Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen - Innovationshemmnis Männerdominanz beenden : Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Titelübersetzung:Implement affirmative action on the labor market - end male dominance as an obstacle to innovation : application by the MPs and the faction of Alliance 90/The Green Party
Herausgeber/in:
Deutscher Bundestag Bündnis 90 - Die Grünen
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (2006) Dr. 16/712, 8 S.
Inhalt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verwirklichen und die strukturellen Hindernisse zu beseitigen, die Männer und Frauen in Familien mit Kindern daran hindern, eine gleichberechtigte Rolle im Erwerbsleben zu spielen. Gleichberechtigung wird als Aufgabe gesehen, die gesellschaftlich, politisch und gesetzlich begleitet und gestaltet werden muss. Betont wird die Verantwortung des Staates, den beteiligten Akteurinnen/ Akteuren klare Anreize zu einer Verhaltsänderung zu geben. Ziel ist es, Nachteile für Frauen im Erwerbsleben zu beseitigen und die Männerdominanz in der Wirtschaft zu beenden. Die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und die verstärkte Übernahme von Familienarbeit durch Männer wird nicht nur als eine Frage von Geschlechtergerechtigkeit betrachtet, sondern auch als Voraussetzung für die notwendige Mobilisierung von Begabungsreserven und damit den Erhalt der Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. In dem Antrag werden fünfzehn Forderungen an die Bundesregierung formuliert, deren Erfüllung die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen soll. (IAB)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
Mehr als ein Gendermodul : qualitative Aspekte des Qualitätsmerkmals Gender im Bologna-Prozess
Titelübersetzung:More than a gender module : qualitative aspects of the quality characteristic of gender in the Bologna Process
Herausgeber/in:
Michel, Sigrid; Löffler, Sylvia
Quelle: Bielefeld: Kleine (Wissenschaftliche Reihe, Bd. 158), 2006, Tab., Abb., graf. Darst.. 178 S.
Inhalt: "Den Genderaspekt in den Bologna-Prozess zu integrieren, war zwar ein großer Fortschritt, das Anliegen allerdings so allgemein formuliert, dass es der weiteren Präzisierung bedarf. Dass es nicht ausreicht, Studiengänge um ein Gendermodul zu ergänzen und die Aufhebung von Geschlechterungleichheiten in den Studiengängen nur durch tief greifende und weitreichende Reformen an Hochschulen erreicht werden kann, wurde auf der Fachtagung 'Mehr als ein Gendermodul', im Dezember 2004, an der Fachhochschule Dortmund, deutlich. Die dort erarbeiteten Handlungsanleitungen zu den qualitativen Aspekten des Qualitätsmerkmals Gender im Bologna-Prozess werden nun durch theoretische Annäherungen von Wissenschaftlerinnen an das Thema vertieft und durch Artikel ergänzt, in denen Gleichstellungsbeauftragte und Genderexpertinnen an Hochschulen ihre aus der Praxis heraus entwickelten Konzepte vorstellen sowie Anregungen für die Umsetzung des Genderaspektes in die Studienreform vor Ort bieten. Mit einbezogen werden Aspekte, die bisher im Rahmen des Bologna-Prozesses keine Beachtung gefunden haben, wie die physische und psychische Gesundheit von Studierenden unter Berücksichtigung des Genderaspektes, die Umsetzung der Erkenntnisse der Internationalen Frauenuniversität im Bologna-Prozess sowie die Professionalisierung der Lobbyarbeit durch neue Formen des Lobbying und Gender in Governance-Strukturen." (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Sigrid Michel: Gender als Qualitätsmerkmal im Bologna-Prozess (18-29); Sigrid Metz-Göckel: Die Planung frauengerechter Studiengänge: Transfer-Überlegungen aus der Evaluation der Internationalen Frauenuniversität "Technik und Kultur" (30-44); Barbara Stambolis, Sabine Hering: Universitäten "engendered": Initiativen, Studienangebote, Reflexionen (45-51); Ayla Neusel: Impulse für die Wissenschaftsentwicklung: Zum Verhältnis von Fächerkulturen und Gender (52-62); Barbara Schwarze: Mehr Chancen für Frauen in technischen Studiengängen durch das Reform-Engagement von Wirtschaft und Verbänden? (63-78); Margret Bülow-Schramm: Projektstudium als Lösung für die Verankerung des Genderaspekts in zweistufigen Studiengängen? (79-87); Marion Kamphans, Nicole Auferkorte-Michaelis: Spielart(en) der Umsetzung von Gender Mainstreaming in universitären Strukturen - Das "Dortmunder Modell" (88-102); Regina Milatovic, Anna Müller, Christine Weiß: Gender als Qualitätsmerkmal im Rahmen der Modularisierung (103-117); Sylvia Neuhäuser-Metternich: Mentoring für Frauen als Instrument des Change Management an Hochschulen (118-131); Anke Burkhardt: Gender Mainstreaming im Hochschulwesen Sachsen-Anhalts zwischen Wunsch und Wirklichkeit (132-141); Sylvia Löffler: Qualität und Gender im Bologna-Prozess: Die Governance-Perspektive (142-158); Sigrid Michel, Sylvia Löffler: Ausblick (159-164).
Quelle: Regieren in der Bundesrepublik Deutschland: Innen- und Außenpolitik seit 1949. Manfred G. Schmidt (Hrsg.), Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.). Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006, S. 263-281
Inhalt: Gleichstellungspolitik ist in Deutschland von außen, insbesondere von der EU und von transnationalen Gleichstellungsadvokatinnen, die die Offenheit der supranationalen Organisationen zu nutzen gewusst haben, angestoßen worden. Es hat sich ein EU-Gleichstellungsregime ausgebildet, auf das Deutschland durch eine sich vertiefende Gleichstellungspolitik antworten musste. In dem Maße, wie die EU Tatbestände und potentiell Betroffene von Diskriminierung weiter fasste, sind diese geschlechtsunspezifischer geworden. Frauen riskieren allerdings, nun in ihren besonderen Belangen weniger gesehen zu werden.(GB)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Verfassungen als Spiegel globaler Normen? : eine quantitative Analyse der Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen
Titelübersetzung:Constitutions as a mirror of global norms? : a quantitative analysis of equal rights articles within national constitutions
Autor/in:
Heintz, Bettina; Schnabel, Annette
Quelle: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 58 (2006) H. 4, S. 685-716
Inhalt: "Mit der Gründung der Vereinten Nationen wurde die Benachteiligung der Frauen als ein Problem definiert, das die Weltgemeinschaft insgesamt betrifft. Heute ist Gleichberechtigung zu einer weltpolitischen Norm avanciert, an der Staaten und zunehmend auch Organisationen gemessen werden. Auf der Basis einer quantitativen Inhaltsanalyse der Familien- und Gleichberechtigungsartikel in nationalen Verfassungen (n=164) untersucht der Aufsatz, inwieweit sich die globalen Gleichberechtigungsnormen auf der Ebene nationaler Verfassungen widerspiegeln und von welchen Faktoren die gleichstellungspolitische Orientierung abhängig ist. Entgegen der neo-institutionalistischen Konvergenzthese wurden drei deutlich unterschiedliche gleichstellungspolitische Modelle identifiziert, die in einem zweiten Schritt als abhängige Variable behandelt werden. Die Ergebnisse der Regressionsanalyse zeigen, dass die verfassungsmäßige Garantie von Frauenrechten unabhängig vom Entwicklungs- resp. Modernisierungsgrades eines Landes ist. Entscheidende Faktoren sind die kulturell-religiöse Tradition eines Landes, seine Integration in das UN-System und die Stärke der Zivilgesellschaft." (Autorenreferat)
Inhalt: "The founding of the United Nations permitted to define the discrimination of women as a problem concerning world society at large. Today, equal rights are considered as a global norm by which states and organisations are measured. The article focuses on the questions of how far global norms of equal rights govern national constitutions and on which kind of factors their national designs depend. For answering these questions we use a quantitative content analysis of family rights and equal rights in national constitutions (n=164). In contrast to neo-institutionalist assumptions we found three clearly distinguished models of equal rights. They serve as dependent variables in a regression analysis which shows that equal rights evolve independently of the national degree of development. To the contrary, the cultural and religious tradition of a country, its inclusion into world society and the power of its civil society are far more decisive for their evolution." (author's abstract)
Verfassung und Governance: Erhöhte Legitimation durch europäische Gleichstellungspolitik?
Titelübersetzung:Constitution and governance: increased legitimation through European equal opportunity policy?
Autor/in:
Lemke, Christiane
Quelle: Konstitutionalisierung und Governance in der EU: Perspektiven einer europäischen Verfassung. Christiane Lemke (Hrsg.), Jutta Joachim (Hrsg.), Ines Katenhusen (Hrsg.). Hamburg: Lit Verl. (Europa als politischer Raum), 2006, S. 139-161
Inhalt: Der Beitrag zur EU-Verfassung und damit zur europäischen Integration rückt die Frage nach den institutionellen Konsequenzen des Verfassungsentwurfs in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang wird die zunehmende Verrechtlichung in der EU im Spannungsfeld zwischen nationalstaatlichen und europäischen Legitimationsmustern anhand der europäischen Gleichstellungspolitik analysiert. So werden im ersten Schritt zunächst die für die Verfassung wesentlichen gleichstellungspolitischen Bestimmungen und Ziele aufgegriffen. Im Anschluss wird dann auf die Verknüpfungen von europäischer und nationaler Ebene bezüglich der Gleichstellungspolitik eingegangen. Die Gleichstellungspolitik des Mehrebenensystems der EU beruht heute auf drei Säulen mit unterschiedlicher Reichweite: (1) der Bereich der Erwerbsarbeit, (2) Aktionsprogramme zur Chancengleichheit sowie Anti-Gewalt-Programme und (3) das Gender Mainstreaming. Wie sich zeigt, ist der Diskurs über gleichstellungspolitische Maßnahmen in der EU keinesfalls neu, aber die spezifischen und zunehmend differenzierter werdenden Verortungen gleichstellungspolitischer Konzepte und Maßnahmen in Europa weisen auf einen komplexen Prozess von Governance hin, in den der Verfassungsprozess eingebettet ist. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Reconciliation of work and family life and collective bargaining in the European Union : an analysis of EIRO articles
Titelübersetzung:Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Tarifvereinbarungen in der Europäischen Union : eine Analyse von EIRO-Artikeln
Autor/in:
Demetriades, Stavroula; Meixner, Marie; Barry, Adam
Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions; Dublin, 2006. 68 S.
Inhalt: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Thema europäischer Beschäftigungs- und Familienpolitik. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gleichstellung der Geschlechter sowie auf neuen Formen der Arbeitsorganisation. Die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht ist in den einzelnen Ländern der Europäischen Union unterschiedlich, ebenso unterscheiden sich die Länder hinsichtlich der Art der Regulierung durch Gesetzgebung, Sozialpartnerschaft und Tarifverhandlungen. Die Vergleichstudie wurde auf der Basis einzelner nationaler Beiträge der Nationalen Zentren des EIRO zusammengestellt und stellt den aktuellen Stand in den 25 EU-Mitgliedsländern inklusive Norwegen und in den Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien dar. Verglichen werden Formen der Erwerbsunterbrechung zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, Formen der Arbeitszeitreduzierung und Arbeitszeitflexibilisierung, Urlaubsregelungen, Kinderbetreuung, verschiedene Formen betrieblicher Sozialleistungen, atypische Beschäftigung sowie Gleichstellungspolitiken. Mit wenigen Ausnahmen ist das Thema in den neuen EU-Mitgliedsländern unterrepräsentiert. Der Anhang enthält eine Konkordanz familienfreundlicher Maßnahmen in den einzelnen untersuchten Ländern. (IAB)
Alarmismus und Aktionismus : Diskurs und Politik zum demographischen Wandel in Deutschland
Titelübersetzung:Alarmism and actionism : discourse and policy on demographic change in Germany
Autor/in:
Auth, Diana; Holland-Cruz, Barbara
Quelle: Demografischer Wandel: die Stadt, die Frauen und die Zukunft. Düsseldorf, 2006, S. 65-78
Inhalt: Die "geburtenfördernde" Familienpolitik der gegenwärtigen (Stand Ende 2006) Großen Koalition weist für die Autorinnen einen "signifikanten Aktionismus" auf, denn weder die Ursachen für Kinderlosigkeit und das Hinausschieben von Kinderwünschen noch die generelle Steuerungsfähigkeit bevölkerungspolitischer Maßnahmen werden ausreichend reflektiert. Der öffentliche Diskurs um die demografische Entwicklung und die familienpolitischen Maßnahmen basieren auf verschiedenen Modellrechnungen, deren wichtigste und öffentlichkeitswirksamste die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind. Durch die absehbare erhebliche Abnahme der Bevölkerung sollen die Geburtenraten nun anders gesteigert werden - durch die alarmistische Struktur der öffentlichen Debatte über den demografischen Wandel in Deutschland und durch eine alarmistische inspirierte aktionistische Familienpolitik, in deren Mittelpunkt nicht die Wünsche von Frauen und Männern stehen, sondern ökonomische und bevölkerungspolitische Zielsetzungen. Die Maßnahmen stehen jedoch isoliert in einem sozioökonomischen und politischen Klima, das von prekärer Beschäftigung, ökonomischer Planungsunsicherheit, veralteten Mütterleitbildern und weiblichen Karrierehemmnissen geprägt ist. Familienpolitische Maßnahmen werden ohne ausreichende Ursachenforschung ergriffen - es handelt sich insgesamt "um pronatalistischen Aktionismus in einem alarmistisch geprägten Diskurs". (ICA2)