Finanzautonomie und Frauenförderung an Hochschulen - neuer Schwung für Quoten?
Titelübersetzung:Fiscal autonomy and promotion of women at universities - new impetus for quotas?
Autor/in:
Roloff, Christine
Quelle: Vorausdenken - Querdenken - Nachdenken: Texte für Ayla Neusel. Sigrid Metz-Göckel (Hrsg.), Angelika Wetterer (Hrsg.), Ayla Neusel (Adressat). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1996, S. 55-69
Inhalt: Die Autorin diskutiert frauenpolitische Fragestellungen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen an den Hochschulen in Richtung einer größeren Finanzautonomie. Sie berichtet von ihren eigenen Erfahrungen, die sie als Frauenbeauftragte der Universität Dortmund im Umgang mit staatlichen Steuerungsprozessen und Leistungskontrollen als Bemessungsgrundlage für die Mittelzuweisungen gesammelt hat. Im ersten Teil ihres Beitrages weist sie darauf hin, daß die anstehenden Reformen auch gleichzeitig eine Neuorientierung der Frauenpolitik erfordern, anschließend beschreibt sie die Strukturveränderungen in der Haushaltsführung an den Hochschulen und entwickelt im letzten Teil Ansatzpunkte für verbesserte Steuerungsinstrumente in der Frauenförderung. (ICI)
Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder : Kommentar für die Praxis zum Frauenfördergesetz für den Bundesdienst und zu den Frauenfördergesetzen, Gleichstellungsgesetzen und Gleichberechtigungsgesetzen der Länder, mit dem Beschäftigtenschutzgesetz
Titelübersetzung:Women's Equal Opportunity Act of the Federal Government and Bundesländer : comments on its practical application
Inhalt: Im Mittelpunkt des Kommentars stehen die im Bund und mittlerweile in fast allen Ländern inkraftgetretenen Frauengleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst sowie das Beschäftigungsschutzgesetz aus dem zweiten Gleichberechtigungsgesetz, das sich dem Problem sexueller Belästigung annimmt und auch für die Privatwirtschaft gilt. Darüber hinaus werden nicht nur die Neufassung von Art. 3 GG und die Änderung des Beamten- und Personalvertretungsgesetzes einbezogen, sondern berücksichtigt wird auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bis zum Urteil über die Quotierung im Bremer Landesgleichstellungsgesetz im Oktober 1995. Die Autorinnen haben sich alle sowohl im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit als auch in der Praxis mit Frauengleichstellungsgesetzen befaßt, indem sie an deren Erstellung und/oder Umsetzung beteiligt waren. Der Kommentar wendet sich in erster Linie an PraktikerInnen, (Personalräte, Frauenbeauftragte, PersonalleiterInnen, ArbeitsrichterInnen, GewerkschaftsvertreterInnen) und Bildungseinrichtungen. Gleichwohl ist er ein äußerst nützliches Nachschlagewerk für alle frauenpolitisch interessierten SozialwissenschaftlerInnen. (ZPol, NOMOS)
Frauenförderung oder Diskriminierungsschutz? : Perspektiven der "Frauenquote" nach Kalanke
Titelübersetzung:Promotion of women or protection against discrimination? : prospects for the "women's quota" according to Kalanke
Autor/in:
Schiek, Dagmar
Quelle: WSI-Mitteilungen : Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Jg. 49 (1996) H. 6, S. 341-349
Inhalt: "Die erste 'Quotenentscheidung' des EuGH vom 17.10.1995 und die Folgeentscheidung des BAG vom 5.3.1996 führen nicht zum 'Aus' für die sogenannte Frauenquote im öffentlichen Dienst. Das BAG betont sogar ausdrücklich die Zulässigkeit der sogenannten Frauenquote mit Härteklausel, mit der der EuGH sich auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen noch ausdrücklich befassen wird. Die Entscheidungen zeigen jedoch, daß der sogenannten Frauenförderung ein kalter Wind ins Gesicht bläst. Der Beitrag stellt demgegenüber in Frage, ob die sogenannte Frauenquote überhaupt eine 'bevorzugende Maßnahme' ist und ob der Schutz vor struktureller Diskriminierung - auch in der Privatwirtschaft - auf Quotenmodelle als antidiskriminierende Maßnahmen verzichten kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Quelle: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht : Zweiwochenschrift für die betriebliche Praxis, Jg. 12 (1995) H. 17, S. 809-813
Inhalt: "Noch immer sind Verfahren vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig, die sich mit der Zulässigkeit von Frauenquoten beschäftigen. Unabhängig davon gibt es immer mehr Gesetze und andere Regelungen, die Frauenquoten vorsehen, zuletzt das 2. Gleichberechtigungsgesetz des Bundes von 1994. Um gezielt Frauen zu fördern, werden hier und da Stellen in 'Männerdomänen' bewußt nur für die Frauen ausgeschrieben. Der Beitrag befaßt sich mit der Problematik der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Regelungen und geht dabei auch auf die gezielte Besetzung von Stellen mit Frauen ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)