Inhalt: "Das Recht der Gleichstellung, d.h. Rechtspolitik, Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit der Aufhebung der sozialen Diskriminierung von Frauen befassen, gewinnt in der Bundesrepublik seit der Aufnahme des Gleichberechtigungsgebots in die Verfassung an Konturen. Dem rechtspolitischen Handeln liegen dabei unterschiedliche Gleichheitskonzepte zugrunde, wenn es nicht überhaupt zufällig oder topisch erfolgt. Die Frage ist, ob die rechtspolitischen Versuche die soziale Lage von Frauen tatsächlich verbessern und wohin die Reise weitergehen soll. Beantwortet werden kann sie nur aufgrund einer Klassifizierung der unterschiedlichen Regelungen nach Gleichheitskonzepten. Dazu will dieser Aufsatz einen Beitrag leisten." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Recht; Gleichstellung; Handlungsorientierung; Diskriminierung; Verfassung; soziale Lage; Gleichheit; Selbstbestimmung
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag