Titelübersetzung:Occupational emancipation policy in the USA
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 277-286
Inhalt: In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Frauenpolitik und Rechtsentwicklung am Beispiel Hochschulen
Titelübersetzung:Women's policy and legal development using universities as an example
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 259-266
Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)
Frauenpolitik an der Hochschule als Aufgabe der Personalräte
Titelübersetzung:Women's policy at universities as a task of staff councils
Autor/in:
Prümmer, Christine von
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 267-275
Inhalt: In dem Beitrag geht es um die Interessenvertretung von Frauen an den Hochschulen, die zugleich durch die Personalräte für den akademischen Mittelbau (PR-Wiss) und durch den Arbeitskreis "Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen" geschieht. Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des PR-Wiss auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule werden dargestellt. Eine Analyse der Voraussetzungen der Arbeit des PR-Wiss macht deutlich, daß dieser gravierenden Einschränkungen in der Ausübung der Mitbestimmung unterlag. Angesichts der Einschränkungen wird gefragt, ob es überhaupt Sinn hat, über die Personalräte Frauenpolitik in den Hochschulen zu betreiben. Ausgehend von der Notwendigkeit einer solchen Frauenpolitik werden deren Handlungsspielräume aufgezeigt. Als Folge der Personalratsarbeit wird die Einführung des Amtes einer Frauenbeauftragten an den Hochschulen beschrieben. (KW)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)
Was eine Frau umtreibt : Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik
Titelübersetzung:What worries women : women's movement - research on women - women's policy
Herausgeber/in:
Schlüter, Anne; Roloff, Christine; Kreienbaum, Maria Anna
Quelle: Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft, Bd. 24), 1990. 304 S.
Inhalt: Die Festschrift ist zugleich eine Würdigung des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen sowie eine Würdigung der Frauenforschung. Die Schwerpunkte Netzwerkbildung, Frauenforschung und Politik der Institutionalisierung werden dabei als drei unterschiedliche Zugriffe verstanden, um die Frauenforschung und die Fraueninitiativen in den und außerhalb der Hochschulen darzustellen. Folglich steht im Mittelpunkt des ersten Teils die Netzwerkbildung von Frauen als Tätigkeit des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen, der einen wichtigen Stellenwert für viele Wissenschaftlerinnen erhalten hat, sowohl frauenpolitisch als auch in seiner Funktion für das Beziehungs-Netzwerk untereinander, was den gegenseitigen wissenschaftlich-inhaltlichen Austausch einschließt. Der zweite Teil enthält Beiträge aus verschiedenen thematischen Bereichen der Frauenforschung, wobei das inhaltliche Spektrum weitgehend innerhalb historischer, sozialwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Themen bleibt. Im letzten Teil geht es um Probleme der Frauenpolitik an den Hochschulen, deren Veränderung bisher eher als bescheiden erachtet wird. (KW)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerk
Frauenquoten, ein juristisches Problem?
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)
Antidiskriminierungspolitik und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Titelübersetzung:Anti-discrimination policy and flexibilization of the labor market
Autor/in:
Pfarr, Heide M.
Quelle: Mehr Arbeit durch weniger Recht?: Chancen und Risiken der Arbeitsmarktflexibilisierung. Christoph F. Büchtemann (Hrsg.), Helmut Neumann (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1990, S. 193-203
Inhalt: In dem Beitrag werden am Beispiel von Frauen die verteilungspolitischen Implikationen untersucht, die sich sowohl aus der einseitigen Ausrichtung sozialstaatlicher Regelungen am normativen Bezugsmodell des Normalarbeitsverhältnisses wie auch aus neueren Deregulierungsmaßnahmen ergeben. Ausgehend davon, daß sich in der BRD ein frauenspezifischer Arbeitsmarkt herausgebildet hat, wird gezeigt, daß sich die neuen Techniken besonders negativ auf die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auswirken, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben ausreichend sind. Aber weil es an Kollektivrechten fehlt, ist jede einzelne benachteiligte Frau darauf angewiesen, selbst tätig zu werden, was ein erhebliches Maß an Konfliktstärke erfordert. Diese Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Bestimmungen führt zur Dysfunktionalität der speziellen Schutzgesetze für Frauen. Die Analyse macht deutlich, daß selbst die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts spezifisch wirken und gegenüber Frauen nicht denselben Schutz entfalten wie gegenüber Männern. Am Beispiel des Erziehungsurlaubs wird klar, daß nicht mehr Frauen Arbeit finden, sondern nur mehr von ihnen unter geringem oder fehlendem sozialen Schutz arbeiten müssen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, daß die Beschäftigungs(förderungs)gesetze nicht nur zur Verschlechterung der (Frauen-)Arbeitsplätze führen, sondern auch die Spaltung der Belegschaft in Stammbelegschaft und Randbelegschaft fördern, was insgesamt zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung führt. (ICA)