Quelle: Hochschulfrauen als akademische Nomaden? : vom Nutzen und Nachteil der Mobilität ; öffentliches Kolloquium, 24. Januar 2004 Berlin. 2004, S. 58-69
Titelübersetzung:International comparison of appeal proceedings
Autor/in:
Schmitt, Tassilo; Arnhold, Nina
Quelle: Gütersloh (Arbeitspapier / Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH -CHE-, Nr. 53), 2004. 72 S.
Inhalt: "Im hier vorgelegten Arbeitspapier werden Überlegungen dazu vorgetragen, wie Berufungsverfahren an deutschen Hochschulen künftig gestaltet werden sollten. Im ersten Abschnitt sind Empfehlungen formuliert; sie beziehen sich auf drei wesentliche Bereiche, nämlich auf die Einbindung der Berufung in Strategie und Profilbildung der Hochschule, auf die Gestaltung des Auswahlverfahrens und auf die Besetzung. Wesentliche Grundlage für diese Empfehlungen sind international vergleichende Recherchen, die im zweiten Hauptabschnitt dokumentiert sind. Die Darstellung der aktuellen Verfahrensregeln hierzulande im dritten Hauptabschnitt soll die Ausgangsthese untermauern, dass Reformbedarf besteht. Dieses Arbeitspapier erhebt nicht den Anspruch einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse. Die Untersuchungen zielen nicht auf Vollständigkeit, sondern wurden allein in der Absicht durchgeführt, Verfahrensweisen in ihren Wirkungszusammenhängen zu verstehen und aus ihren Vorzügen oder Schwierigkeiten zu lernen, um den Weg für Diskussionen und Reformprojekte an Hochschulen zu bereiten." (Textauszug)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)