institutionalist assumptions we found three clearly distinguished models of equal rights. They serve as dependent variables in a regression analysis which shows that equal rights evolve independently of the national degree of development. To the contrary, the cultural and religious tradition of a country, its inclusion into world society and the power of its civil society are far more decisive for their evolution." (author's abstract)
Gender-Mainstreaming in der Personalentwicklung : diskriminierungsfreie Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst
Titelübersetzung:Gender mainstreaming in personnel development : non-discriminatory performance assessment in the civil service
Herausgeber/in:
Baer, Susanne; Englert, Dietrich
Quelle: Bielefeld: Kleine (Gender kompetent : Beiträge aus dem GenderKompetenzZentrum, Bd. 1), 2006. 210 S.
Inhalt: "Mit dem ersten Band der Reihe 'Gender kompetent' wird ein sehr aktuelles Thema der Personalentwicklung aufgegriffen - Diskriminierungsfreie Leistungsbewertung. Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist das Leistungsprinzip gestärkt worden. Zukünftig soll ein wachsender Anteil des Entgelts als Leistungskomponente ausgezahlt werden. Ziel ist, den öffentlichen Dienst insgesamt effizienter und zielorientierter auszurichten und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen. Dabei wird den Fragen, die für eine moderne öffentliche Verwaltung relevant sind, nachgegangen: Welche Bedeutung haben diskriminierungsfreie Verfahren der Leistungsbewertung für das moderne Personalmanagement? Wie lässt sich Gleichstellungsorientierung konkret realisieren? Im vorliegenden Sammelband werden aus der Perspektive von Wissenschaft, Verwaltung und Beratung Wege einer gleichstellungsorientierten Personalentwicklung aufgezeigt." (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Susanne Baer und Karin Hildebrandt: In eigener Sache (7-10); Susanne Baer: Vorwort und Einleitung (11-18); Dietrich Englert: Die Bedeutung von Gender Mainstreaming für die Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst (19-33); Alexander Leist: Leistungsbewertung und Leistungsentgelt nach dem TVöD - Überblick zum tarifrechtlichen Rahmen der zukünftigen Leistungsbezahlung beim Bund (34-43); Gertraude Krell: Leistungsbewertung als Gegenstand des Gleichstellungscontrollings (44-61); Frank Dulisch: Herausforderungen der Tarifreform des TVöD für die Praxis der Leistungsbewertung (62-75); Karin Tondorf: Diskriminierungsmechanismen beim Leistungsentgelt (76-102); Christof Baitsch und Christian P. Katz: Personalbeurteilung und Geschlecht: Einige Probleme und das 'Gegenmittel' Abakaba. (103-122); Carmen Gerstmann-Fricke und Susan Santüns: Modernisierungsschritte in der Deutschen Rentenversicherung Bund dargestellt am Beispiel der neuen Beurteilungs- und Auswahlverfahren (123-132); Friedel Schreyögg: Geschlechtergerecht beurteilen - Arbeitshilfe zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen (133-142); Dietrich Englert: Diskriminierungsfreie Leistungsbewertung: Gleichstellungsorientierter Kulturwandel? - Ein Ausblick (143-146); Leitfaden Leistungsbewertungdes Bundesministeriums des Innern. Mit einer kurzen Einführung von Bettina Lösch-Busse (152-186); Friedel Schreyögg: Prüfliste zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung (187-210).
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Arbeitswelt und Arbeitsmarkt
Dokumenttyp:Sammelwerk
Instrumente zur Förderung von Chancengleichheit
Titelübersetzung:Instruments for promoting equal opportunity
Autor/in:
Baer, Susanne; Lepperhoff, Julia
Quelle: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit : Vierteljahresheft zur Förderung von Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe, Jg. 37 (2006) Nr. 4, S. 20-32
Inhalt: "Forderungen nach Chancengleichheit sind ein sehr altes Thema auf der politischen Agenda. Dabei war es schon im liberalen Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts Gegenstand von politischen Debatten, ob der Staat sich darauf beschränken solle, Freiheitsrechte zu garantieren und Einschränkungen derselben zu beseitigen, oder ob darüber hinaus mit bürgerlichen Grundrechten auch das Recht auf Gleichheit und damit auch die Verteilung von Chancen und Risiken und materielle Gleichheit garantiert werden solle (vgl. z.B. Kaube 2004: 47). Heute schlägt sich diese Kontroverse in der begrifflichen Unterscheidung zwischen formaler und substanzieller (manchmal auch: materieller) Gleichheit bzw. zwischen Chancen- und Ergebnisgleichheit nieder. Gleichzeitig hat sich die Gleichstellungspolitik mit Strategien wie Gender Mainstreaming und Managing Diversity von der Fixierung auf gleiche Rechte gelöst und breitere Ansätze gesucht. Diese zielen darauf, die institutionellen und kulturellen Barrieren gegenüber Gleichstellung in Organisationen abzubauen und Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit zu einem selbstverständlichen Bestandteil von Organisationsstrukturen und -kulturen zu machen." (Autorenreferat)
Women in academia and equality law : aiming high - falling short? ; Denmark, France, Germany, Hungary, Italy, The Netherlands, Sweden, United Kingdom
Titelübersetzung:Frauen in der Wissenschaft und Gleichheitsrechte : hoch gezielt - tief gefallen? ; Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande, Schweden, Großbritannien
Herausgeber/in:
Blanpain, Roger
Quelle: Den Haag: Kluwer Law Internat., 2006. XIV, 320 S.
Inhalt: "Although European policy initiatives to advance the position of women in Academia (and especially in science) have proliferated, both at national and EU levels, serious inequities of many kinds remain. This situation is exposed and investigated in this outstanding book, which presents reports and discussions from a two-day conference held at the Law Faculty of Lund University in December 2004. The participants - law professors and social scientists - present detailed reports on domestic experiences and regulations in eight European countries: Denmark, France, Germany, Hungary, Italy, the Netherlands, Sweden, and the United Kingdom. Among the many provocative issues raised and explored are the following: - 'positive action' in theory and practice; - the progress of the EU Commission's strategy to integrate equal opportunity into all Community policies and activities; - the motives for promoting women in Academia; - the importance not only of setting targets but of funding to achieve them; - the extensive group of part-timers and fixed-term employees at the margin of the traditional academic career; - the importance of creating a situation in Academia were 'woman excellence' shows; and - the development of 'marketable' research disciplines embodied in private research institutes." (author's abstract). Contents: Foreword (XIII-XIV); Ann Numhauser-Henning: Introduction: Aiming high - falling short? (1-22); Lynn Roseberry: Denmark. Structural and unconscious gender discrimination in Danish universities (23-44); Anne-Marie Daune-Richard: France. Gender equality in French Academia (45-55); Dagmar Schiek, Almut Kirschbaum: Germany. New governance for higher education institutions, prospects for female university careers and equality law (57-81); Csilla Kollonay Lehoczky: Hungary. Easy to accede, hard to succeed - the ambivalent case of academic career for women in the post-socialist Hungary (83-111); Elena Urso: Italy. "Playing with fire": Equality, fairness and the paradox of a gender blind society (113-145); Susanne Burri: The Netherlands. Women in Academia in the Netherlands - bridging the gap? (147-169); Ann Numhauser-Henning: Sweden. Recruitment targets for women professors - mission impossible? (171-197); Christopher McCrudden: United Kingdom. Progress, problems and opportunities (199-216); Appendix: Treaty establishing the European Community (consolidated text) (218-219); Council Directive 76/207/EEC of 9 February 1976 on the implementation of the principle of equal treatment for men and women as regards access to employment, vocational training and promotion, and working conditions (220); Directive 2002/73/EC of the European Parliament and of the Council of 23 September 2002 amending Council Directive 76/207/EEC on the implementation of the principle of equal treatment for men and women as regards access to employment, vocational training and promotion, and working conditions (221-222); Judgment of the Court of 17 October 1995. Eckhard Kalanke v. Freie Hansestadt Bremen (223-229); Judgment of the Court of 11 November 1997. Hellmut Marschall v. Land Nordrhein-Westfalen (230-237); Judgment of the Court of 28 March 2000. Georg Badeck and Others, interveners: Hessische Ministerpräsident and Landesanwalt beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen (238-256); Judgment of the Court (Fifth Chamber) of 6 July 2000. Katarina Abrahamsson and Leif Anderson v. Elisabet Fogelqvist (257-274); Judgment of the Court (Sixth Chamber) of 7 December 2000. Julia Schnorbus v. Land Hessen (275-287); Judgment of the Court of 19 March 2002. H. Lommers v. Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij (288-299); Judgment of the Court (Second Chamber) of 30 September 2004. Serge Briheche v. Ministre de l'Intérieur, Ministre de l'Éducation nationale and Ministre de la Justice (300-306); Judgment of the EFTA Court of 24 January 2003, in Case E-1/02 (307-320).