Inhalt: Das zähe Ringen der organisierten Frauenbewegung führte um die Jahrhundertwende dazu, daß Frauen an den Hochschulen zugelassen wurden. Während Ärztinnen bereits frühzeitig sich niederlassen konnten, wenn auch erst nach harten Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer, dauerte die Zulassung von Juristinnen bis in die Weimarer Zeit. Die Beamtentätigkeit eröffnete sich für Frauen insbesondere im Post- und Telegraphendienst, wo ihnen allerdings nur der mittlere Dienst offenstand und sie von einer Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen waren. Ein standesgemäßes Betätigungsfeld bot der Beruf der Lehrerin Frauen gehobener Schichten. Ihre Besoldung wurde aber erst 1919 formal mit der ihrer Kollegen gleichgesetzt, bis dahin mußten sie Gehaltskürzungen, die mit dem Zwangszölibat begründet wurden, hinnehmen. An den Hochschulen eröffnete sich in Preußen erst 1920 Frauen offiziell die Möglichkeit der Habilitation und damit der Zugang zum akademischen Lehramt. (KO)
Schlagwörter:Frauenerwerbstätigkeit; Stellung im Beruf; Arzt; Beamtenberuf; Jurist; Lehrer; Studium; Hochschullehrer; Post; Beamter; Lohnunterschied; Berufsverlauf; historische Entwicklung
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Berufsbiographie und Karriere
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz