Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen als Instrument der Gleichstellung : das Beispiel Sachsen-Anhalt
Titelübersetzung:Contractual agreements between the state and universities as an equal opportunity instrument : the example of Saxony-Anhalt
Autor/in:
Kahlert, Heike
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 17 (2008) H. 1, S. 132-149
Inhalt: Am Beispiel Sachsen-Anhalts wird auf empirischer Basis erörtert, wie die Umsetzung der in diesem Bundesland existierenden Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen zu den Aufgaben Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming erfolgt. Ausgehend vom sachsen-anhaltinischen Beispiel wird der Frage nachgegangen, welche umsetzungsbezogenen Chancen vertragsförmige Vereinbarungen für die hochschulbezogene Gleichstellungsarbeit bieten und welche Grenzen dieses Instrument mit sich bringt. Es werden die Zielsetzungen, Fragestellungen und das methodische Vorgehen der den Ausführungen zugrunde liegenden empirischen Studie vorgestellt, die die Perspektiven der sachsen-anhaltinischen Hochschulen - in Gestalt ihrer Leitungen - zur Umsetzung von Gender Mainstreaming abbildet. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, warum das Beispiel Sachsen-Anhalt für die gleichstellungsbezogene Bewertung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen besonders interessant ist. Anschließend werden Ergebnisse der Untersuchung zusammenfassend diskutiert. Als Systematik dienen hierfür die beiden untersuchten Zielvereinbarungsperioden der Jahre 2003 bis 2005 und der Jahre 2006 bis 2010. Im abschließenden Fazit werden die Chancen und Grenzen der Umsetzung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen im Hinblick auf die hochschulische Gleichstellungsarbeit vor dem Hintergrund des sachsen-anhaltischen Beispiels eingeschätzt. (ICF2)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Tanzschritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit im Erwerbsleben
Titelübersetzung:The General Equal Treatment Act (AGG) : dance steps on the road towards justice in working life
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 15-22
Inhalt: Die Verfasserin setzt sich mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz auseinander und stellt fest, dass es sehr allgemein ist. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der 'unmittelbaren Benachteiligung', 'mittelbaren Benachteiligung', 'Belästigung' und 'sexuellen Belästigung' und konstatiert Widrigkeiten gegenüber dem Grundgesetz und dem Europarecht. Die Verfasserin untersucht die Schadensersatzansprüche und die Vorschriften bezüglich der Antidiskriminierungsverbände, der Bundesantidiskriminierungsstelle und der arbeitsrechtlichen Verfahren bei Diskriminierungen. Abschließend wird die Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit diskutiert. (ICG)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Neue Wege statt alter Pfade: Frauen- und Gleichstellungsarbeit auf dem Weg zur Profession
Titelübersetzung:New ways instead of old paths: women's work and affirmative action activities on the road to a profession
Autor/in:
Nigges-Gellrich, Anna
Quelle: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst : Frauen- und Geschlechterforschung, Bd. 1 (2007) , S. 11-24
Inhalt: "Der quantitativ weit vorangeschrittene Verberuflichungsprozess institutionalisierter Gleichstellungsarbeit lässt Forderungen nach Aufwertung des Erwerbsberufes 'Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte' in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Für die Analyse einer solchen qualitativen Weiterentwicklung bietet sich das Professionskonzept an. Es erweist sich allerdings als wenig zielführend, den an den freien Berufen orientierten, historisch gewachsenen Professionsbegriff an den modernen Beruf der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anzulegen, da diese Vorgehensweise die Berufsgruppe der Gleichstellungsbeauftragten nur in die Semiprofession verweist. Dies ist dem Wunsch nach Statusaufwertung der Berufsgruppe nicht dienlich. Der Rückgriff auf differenztheoretische (Nittel 2000) und prozesstheoretische (Hartmann 1968) Professionsüberlegungen ermöglicht hingegen a) eine Aufwertung der Beruflichkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anhand eines gewandelten, den Erfordernissen moderner Dienstleistungsberufe angepassten Professionsverständnisses ohne dabei b) die heterogenen Rahmenbedingungen und Erscheinungsformen institutionalisierter Gleichstellungsarbeit ausblenden zu müssen." (Autorenreferat)
Bewegte Politik - fünfundzwanzig Jahre feministische Frauenhochschulpolitik des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen NRW
Titelübersetzung:Turbulent policy - 25 years of feminist women's university policy of the Working Group of Female Scientists in North Rhine-Westphalia
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Jg. 28 (2005) H. 66/67, S. 87-102
Inhalt: Die Autorin rekonstruiert in ihrem Aufsatz die Entstehung, Arbeitsweise, und den politischen Einfluss des "Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen NRW", der 1981 erstmals mit einem Memorandum zur Situation von Wissenschaftlerinnen an die Öffentlichkeit getreten ist und der die Frauenhochschulpolitik der 1980er Jahre maßgeblich mitgestaltet hat. Durch die Publizierung von vier Memoranden in den Jahren 1981 bis 1999 wirkte der Arbeitskreis auf der Bühne der Hochschul- und Wissenschaftspolitik in NRW mit. Als messbare Erfolge des AK sind heute zu verzeichnen: (1) Installierung von Frauenbeauftragten als Gleichstellungsbeauftragte an allen deutschen Hochschulen; (2) Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse für Mütter um die Zeiten des Erziehungsurlaubs; (3) Etablierung des Netzwerks Frauenforschung NRW; (4) gesetzliche Auflage für Hochschulen, Frauenförderpläne zu erstellen. (ICF)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)