Inhalt: Der Beitrag zeigt, dass die Umsetzung der neuen sozialen Dienstleistung "Leistungen zur Kinderbetreuung" unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt gewertet werden kann, und fragt nach den Hintergründen dieses Befundes. Zunächst wird dargestellt, wie die praktische Umsetzung der sozialen Dienstleistung "Kinderbetreuung" in den Grundsicherungsstellen erfolgt. Hier zeigt sich, dass gleichstellungspolitischer Wunsch und praktizierte Wirklichkeit zum Teil weit auseinander liegen. Auf der Basis der Ergebnisse des Projekts "Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht" wird die Perspektive der Fachkräfte und der ALG II-Beziehenden auf die "Leistung Kinderbetreuung" im Beratungsprozess analysiert und die rechtliche Verankerung dieser Dienstleistung, die in das Aufgabenspektrum der kommunalen Träger fällt, erläutert. Abschließend wird ein Vorschlag formuliert, wie diese Leistungen zur Kinderbetreuung in der Praxis aussehen müssten, damit sie einen gleichstellungspolitischen Fortschritt mit sich bringen und damit den gleichstellungspolitischen Hoffnungen aus der Zeit vor Einführung des SGB II näher kommen können. (ICE2)
Schlagwörter:Kinderbetreuung; soziale Dienste; Dienstleistung; Sozialgesetzbuch; Grundsicherung; Implementation; Arbeitsamt; Fachkraft; Arbeitslosengeld II; Gleichstellung; Frauenpolitik; Arbeitsmarktpolitik
CEWS Kategorie:Demographie und Bevölkerungsfragen, Vereinbarkeit Familie-Beruf
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag