Inhalt: Diskussion & Fazit
Ziel der Einführung des Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonusmonate bei gleichzeitiger Flexibilisierung der Elternzeit war es, Eltern mehr Zeitsouveränität für partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen zu verschaffen. Damit sollte insbesondere dem Wunsch der Eltern nach solchen Vereinbarkeitsmodellen, die nicht länger auf Kosten der gemeinsamen Zeit beider Elternteile mit der Familie gehen, sondern die Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile fördern, besser als bislang entsprochen werden. Partnerschaftliche Vereinbarkeit ist unabdingbar, um zu vermeiden, dass die Familiengründung regelmäßig eher für die Mütter als für die Väter zur Sackgasse wird. Und dies entspricht den Wünschen vieler Eltern (IfD Allensbach 2015).
Wie unsere Ergebnisse zeigen, setzt die Einführung des Elterngeld Plus für die Eltern gezielte Anreize dafür, die Teilzeittätigkeit von Müttern kurz nach der Geburt zu erhöhen und auch die Väterbeteiligung zu stärken. Ob die Partnerschaftsbonusmonate häufig genutzt werden, kann man heute noch nicht gut abschätzen.
Im Hinblick auf die Erfolgsfaktoren der Inanspruchnahme kann man davon ausgehen, dass die bessere Förderung des Elterngeldbezugs bei gleichzeitiger Teilzeit auch aus Sicht der Betriebe positive Effekte haben sollte: a) der Wiedereinstieg wird leichter für den nicht unerheblichen Anteil der Mütter, die noch früher ins Erwerbsleben zurückkehren möchten; b) eine temporäre Reduktion der Wochenarbeitszeit kann die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben gerade in der Anfangszeit nach der Rückkehr erheblich vereinfachen, und c) das neue Elterngeld Plus könnte Vätern und Betrieben auf der Suche nach einer einvernehmlichen Vereinbarkeitslösung entgegen kommen. Bislang nutzen Väter das Elterngeld in Deutschland nur unwesentlich länger als zwei Monate. Zugleich arbeiten erheblich mehr Väter während des Elterngeldbezugs in Teilzeit als Mütter.
Insbesondere durch die Abhängigkeit der Lösungssuche von der beruflichen Situation des Partners bzw. der Partnerin sind tarifliche Vereinbarungen allerdings nur bedingt möglich. Eine gute Beratungsinfrastruktur vor Ort kann daher wesentlich dazu beitragen, dass auch kleine und mittelgroße Betriebe mit überschaubarem Aufwand machbare individuelle Lösungsmodelle entwickeln, und auf diese Weise die Inanspruchnahme des Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonusmonate befördern.
Wie die Erfahrungen der nordischen Länder, aber auch die Ergebnisse der Gesamtevaluation der monetären Leistungen für Eltern und ihre Kinder für Deutschland zeigen, stellt die Flankierung durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur einen Schlüsselfaktor für die Erwerbstätigkeit insbesondere der Mütter dar. Nicht nur die Kinderbetreuungsinfrastruktur an sich, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit dieser Leistung wirken positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in Deutschland massiv vorangetrieben. Auch der Schuleintritt des Kindes und der Übergang ins Jugendalter können Eltern herausfordern. Die jüngste Flexibilisierung der Elternzeit reagiert auf diesen Bedarf. Insgesamt können beide Elternteile nur dann vollzeitnah oder Vollzeit erwerbstätig sein, wenn eine bedarfsgerechte öffentliche Betreuungsinfrastruktur auch für diese Lebensphasen des Kindes zur Verfügung steht. Für Eltern ist die Qualität dieser Angebote mindestens ebenso wichtig wie die Passung zwischen Öffnungs- und Arbeitszeiten. Die Umsetzung des Anspruchs auf befristete Teilzeitbeschäftigung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, kann Eltern hier eine wichtige Unterstützung bieten.
Wenn man die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile in den Blick nimmt, sind auch die negativen Erwerbsanreize zu berücksichtigen, die das Gesamtsystem der monetären Leistungen für Familien und ihre Kinder nach wie vor setzt. Im Rahmen der Gesamtevaluation dieser Leistungen wurde für die in der Regel weiblichen Zweitverdiener im Paarhaushalt ein negativer Effekt a) des Ehegattensplittings, b) der beitragsfreien Mitversicherung von Verheirateten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und c) des Kinderzuschlag an der Höchsteinkommensgrenze auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. die Ausweitung der Erwerbstätigkeit nachgewiesen (Bonin et al. 2013).
Schließlich sollte mit bedacht werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Eltern heute alleinerziehend als Einelternfamilie mit ihren Kindern lebt – zumindest temporär.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonusmonate wurde erfolgreich
gefordert, der aktuellen Gesetzeslage im Sorgerecht entsprechend auch alleinerziehenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht Zugang den Partnerelementen des Elterngeld Plus zu gewähren.
Dessen ungeachtet erfahren alleinerziehende Eltern in ihrem Alltag eine deutliche Mehrbelastung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Für einen effektiven Nachteilsausgleich sind weitere Reformen des BEEG, u.a. im Hinblick auf den Stundenkorridor für die Inanspruchnahme der Partnerschaftsbonusmonate, notwendig (ebd.).
Schlagwörter:Elterngeld
CEWS Kategorie:Vereinbarkeit Familie-Beruf
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht