Inhalt: In Betrieben mit Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ist die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern geringer als in Betrieben ohne diese Maßnahmen. Der Anteil der Betriebe, die solche Maßnahmen nach eigenen Angaben angeboten haben, ist von 2004 bis 2016 stark gestiegen.
Unsere Regressionsanalysen zeigen, dass jede zusätzliche Maßnahme mit einer Verringerung der Geschlechterverdienstlücke im Betrieb einhergeht. Dieser Zusammenhang ist allerdings nur in westdeutschen Betrieben zu erkennen.
In Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifvertrag ist der Zusammenhang zwischen den betrieblichen Maßnahmen zur Gleichstellung und der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern stärker als in anderen Betrieben.
Insgesamt bestätigen unsere Analysen also, dass Gleichstellungsmaßnahmen mit einer geringeren Verdienstlücke im Betrieb einhergehen. Deshalb könnte eine öffentliche Förderung dieser freiwilligen betrieblichen Maßnahmen empfehlenswert sein, um die weiterhin bestehende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu reduzieren.
Schlagwörter:Arbeitsmarkt; Betriebspanel; Betriebsrat; gender pay gap; Gleichstellungsmaßnahmen; Gleichstellungspolitik; Tarifvertrag; Ungleichheit
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht