Inhalt: Der Zugang zur juristischen Profession war Frauen bis in die jüngste Vergangenheit versperrt; erst 1922 wurde die Zulassung durchgesetzt - gegen den starken Widerstand der männlichen Juristenschaft. Der vorliegende Beitrag zeigt, daß der Mechanismus der "kollektiven Ausschlusses" auch heute noch wirksam ist. Frauen - so die These - sind vermehrt in solchen Segmenten der Profession (Familien- und Sozialrecht) zu finden, die weniger status- und prestigeträchtig sind, während Männer sich die "besseren" Bereiche (z.B. Wirtschaftsrecht) vorbehalten. Diese "horizontale" geschlechtsspezifische Segregation wird näher untersucht, indem an Hand der verfügbaren berufsstatistischen Daten auf die statusrelevanten Merkmale der einzelnen Segmente eingegangen wird. Die Autorin verfolgt damit zwei Ziele: (1) Die Erhärtung der These, daß auch die "horizontale" professionsinterne geschlechtsspezifische Segmentierung eine hierarchische Dimension aufweist. (2) Die Widerlegung der hartnäckigen "Alltagstheorie", wonach der überproportionale Frauenanteil in bestimmten Bereichen auf spezifische "weibliche Fähigkeiten" zurückzuführen ist. (ICE)
Schlagwörter:Rechtswesen; Professionalisierung; Benachteiligung; Arbeitsmarktsegmentation; Rechtsanwalt; Richter; Staatsanwaltschaft; Prestige
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag