Inhalt: Diskriminierung ist gesellschaftliche Realität und eine Alltagserfahrung vieler Menschen in Deutschland. Um die Handlungskompetenzen von Betroffenen zu erhöhen und um die diskriminierenden Strukturen zu verändern, ist eine adäquate, akkurate und aktuelle Datenlage unabdingbar. Derzeit ist die Datenlage für eine Diskriminierungsberichterstattung in Bezug auf die durch das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Kategorien Geschlecht, ethnische Herkunft/rassifizierende Zuschreibung, Religion/Weltanschauung, Behinderung/Beeinträchtigung, Lebensalter und sexuelle Orientierung nicht ausreichend (Baumann, Egenberger & Supik, 2018)). Das liegt unter anderem daran, dass zwar in großen Wiederholungsbefragungen in Deutschland nach Diskriminierungserfahrungen gefragt wird, meist richten sich die entsprechenden Fragen aber nur an Teilgruppen der Bevölkerung (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund) oder es wird nur nach Diskriminierungserfahrungen aufgrund bestimmter Merkmale (z.B. Alter) gefragt. Entsprechend fehlen vergleichbare Informationen zu Diskriminierungserfahrungen verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Daher ist es notwenig, dass in einer großen, repräsentativen Wiederholungsbefragung unter gleichbleibenden methodischen Rahmenbedingungen in regelmäßigen Abständen nach Diskriminierungerfahrungen aufgrund aller im AGG geschützten Merkmale und in unterschiedlichen Lebensbereichen (z.B. auf der Straße, im Beruf oder bei der Wohnungssuche) gefragt wird, um sowohl Quer- als auch Längschnittvergleiche zu ermöglichen.
Eine Verbesserung der Datenlage zu Antidiskriminierung und Gleichstellung wird auch von der EU-Kommission als notwendig erachtet (Farkas, 2017; Makkonen, 2016). Um die Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten in den Mitgliedsländern der EU zu verbessern wird empfohlen, in großen EU-weiten sowie in nationalen Befragungen Daten zu erheben, die Aussagen zu Ungleichheit und wahrgenommener Diskriminierung entlang der im AGG geschützten Merkmale ermöglichen (European Commission, 2018). Diese Daten sollten in regelmäßigen Abständen und vorzugsweise in Panelbefragungen erhoben werden.
Um die Datenlage zu Diskriminierung weiter zu verbessern und die Datengrundlage für ein kontinuierliches Diskriminierungsmonitoring in Deutschland zu etablieren, soll ein Fragenmodul zur Erhebung von subjektiven Diskriminierungserfahrungen im Soziooekonomischen Panel (SOEP) eingesetzt werden. Zentraler Bestandteil ist dabei die Möglichkeit, auch Aussagen zum Vorkommen von Diskriminierungserfahrungen in einzelnen Lebensbereichen zu machen. Weiterhin soll in einem solchen Fragenmodul nach der Bekanntheit des AGG als zentraler Rechtsgrundlage zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung in Deutschland sowie nach den Reaktionen der Betroffenen auf Diskriminierungserfahrungen bzw. den Gründen für ausbleibende Reaktionen gefragt werden.
Vor dem Einsatz von neuen Fragen im SOEP steht in der Regel die Pilotierung dieser in der SOEP Innovationstichprobe. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ausgereifte Fragen im Rahmen der Haushaltsbefragungen im SOEP eingesetzt werden, die von allen Befragten gleichermaßen gut verstanden und beantwortet werden können. Im Rahmen des Projekts wurde das Fragenmodul zur Erhebung von subjektiven Diskriminierungserfahrungen getestet, optimiert und für den Einsatz im Rahmen der Haushaltsbefragungen des SOEP vorbereitet. Das Projekt wurde durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert (AZ: 1700/01-040).
Schlagwörter:discrimination; Diskriminierung; pretest; questionnaire; survey pretesting
CEWS Kategorie:Diversity
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz