Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Hochschulabschluss : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP - Drucksache 16/1569
Titelübersetzung:Access to the German labor market for migrants with a foreign university qualification : reply by the Federal Government to the minor interpellation of the MPs and faction of the FDP - printed paper 16/1569
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutscher Bundestag Fraktion der FDP
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (2006) Dr. 16/1741, 8 S.
Inhalt: Gegenstand der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ist die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Deutschland. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, und dass für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen in den Bundesländern verschiedene Einrichtungen zuständig sind, z.B. Regierungspräsidenten, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Ministerien. Für Studienabschlüsse gilt sei dem Jahr 2000, dass es keine Umwandlung von akademischen Graden mehr gibt, jedoch stellen einzelne Bundesländer gegen eine Gebühr eine Bescheinigung über die inhaltliche Gleichwertigkeit mit einem hiesigen Studienabschluss aus. Sonderregelungen für Spätaussiedler reichen von der formalen Gleichwertigkeitsprüfung bis hin zu besonderen Anerkennungsverfahren. 'Aus der Sicht der Bundesregierung wäre es sinnvoll, wenn die Hochschulen wie auch in anderen Ländern der EU entsprechende Bescheinigungen über die inhaltliche Gleichwertigkeit des Abschlusses ausstellen könnten, ohne dass Migrantinnen und Migranten gezwungen wären, sich zunächst um einen Studienplatz zu bewerben, da ein Zusatzstudium dann nicht notwendig ist, wenn eine zuverlässige und für den potentiellen Arbeitgeber nachvollziehbare positive Bewertung vorliegt.' Des weiteren geht die Bundesregierung auf die Aufgaben der Otto Benecke-Stiftung aufgrund der Garantiefondrichtlinien ein. Das seit über 40 Jahren durchgeführte Eingliederungsprogramm des Garantiefonds Hochschulbereich und das seit 20 Jahren bestehende Akademikerprogramm werden positiv beurteilt, da hierdurch mehr als 250.000 Zuwanderern die Eingliederung in Studium und Beruf ermöglicht werden konnte. (IAB)
Geschlechteraspekte bei Migranten und Integration : Ergebnisse interkultureller Ethnizitäts- und Genderforschung
Titelübersetzung:Gender aspects among migrants and integration : results of intercultural ethnicity research and gender studies
Autor/in:
Krüger-Potratz, Marianne
Quelle: Demografischer Wandel: die Stadt, die Frauen und die Zukunft. Düsseldorf, 2006, S. 451-467
Inhalt: Bis Ende des 20. Jahrhunderts ist politisch die Idee propagiert worden, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und dass es sich bei der faktisch gegebenen Zuwanderung nur um ein vorübergehendes, zeitbegrenztes Phänomen handele, das keiner grundlegenden gesetzliche Regelung bedürfe. Diese Sichtweise ist seit den 1980er Jahren vielfach kritisiert worden, doch erst mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 ist nach und nach ein Sichtwechsel vollzogen worden. Dieser lange Prozess von Deutschland als Einwanderungsland wider Willen bis zur Anerkennung von Zuwanderung als einer historischen Norm spiegelt sich auch in der Geschichte der Migrations- und Integrationsforschung. Dies wird im vorliegenden Beitrag am Beispiel der interkulturellen Forschung zu Migration, Ethnizität und Geschlecht gezeigt. Hier zeigt sich auch, dass sich die Forschung zu Migration, Ethnizität und Geschlecht seit den 1960er Jahren deutlich verändert und ausdifferenziert hat. Die Forschung trägt dazu bei, ein differenziertes Bild von den Ursachen und Folgen der Zuwanderung aufzuzeigen; sie kann Erkenntnisse darüber liefern, unter welchen Bedingungen sich die Einstellungen, aber auch Legitimationsstrategien verändern, und zwar auf beiden Seiten. Vor allem aber muss sie Erkenntnisse darüber gewinnen, wie sich die historisch herausgebildeten sozialen und politischen Strukturen verändern müssen, um allen in Deutschland Lebenden die Chancen zu eröffnen, die eine Demokratie bieten kann - einschließlich der Mittel zur Lösung der stets auftretenden Konflikte. (ICA2)
Transkulturalität als Strategie : Frauen und Männer als Akteurinnen und Akteure in einer pluralen (Einwanderungs-)Gesellschaft
Titelübersetzung:Transculturality as a strategy : women and men as actors in a plural (immigration) society
Autor/in:
Hasenjürgen, Brigitte
Quelle: Geschlecht Nebensache?: zur Aktualität einer Gender-Perspektive in der sozialen Arbeit. Margherita Zander (Hrsg.), Luise Hartwig (Hrsg.), Irma Jansen (Hrsg.). Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006, S. 56-83
Inhalt: Die Verfasserin thematisiert die Geschlechterfrage im Kontext von Migration und Transkulturalität. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Frage von gesellschaftlicher Integration und wie eine solche in einer sich abgrenzenden Mehrheitsgesellschaft gelingen kann. Dabei wird die Genderfrage als beispielhaft für solche Abgrenzungsversuche erörtert: In der aktuell stark kulturalistisch geprägten öffentlichen Migrationsdebatte spielen Geschlechterfragen eine zentrale Rolle. Dabei werden kulturelle Differenzen zwischen Einheimischen und Zugewanderten in antagonistischen Kategorien von Modernität versus Traditionalität interpretiert, Geschlecht wird instrumentalisiert um das eigene Verständnis von Gesellschaft zu beschreiben, dem die Zugewanderten nicht entsprechen. Auch die Soziale Arbeit ist nicht frei von derartigen kollektiven Zuschreibungen. Die Autorin plädiert für eine Soziale Arbeit, die Transkulturalität als eine Strategie begreift, bei der es um die Durchsetzung von gleichen Teilhaberechten für alle geht, bei der diskriminierende oder demütigende Praktiken vermieden und soziale Probleme im Kontext ungleicher Machtverhältnisse kritisch beleuchtet werden. (ICG2)